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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: keepontrack am 27. Mai 2019, 21:18:23
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Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich etwas in die ZDv eingelesen und bin auf etwas fündig geworden, dass bei mir festgestellt wurde. Ist man mit einer GZ III/46 dienstfähig? Ich konnte auch durch 20-minütiges durchstöbern der Suchfunktion nichts finden. Geht außerdem um eine Verwendung im Truppendienst.
Mit freundlichen Grüßen
keepontrack
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Grundsätzlich ja, aber du wirst einige Ausschlüsse haben.
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Sind A201 und/oder A681 welche dieser Ausschlüsse? Bzw. wissen Sie, ob das so ist oder untersteht diese Entscheidung dem Arzt? Bin leider noch nicht so ganz hundertprozentig belesen in diesem Thema.
MkG
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A200*, Verzeihung. A201 ist glaube ich Feldwebel. Berichtigt mich falls dem nicht so ist.
MkG
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Das entscheidet nicht der Arzt, sondern das steht in der Liste in der Tauglichkeitsvorschrift (wieauchimmerdiejetztwiederheisst)
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In welcher ZDv haben Sie das gelesen? Wenn Sie die 46/1 meinen, siehe hier:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64835.msg676562.html#msg676562 (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64835.msg676562.html#msg676562)
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Sehr geehrte Herrschaften,
zu lesen war dies in der ZDV A1-831/0-4000. Dort konnte ich auch feststellen, dass meine Verwendungen für mich machbar sind.
MkG
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A200*, Verzeihung. A201 ist glaube ich Feldwebel.
Diese Anforderungssymbole gibt es nicht...
A2XX gibt es nur
A260 Jäger - Fw
A280 Jäger - Msch
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Danke für die Richtigstellung