Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 11:19:27
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: SchrauberPatros
« am: 24. Januar 2019, 16:33:02 »

Hallo nochmal an alle.
Kleines Feedback von mir.
Die Stellungnahme war nicht korrekt, da sie auch bei 4 Kameraden genau so, à la Copy Paste, angewandt wurde.
Resultat war, auch durch den Rat meines Spießes, den Antrag zurückzuziehen und beim neuen Chef erneut zu stellen.
Das klappte reibungslos und der neue Chef zeigte auch mehr kameradschaftliches Verständnis in meinem vorhaben, obwohl er auch aus Staffelsicht sprach.
Autor: ulli76
« am: 22. September 2018, 09:47:45 »

Ein DIENSTZEUGNIS ist ja wieder für´s Zivile- da kann auch wieder verschlüsselt werden, weil sonst die zivilen Personaler nichts mit anfangen können.

In internen Beurteilungen ist die wohlwollende Formulierung, wie es so schön heisst, nicht erforderlich und deswegen wird der Text nicht verklausuliert, auch wenn sich inzwischen der ein oder andere Satz aus dem Zivilen eingebürgert hat.

Gibt halt zwei Möglichkeiten: Der Chef hat es so formuliert wie er es gemeint hat, dann macht es durchaus Sinn ihn um eine Umformulierung zu bitten, die unverfänglicher ist. Oder er hat es verklausuliert und wollte nicht reinschreiben "Soldat ist zwar bemüht, bekommt aber nichts zustande". Dafür sind ja Gespräche vorgesehen. Dann hat man Klarheit.
Autor: F_K
« am: 20. September 2018, 20:19:46 »

Aber immer beachten: Eine Beurteilung ist objektiv subjektiv, damit sind die Möglichkeiten systembedingt eingeschränkt.
Autor: BSG1966
« am: 20. September 2018, 20:06:23 »

Danke für eure Hinweise.
Mir war nur wichtig, dass die Stellungnahme keine verschlüsselten Inhalte hat und mir dadurch ein Nachteil entstehen kann.

Ihr Problem ist doch dass Ihre Beurteilung Ihrer Meinung nach zu schlecht ist.

Welche Möglichkeiten haben Sie:

- Ihnen wurde ein Beurteilungentwurf ausgehändigt. Diesen lesen Sie und dann wird er mit dem Beurteilenden erörtert. Wenn Ihnen da Formulierungen nicht passen, können Sie um die Änderung BITTEN. Dann bekommen Sie die Beurteilung ausgehändigt, bereits bei der Beurteilung können Sie da Anmerkungen zu aufnehmen lassen.
- Nach Eröffnung der endgültigen Version können Sie eine Gegendarstellung schrieben.
- Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich beschweren.

Nachzulesen ist das alles in - Trommelwirbel - der Vorschrift. Vielleicht werfen Sie da mal nen Blick rein.
Autor: Somethingwrong
« am: 18. September 2018, 15:35:55 »

Richtig, Disziplinarvorgesetzte der Bundeswehr dürfen keine "verschlüsselten" Inhalte formulieren, wie sie im zivilen üblich sind. Was da steht ist auch genau so gemeint, wie es formuliert wurde.

Also in meinem Dienstzeugnis vom Grundwehrdienst sind lauter solcher verschlüsselten Inhalte enthalten. Das liest sich wie nen übliches Arbeitszeugniss aus dem Zivilen. Aber mich stört es nicht da alles ausnahmslos mit 1 bewertet wurde, wenn man, die verschlüsselten Inhalte entschlüsselt:o

Autor: SchrauberPatros
« am: 18. September 2018, 11:50:06 »

Danke für eure Hinweise.
Mir war nur wichtig, dass die Stellungnahme keine verschlüsselten Inhalte hat und mir dadurch ein Nachteil entstehen kann.
Autor: Andi
« am: 18. September 2018, 11:25:57 »

Dann stimmt die Aussage, dass ein Chef keine Formulierungen äußern darf, welche einen benotenden Inhalt haben, nicht.

Richtig, Disziplinarvorgesetzte der Bundeswehr dürfen keine "verschlüsselten" Inhalte formulieren, wie sie im zivilen üblich sind. Was da steht ist auch genau so gemeint, wie es formuliert wurde.

Mich wundert dann nur, warum Kameraden, welche der Chef noch weniger gesehen hat und nicht ausgebildet sind, besser beurteilt werden. Und so schlecht, wie hingestellt, verrichte ich meinen Dienst definitv nicht.

Weil dein Chef - im Gegensatz zu dir - den Überblick über alle haben muss und alle nach einer vergleichenden Betrachtung beurteilt. Und auch wenn jeder der Meinung ist, dass selbstverständlich er selbst der beste ist kann genau das aber eben nur einer sein.

Gruß Andi
Autor: KlausP
« am: 18. September 2018, 11:13:29 »

Dann schreiben Sie eine Gegendarstellung zur der Stellungnahme des Chefs.  ::)
Autor: SchrauberPatros
« am: 18. September 2018, 11:08:14 »

Dann stimmt die Aussage, dass ein Chef keine Formulierungen äußern darf, welche einen benotenden Inhalt haben, nicht.

Mich wundert dann nur, warum Kameraden, welche der Chef noch weniger gesehen hat und nicht ausgebildet sind, besser beurteilt werden. Und so schlecht, wie hingestellt, verrichte ich meinen Dienst definitv nicht.
Autor: F_K
« am: 18. September 2018, 09:13:30 »

Das sind keine "Phrasen", sondern normale Sätze mit Beurteilungsinhalt.

.. und natürlich kann man solchen Beurteilungsinhalt auch in "Noten" übersetzen - genau das ist ja der Sinn von Beurteilungen.
Autor: SchrauberPatros
« am: 18. September 2018, 08:44:50 »

Phrasen im Sinne von ,,war steht's bemüht" oder " führte seine Aufgaben und Aufträge stets zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten aus"
Das sind ja im zivilen Arbeitszeugnis versteckte Benotungen.

Letzteres,der beiden Beispiele, steht in meiner Stellungnahme.
Autor: F_K
« am: 18. September 2018, 08:32:25 »

Was sind "Phrasen"?

Natürlich gibt es in Beurteilungen / Stellungsnahmen immer wieder Sätze / Satzteile / Wörter, die häufig vorkommen - ist ja schließlich eine Leistungsbeschreibung.
Autor: SchrauberPatros
« am: 18. September 2018, 08:27:14 »

Hallo Kameraden,

Ich wende mich an euch, da ich in meiner Einheit leider keine genaue Antwort auf meine Frage bekomme. Weder von Pers noch von S1 etc.

Ich habe eine Stellungnahme zu meiner Bewerbung auf einen Laufbahnwechsel erhalten. Wenn ich mir die Stellungnahme genau durchlese und diese analysiere, sind dort gewissen Wortkombinationen verbaut, die mich nicht wirklich gut darstellen.

Da ich jetzt aber schon mehrfach gehört habe, dass man beim Bund keine Phrasen verbauen darf, mir aber keiner sagen kann, wo das steht, wende ich mich an hier an das Forum. Denn eine Vorschrift diesbezüglich, mit dem expliziten Wortlaut, finde ich dazu nicht.

Ich hoffe, dass mir jemand eine genaue Aussage dazu geben kann.

Vielen Dank schon mal im voraus.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de