Guten Abend.
Ich bin HptFw "alter Art" (2003 eingestellt) und habe als ehemaliger SaZ12+ einen Z-Schein "gezogen". Entsprechend wurden mir nach Abzug von bereits gezahlten "Abgangsgeldern", 50% meiner Übergangsbeihilfe (ca. 8.800€*) bei DZE ausgezahlt.
Weil ich den Z-Schein nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, überlege ich den Z-Schein über den BFD zurückgeben. Entsprechend müssten mir die restlichen 50% der Übergangsbeihilfe, unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrages (ca. 10.800€*) ausgezahlt werden (ca. 9.500€*).
Folglich müssten doch 1.300€* steuerfrei ausgezahlt werden und 8.200€* versteuert werden? Wie werden die versteuert? Also ganz "normal über Steuerklasse, Kinderfreibetrag" etc.? Mich würde nämlich mal interessieren, was da unterm Strich übrig bleibt.
Danke!
*Alle Zahlen ohne Gewähr
Ich verstehe das Zahlenwerk nicht so ganz.
Wenn 50 % ÜB = 8.800,00 € sind, dann wären 100 % ÜB = 17.600,00 €
17.600,00 € abzügl. 10.800,00 € Freibetrag = 6.800,00 € steuerpflichtige ÜB.
50 % Nachzahlung ÜB = 8.800,00 € abzügl. 6.800,00 € steuerpflichtige ÜB = 2.000,00 € steuerfreie ÜB
Die Versteuerung erfolgt als sonstiger Bezug im Jahresrahmen nach Steuerklasse sechs - sofern kein Anspruch auf ÜG besteht - ohne Berücksichtigung von Freibeträgen.
Sollten im Jahr der Nachzahlung keine weiteren Zahlungen durch die Bundeswehr erfolgt sein, wird der Steuersatz recht gering sein.
Es ist jedoch mit größeren Nachforderungen durch das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid zu rechnen.