Autor: CIRK
« am: 13. Dezember 2017, 22:27:02 »Bitte erklären Sie doch erst einmal, von welchen Urlaubstagen Sie genau reden. Wenn Sie noch Resterholungsurlaub aus 2017 haben, können Sie diesen doch in 2018 noch nehmen und sich für 2018 direkt schon einmal 10 Tage auf das "Kinderkonto" buchen lassen (sofern Sie die Vorraussetzungen erfüllen, die in den benannten Dokumenten aufgeführt sind).