Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MichaX am 07. Dezember 2017, 17:58:55

Titel: Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 07. Dezember 2017, 17:58:55
Moin,

ich müsste im Rahmen meine Diplomarbeit wissen ob die ZDv 43/1 und 43/2 für den Dienstführerschein noch aktuell sind und ob ich sie eventuell irgendwo als pdf downloaden kann. :)

Vielen Dank schonmal :)
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Tommie am 07. Dezember 2017, 18:20:49
Die Antwort auf beide Fragen lautet "Nein!"
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 07. Dezember 2017, 20:56:06
Erstmal danke für die Antwort :)

Wodurch wurden die beiden denn abgelöst? Wonach richtet sich die Vergabe der Führerscheine denn aktuell?
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Niederbayer am 07. Dezember 2017, 22:11:25
2017 noch Diplomarbeiten schreiben? Da war ich 2013 ja schon einer der letzten Jahrgänge, die sowas noch hatten.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: dunstig am 07. Dezember 2017, 22:13:11
Kenne mehrere zivile Universitäten, die das noch anbieten.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2017, 22:15:21
Erstmal danke für die Antwort :)

Wodurch wurden die beiden denn abgelöst? Wonach richtet sich die Vergabe der Führerscheine denn aktuell?

Sind Sie Soldat? Dann empfehle ich Ihnen das Intranet der Bundeswehr, speziell "Regelungen online". Wenn Sie kein Soldat sind werden Sie wohl kaum an die Vorschriften kommen, weil die VS-NfD eingestuft sein dürften.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 08. Dezember 2017, 09:34:16
In der juristischen Ausbildung gibt es noch weiterhin ein Diplom

Nein, ich war 12 Jahre Soldat aber hatte nur mit der alten ZDv zu tun. Aus dem Grund kann ich da leider auch nicht mehr reingucken. Wie heißt die Vorschrift denn jetzt?
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: SDW am 08. Dezember 2017, 19:19:07
Es gibt die Zentralrichtlinie A2-1050/10-0-22 Kraftfahrweiterbildung, die ist "Offen" und wird vom Logistikkommando herausgegeben, also vll da mal nachfragen.

Der Nachfolger der 43/2 ist VS-NfD.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: PzHurra am 09. Dezember 2017, 08:44:28
Die Kraftfahrweiterbildung hat damit nichts zutun.

Wenn schon eher die Zentralrichtlinie Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr oder die Bereichsrichtlinie geteilt in Prüfung und Ausbildung usw...

MkG
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Jens79 am 09. Dezember 2017, 10:07:09
Stellen Sie doch mal eine konkrete Frage. Evtl. könnte Ihnen dann auch konkret geholfen werden. Eine komplette Vorschrift wird Ihnen hier niemand zusenden.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 12:14:48
Ich brauche eine zitierfähige Vorschrift, die besagt:

1. das die Dienstfahrerlaubnis nur mit Dienstausweis gültig ist
2. wer die Prüfung abnimmt
3. das die Prüfung in Theorie und Praxis geteilt ist
4. das die Dienstfahrerlaubnis nur für den Dienstgebrauch zu nutzen ist und außerhalb der Bw keine Gültigkeit hat
5. wo die Grundsätze der Ausbildung und Prüfung enthalten sind
6. Aushändigung des Führerscheins nur nach der bestandenen Prüfung
7. Nutzung von militärischen als auch zivilen vom Fuhrpark
8. Wer kann einen Dienstführerschein erwerben (ab wie vielen Jahren der Verpflichtung, Voraussetzungen)
9. Dauer nur für die Dienstzeit

Das meiste basiert ja auf zivilen Normen aber eine Angabe der militärischen Norm wäre schon hilfreich.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Tommie am 09. Dezember 2017, 12:50:23
Und welchen Teil davon soll ich Ihnen nochmal erklären ;) ?

Der Nachfolger der 43/2 ist VS-NfD.

Fazit:

Sie haben als Nicht-Soldat nichts mit eingestuften Vorschriften am Hut zu haben! Ihr Plan hatte die erste Feindberührung, ändern Sie ihn!
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: F_K am 09. Dezember 2017, 13:37:25
Und selbst wenn die Einstufung Offen Ist, ist eine Weitergabe nicht zulässig.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: justice005 am 09. Dezember 2017, 13:46:20
Was für ein Fachbereich bzw. was für ein Thema hat eigentlich eine Diplomarbeit, in der es um Dienstführerscheine der Bundeswehr geht??

Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 14:55:22
Als Reservist bin ich ja trotzdem noch irgendwie in dem Verein :D

Im Strafrecht (Staatsanwaltschaft) hat man z.B. mit Dienstführerscheinen zu tun.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 14:56:35
Thema: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Soldaten
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: KlausP am 09. Dezember 2017, 16:11:38
Was soll der Staatsanwalt damit zu tun haben? Der Soldat, dem die zivile Fahrerlaubnis entzogen wird oder der seinen zivilen Führerschein abgeben muss ist verpflichtet, seinen Dienstführerschein bei seinem Disziplinarvorgesetzten abzugeben. Der erledigt bzw. veranlasst alles Weitere.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Jens79 am 09. Dezember 2017, 16:22:22
Das ist so nicht ganz richtig. Melden ja, abgeben nein. Denn der „Übeltäter“ dürfte trotzdem noch fahren, zum Beispiel auf einem Übungsplatz.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 16:27:57
Ich sagte Staatsanwaltschaft, nicht Staatsanwalt. Da arbeiten ja nicht nur Staatsanwälte.
Rechtspfleger haben zb auch Zugriff auf den Dienstführerschein falls diese bereits im Vorfeld durch die Polizei sichergestellt wurden. Die StA teilt weiterhin auch die Entziehung der Fahrerlaubnis an die Bw mit.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 16:36:42
Was soll der Staatsanwalt damit zu tun haben? Der Soldat, dem die zivile Fahrerlaubnis entzogen wird oder der seinen zivilen Führerschein abgeben muss ist verpflichtet, seinen Dienstführerschein bei seinem Disziplinarvorgesetzten abzugeben. Der erledigt bzw. veranlasst alles Weitere.
Und ich brauche die Vorschrift wonach der Disziplinarvorgesetzte z.B. den Führerschein abnehmen darf/muss. Das wird ja sicher nicht VS sein.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: DA40 am 09. Dezember 2017, 16:40:28
Ich rate Dir, einfach eine freundliche Email an das BMVg oder das LogKdoBw zu schreiben mit dem Hinweis auf die geplante Arbeit inkl. eines kurzen Exposés. Ich würde auch kurz auf das IFG hinweisen.

Ich gehe davon aus, dass man Dir dann zeitnah die Vorschrift zukommen lassen wird, soweit sie nicht VS-NfD sind.

Alternativ kannst du das auch ganz bequem über die Seite "frag-den-staat" tun:

https://fragdenstaat.de/anfrage/zdv-31-zdv-314-zdv-321-zdv-3160-zdv-3710-zdv-207-zdv-105-zdv-3710/
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 17:12:56
Alles klar :)

Vielen Dank
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Dezember 2017, 17:18:36
Micha X, haben Sie als Student derartige Probleme im Leseverständnis?

Die neue Regelung über das militärische Kraftfahrtwesen ist als Verschlusssache eingestuft. Damit hat sie weder was in der Öffentlichkeit, noch hier im Forum zu suchen, denn Ihre Diplomarbeit ist offenkundig nicht für den Dienstgebrauch in unseren Streitkräften.

Insofern haben Sie nur die Möglichkeit, jemanden Aktiven, den Sie (ggf. als Reservist) kennen, zu bitten, Ihre Fragen mit den Vorschriften Online zu beantworten.

Was ist daran so schwer zu begreifen?
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 18:04:33
Micha X, haben Sie als Student derartige Probleme im Leseverständnis?

Die neue Regelung über das militärische Kraftfahrtwesen ist als Verschlusssache eingestuft. Damit hat sie weder was in der Öffentlichkeit, noch hier im Forum zu suchen, denn Ihre Diplomarbeit ist offenkundig nicht für den Dienstgebrauch in unseren Streitkräften.

Insofern haben Sie nur die Möglichkeit, jemanden Aktiven, den Sie (ggf. als Reservist) kennen, zu bitten, Ihre Fragen mit den Vorschriften Online zu beantworten.

Was ist daran so schwer zu begreifen?

Das habe ich schon verstanden. Was ist denn Ihr Problem? Fehlt Ihnen das Verständnis eine Frage von einer Aussage zu unterscheiden? Abseits der Ursprungsfrage bin ich nur auf Fragen der Forumsmitglieder eingegangen bzw. habe meine Aussagen begründet. Was soll denn solch ein plumpes Angefahre Ihrerseits?
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: bayern bazi am 09. Dezember 2017, 18:19:36
Ich sagte Staatsanwaltschaft, nicht Staatsanwalt. Da arbeiten ja nicht nur Staatsanwälte.
Rechtspfleger haben zb auch Zugriff auf den Dienstführerschein falls diese bereits im Vorfeld durch die Polizei sichergestellt wurden. Die StA teilt weiterhin auch die Entziehung der Fahrerlaubnis an die Bw mit.

seit wann mus ein soldat den dienstführerschein der polizei geben?

 - wenn mit einem zivilfahrzeug gefahren wurde - hat die polizei auf den bw-schein keinen zugriff

und

 - wenn mit nem dienstfahrzeug  ein vergehen passiert - müssen eh die schülerlotsen ;) - dazugerufen werden
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Jens79 am 09. Dezember 2017, 18:44:39
Zitat
wenn mit nem dienstfahrzeug  ein vergehen passiert - müssen eh die schülerlotsen ;) - dazugerufen werden

Das ist ja völlig neu... Oder ist das bei den Schluchtenscheissern so?  ;)
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 18:50:40

seit wann mus ein soldat den dienstführerschein der polizei geben?

 - wenn mit einem zivilfahrzeug gefahren wurde - hat die polizei auf den bw-schein keinen zugriff

und

 - wenn mit nem dienstfahrzeug  ein vergehen passiert - müssen eh die schülerlotsen ;) - dazugerufen werden

Müssen nicht, werden aber von Zeit zu Zeit einkassiert. Gründe dafür sind Unwissenheit auf beiden Seiten oder er wurde in Folge anderer Straftaten beschlagnahmt. Der Grund ist mir auch völlig egal wenn ich ihn auf dem Tisch habe. Fakt ist, er wird auch mal von der Polizei beschlagnahmt.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 19:00:10
Die Antwort auf meine Frage war übrigens B-1050/2, sowie B-1050/3. Diese höchst geheimen Ausbildungsvorschriften dürfen auch über die Justiz eingesehen werden.

Trotzdem danke an alle die, die hier keinen Minuskameraden präsentiert haben.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: ulli76 am 09. Dezember 2017, 19:04:09
Es bedeutet ja nicht zwingend, dass andere Behörden keinen Zugriff drauf haben, sondern dass der Inhalt z.B. nicht einfach so über das Internet verbreitet werden darf.
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: Jens79 am 09. Dezember 2017, 19:06:22
Mein lieber Michax

Man kann kein Minuskamerad sein wenn man Dinge die man nicht darf nicht tut.

Wenn die Justiz meint Ihnen diese Vorschriften zur Verfügung zu stellen, bitte.
Die Aktiven unter uns werden sich hüten hier ein DV zu begehen.

Und der eine spezielle Minuskamerad.... nun ja. Er ist halt „besonders“. 😂
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: MichaX am 09. Dezember 2017, 19:10:48
Das man das hier nicht einfach alles postet ist mir klar :)

Aber die Namen der Vorschrift hätte man nennen können. Die stehen ja selbst in frei zugänglichen Büchern. Da habe ich sie ja jetzt auch her.

Der "Minuskamerad" war auch auf die soldatenunwürdige Art bezogen, wie mir hier teilweise geantwortet wurde ;) Also nicht an die, die nur nichts geschrieben haben :)
Titel: Antw:Dienstführerschein
Beitrag von: ulli76 am 09. Dezember 2017, 19:13:46
So und jetzt ist auhc wieder gut.