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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 10. Januar 2024, 18:28:40 »

Die Brille wird dienstlich geliefert - ein "BW" Modell - diese ist zu nutzen.

Kontaktlinsen und "ABC" verträgt sich nicht - und "Spezialgläser" sind in Einsätzen nicht vorgesehen.
Autor: NovemberHotel
« am: 10. Januar 2024, 18:09:11 »

In der angeführten Publikation in der Zeitschrift „Wehrmedizin“ (aus 2015) wird die Oakley M-Frame als „für Fehlsichtige nicht geeignet“ bezeichnet. Es gibt aber doch RX-Carrier für diese Brille!

Im GWD hatte ich Korrektureinsätze für die ABC-Schutzmaske. Ich trage (harte) Kontaktlinsen und erreiche damit annähernd 100 % Sehfähigkeit, benötige heute aber eine Lesebrille. Für ein Gleitsichtglas dürfte der Einsatz des RX-Carriers zu klein sein. Weiß jemand, ob das funktioniert mit einem Bifokalglas (oben 0 dpt, unten z.B. +2 dpt), und wenn, für beide Augen oder nur für das Auge, mit dem man nicht zielt ? Geht das auch mit einem Glas nur für das eine Auge, oder mit dem „Lese“-Glas nur in der unteren Hälfte des Carriers, weil: wo nichts ist, kann auch nichts beschlagen.

Die Frage, ob heute die Modelle Revision Sawfly und die Oakley M-Frame zugelassen sind, wurde noch nicht beantwortet! (In einem anderen Faden wurde über Probleme mit Beschlagen bei der Revision Sawfly mit RX-Carrier berichtet!

Wäre dankbar für jede Info!
Autor: MikeEchoGolf
« am: 02. Januar 2024, 06:51:08 »

Nicht selbstständig die Brille kaufen, sobald die Wehrübung beginnt beim zuständigen San melden und alles notwendige veranlassen.
Spart bares Geld und den Streß mit nicht dienstliche gelieferte Ausrüstung falls etwas passieren sollte. Gerade bei Schutzausrüstung ist die Bundeswehr da nicht zu Späßen aufgelegt.

Und zum anderen: nach 5 Jahren (Produktionsjahr +5 Jahre) müssen die Gläser getauscht werden.
Autor: F_K
« am: 01. Januar 2024, 14:33:32 »

Die Einsätze werden über San bestellt- Artikel lesen.

Brillensatz (ohne Einsätze) über Bekleidung.
Autor: alpha_de
« am: 01. Januar 2024, 13:35:39 »

Die Schießbrille gibt es nicht über San, sondern über das Bekleidungsmanagement. Also beim zuständigen Servicecenter vorstellen und die pers. Ausrüstung ergänzen lassen.
Autor: alpha_de
« am: 01. Januar 2024, 13:33:12 »

Wenn die Brille dienstlich erforderlich ist, erhält man sie als dienstliche Ausstattung... eine Private würde ich aus Kostengründen und zur Vermeidung jedweder Probleme bei einem Unfall nicht kaufen.

Zumindest in einigen OrgBer ist eine Schießbrille für Teilnahme an Schießen zwingend.
Autor: KillBurn93
« am: 01. Januar 2024, 12:55:22 »

Nicht selbstständig die Brille kaufen, sobald die Wehrübung beginnt beim zuständigen San melden und alles notwendige veranlassen.
Spart bares Geld und den Streß mit nicht dienstliche gelieferte Ausrüstung falls etwas passieren sollte. Gerade bei Schutzausrüstung ist die Bundeswehr da nicht zu Späßen aufgelegt.
Autor: Michael C.
« am: 01. Januar 2024, 12:43:27 »

Danke, und ein frohes Neues Jahr

Da ich es für eine Wehrübung „brauche“, zum Dienstzeitende noch ohne 🤓 jetzt mit… und damit würde ich gerne eher eine privat besorgen.

Also dienstlich zugelassen sind die
Oakley® M-Frame
und
Revision® SawFly
Inklusive der einsteckbare Brillenfassung für optische Gläser

Richtig?!
Semper communis
Autor: alpha_de
« am: 31. Dezember 2023, 21:54:02 »

Die ballistische Schießbrille wird dienstlich geliefert. Und dafür gibt es dann dienstliche Einsätze zur Stärkenkorrekrur.
Autor: KillBurn93
« am: 31. Dezember 2023, 17:20:10 »

Es gibt keine durch die Bundeswehr gestellte Brille.
Sie erhalten eine Verordnung und können dann bei einem Optiker eine Brille inklusive Gestell bis zu einem gewissen Preis bestellen, überschreiten Sie das Budget bezahlen Sie den Rest aus der eigenen Tasche.
Autor: Michael C.
« am: 31. Dezember 2023, 16:55:27 »

Nein, du darfst nur die dienstliche Schutzbrille zum Schießen tragen.
Dafür gibt es einen Einsatz mit Korrekturgläsern- diese werden am Anfang der Dienstzeit über das Sanitätszentrum bestellt und bundeswehrintern hergestellt. Für den Anfang tut´s aber auch die normale Brille unter der Schießbrille zu tragen.

Es gibt Hersteller die Schutzbrillen mit eingeschliffenen Sehstärken anbieten. Die sind aber sehr teuer und dürfen nicht getragen werden (bzw. wenn man sie trägt und es passiert was, kann man sich auf einen längeren Rechtsstreit einrichten in dem man dann nachweisen darf, dass die Brille den Anforderungen entsprach)


Welche Brille (Hersteller / Modell) wird denn heute dienstlich geliefert?
Autor: ulli76
« am: 23. Februar 2018, 19:54:13 »

Inzwischen ist es üblich, dass man im Gelände die Schutzbrille trägt. Ist im Einsatz ja auch so.
Es bietet sich aber an, die normale Brille mitzunehmen- z.B. für Pausen. Das wird dir aber auch dein Ausbilder sagen, wie das in der Einheit geregelt ist.

Eine Brille mit Flexbügeln macht als Dienstbrille Sinn- die geht weniger schnell kaputt.
Autor: xTynox
« am: 23. Februar 2018, 19:02:48 »

Nein, du darfst nur die dienstliche Schutzbrille zum Schießen tragen.
Dafür gibt es einen Einsatz mit Korrekturgläsern- diese werden am Anfang der Dienstzeit über das Sanitätszentrum bestellt und bundeswehrintern hergestellt. Für den Anfang tut´s aber auch die normale Brille unter der Schießbrille zu tragen.

Es gibt Hersteller die Schutzbrillen mit eingeschliffenen Sehstärken anbieten. Die sind aber sehr teuer und dürfen nicht getragen werden (bzw. wenn man sie trägt und es passiert was, kann man sich auf einen längeren Rechtsstreit einrichten in dem man dann nachweisen darf, dass die Brille den Anforderungen entsprach)


Okay verstanden. Also keine ballistische Brille. Aber wenn ich mir jz eine für Sport optimierte Brille kaufe (zmb. so eine TitanFlex), darf ich dann diese im normalen Dienst (auch im Biwak und so) tragen? Und wie wird das mit der Schutzbrille bei Übungen gehandhabt? Läuft man dort dauerhaft mit der Schutzbrille rum oder wie. Im Biwak beispielsweise, schießt man dann auch nir mit Schutzbrille?
Autor: ulli76
« am: 23. Februar 2018, 18:55:48 »

Nein, du darfst nur die dienstliche Schutzbrille zum Schießen tragen.
Dafür gibt es einen Einsatz mit Korrekturgläsern- diese werden am Anfang der Dienstzeit über das Sanitätszentrum bestellt und bundeswehrintern hergestellt. Für den Anfang tut´s aber auch die normale Brille unter der Schießbrille zu tragen.

Es gibt Hersteller die Schutzbrillen mit eingeschliffenen Sehstärken anbieten. Die sind aber sehr teuer und dürfen nicht getragen werden (bzw. wenn man sie trägt und es passiert was, kann man sich auf einen längeren Rechtsstreit einrichten in dem man dann nachweisen darf, dass die Brille den Anforderungen entsprach)
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