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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 14. Dezember 2018, 10:29:10 »

Ne, das hatte damit nichts zu tun. Ich war da schon ein Spezialfall ::).  Da hat der SanBer schlicht meine Unterlagen der letzten 10 Jahre verbaselt.  :o Und das BA 90/5, das ich montags abgegeben habe, war Mittwoch zur Ergebniseröffnung schon wieder weg. :-\
Nicht schön, aber leider Realität.  :-[ Und an mir lag es nicht.
Aber ok, ich bin ja tauglich und habe da nichts zu verbergen und zu befürchten. Aber ärgerlich und Ressourcenvergeudung ist es nun einmal.
Autor: LwPersFw
« am: 14. Dezember 2018, 08:26:06 »

Also ich hatte im Juli das volle Programm...

Viele neue Vorgaben wurden erst zum 03.07.2018 in Kraft gesetzt ... bis dies bei allen Nutzern ankam... hat es gedauert...

Deshalb wie immer mein Rat ...

+ nicht zuerst in die Überlegungen einbeziehen ... was man selbst "früher" erlebt hat... ( und "früher" kann heutzutage bereits nur Monate sein... )

+ sondern erst prüfen, was die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Vorschriften, etc. vorgeben...


Und eben auch bedenken ... nur weil z.B. heute eine neue Version der Vorschrift X in Regelungen-Online veröffentlicht ist... wird nicht bereits heute von allen danach gearbeitet...
Das passiert i.d.R. in keiner Behörde in diesem Land...und eben auch nicht bei der Bundeswehr... Das ist die einfache Realität...


Und das Kapitel 4 in der A1-831/0-4000 zum Thema Begutachtung der Reservisten erstreckt sich über 5 Seiten ... ist also nicht in 2 Sätzen erklärt...


Autor: wolverine
« am: 14. Dezember 2018, 07:56:41 »

Also ich hatte im Juli das volle Programm. Mag sein, dass ich die Ausnahme von der Regel bin aber es war so! Ich war auch danach wehrdiensttauglich aber es war schon Zeitverschwendung. Es gib um zwei Wochen reinen Stabsdienst.
Autor: miguhamburg1
« am: 13. Dezember 2018, 10:58:06 »

... ich habe jetzt hierzu einmal Informationen vom BAPers sowie Kdo San eingeholt.

Hierzu folgender Sachstand zur Lage:

Für Reservisten werden Grunduntersuchungen bereits seit einiger Zeit lediglich nur noch in einzelnen Fällen durchgeführt: Nämlich immer dann, wenn sie auf Dienstposten beordert werden sollen, die mit körperlicher Inanspruchnahme einhergehen. Also mit Masse klassische Außendienst-Dienstposten als KpChef, KEO, ZgFhr, GrpFhr oder Soldaten in derartigen Teileinheiten. Diese Grunduntersuchungen finden vor der Beorderung in den regional dafür zuständigen KC mit Assessment statt. Im Rahmen der Reservistenttigkeiten finden dann auch nach wie vor die Einstellungsuntersuchungen bei Reservedienstleistungen mit BA 90/5 in den für den Stzandort des beordeungstruppenteils zuständigen SanVersZ statt. Zusätzlich sind dann die spezifischen betriebsärztlichen Untersuchungen, zum Beispiel fürs Schießen, durchzuführen.

Weiterhin gilt, dass eine Grunduntersuchung für Reservisten erfolgt, wenn sie über das 60. Lebensjahr hinaus beordert werden soll. Dies veranlasst das für den Res zuständige KC.

Wenn Reservisten auf einem DP beordert sind, die keine körperliche Inanspruchnahme (Sportausbildung/Teilnahme am Dienstsport zählt nicht dazu!) Beanspruchung beinhalten, so werden Reservisten lediglich truppendienstlich befragt - und das, so lange sie auf ihrem Dienstposten üben. Erst wenn dieser Reservist im Rahmen einer RDL körperlich beansprucht werden wird oder auf einen entsprechenden DP beordert werden will/soll, müsste dann eine Grunduntersuchung durchgeführt werden.
Autor: LwPersFw
« am: 10. Dezember 2018, 21:45:29 »

Man korrigiere mich, aber IMHO ist das seit dem 1.12. (?) für alle (Aktiv und Reserve) gleich geregelt, alle 3 Jahre komplette Untersuchung, vor der WÜ innerhalb des Turnus denn Befragung.


Bitte nicht die Regelungen für Aktive und Reservisten "in einen Topf werfen".

Ja...Manches ist vergleichbar...Manches aber nicht.

So wird z.B. die ab 01.01.2019 beginnende AVU-IGF nur für Aktive durchgeführt (für Jeden verpflichtend, in Jahrgangsbändern).

Diese ist i.d.R. 3 Jahre gültig.

Daneben werden aber auch weiterhin anlassbezogene Untersuchungen durchgeführt.

Bei Reservisten wird auf die letzte Grunduntersuchung abgestellt... i.V.m. einer 36-Monate Gültigkeitsdauer...


Deshalb...an das halten, was in den jeweiligen aktuellen Vorschriften steht...zu beiden Personengruppen...
Autor: F_K
« am: 10. Dezember 2018, 14:45:09 »

@ Tedious:

Jein - da gibt es für Aktive Übergangsregelungen, um den hohen Umfang an Grunduntersuchungen "abarbeiten" zu können.
Autor: Tedious
« am: 10. Dezember 2018, 14:40:41 »

Man korrigiere mich, aber IMHO ist das seit dem 1.12. (?) für alle (Aktiv und Reserve) gleich geregelt, alle 3 Jahre komplette Untersuchung, vor der WÜ innerhalb des Turnus denn Befragung.
Autor: F_K
« am: 17. November 2018, 10:27:12 »

@ MMG:

.. war von mir "flapsig" formuliert - den Bedarf / Grund hatte ich schon verstanden und habe mich natürlich, auch im eigenem Interesse an die Vorgaben gehalten ....

(Ist für einen Res halt wieder Mal erhöhter Aufwand - wegen des zeitlichen Abständen ist man da in der Regel wieder Zivilist - und darf dann zu einer DVag, nur damit ein TrArzt die Erkenntnis dokumentiert, das die (zivil durchgeführten) Untersuchungen nichts ergeben haben).
Autor: MMG-2.0
« am: 17. November 2018, 09:49:27 »

[...]...[...]
(Tropenrückkehreruntersuchung ist mir allerdings noch als zwingend verkauft worden).

Diese ist nach wie vor zwingend, gerade was das Thema Parasiten betrifft.
Autor: F_K
« am: 17. November 2018, 00:21:35 »

Dat war schon vorher klar ...wobei dies Kameraden mit jährlichen Pflichtuntersuchungen nicht hilft - schauen wir Mal, was die Änderung für die Aktiven da bringt .
Autor: snitch
« am: 16. November 2018, 20:18:22 »

Und wir haben jetzt Klarheit, dass eine Grunduntersuchung 3 Jahre "gültig" ist...  ;)
Autor: F_K
« am: 16. November 2018, 12:27:16 »

Danke - Neu ist da wohl nur der Verzicht auf die Entlassungsuntersuchung.

(Tropenrückkehreruntersuchung ist mir allerdings noch als zwingend verkauft worden).
Autor: snitch
« am: 16. November 2018, 11:42:38 »

Aus Reserve Aktuell 2/2018...
Autor: Gummy Bear
« am: 09. Oktober 2018, 19:36:16 »

Hinweise gibt auch die  A2-1300/0-0-2  welche man im Internet findet.

Super Tipp! Dort steht:

Zitat
2039. Zu Beginn einer Dienstleistung nach § 60 SG ist eine Einstellungsbegutachtung durch eine
Truppenärztin bzw. einen Truppenarzt durchzuführen. Art und Umfang der Einstellungsbegutachtung
sind von den dienstpostenbezogenen Anforderungen an die Verwendungsfähigkeit unter
Berücksichtigung der Art der Dienstleistung und der jeweils vorgesehenen Verwendung gemäß den
wehrmedizinischen Regelungen abhängig. Bei einer Dienstleistung nach § 60 SG, bei dem den
Reservistendienst Leistenden (RDL) keine körperlichen Belastungen abverlangt werden (z. B.
Stabsdienst), ist die Begutachtung auf eine truppenärztliche Befragung zu begrenzen.

Vielen Dank an alle!  :)
Autor: LwPersFw
« am: 09. Oktober 2018, 18:49:23 »

Hinweise gibt auch die  A2-1300/0-0-2  welche man im Internet findet.

Aktuell ist die Version 3

Aufrufen ... und nach dem Begriff "Begutachtung" suchen.
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