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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 27. Januar 2018, 11:40:17 »

Es ist schon ausgegangen. Anders ...  ::)
Autor: Bene94
« am: 27. Januar 2018, 11:02:52 »

Servus! Also ich will nicht genau ins Detail gehen aber bei mir ging’s ungefähr gleich zu. Und ich wurde entlassen. Also ich hoffe das es bei dir anders ausgeht  :-X
Autor: efz96
« am: 26. Januar 2018, 17:25:07 »

Ich muss ehrlich gesagt auch sagen, dass ich von einer negativen Rückmeldung ausging.
Ich bin echt froh über die Entscheidung und werde der Bundeswehr natürlich weiterhin treu dienen.
Autor: Saniface
« am: 26. Januar 2018, 16:31:22 »

Ich muss sagen, ich habe da richtig mitgefiebert beim Lesen.  ;D

Glück gehabt! Immer siebzehn Autolängen Abstand halten! ;)

Grüße
SanReiss
Autor: FoxtrotUniform
« am: 26. Januar 2018, 10:41:48 »

So ist es lieber StOrtPfrr!
Autor: StOPfr
« am: 25. Januar 2018, 22:23:13 »

Gut ausgegangen und Glück gehabt. Daraus lernt man fürs Leben  ;). Daher Glückwunsch von mir, von uns...

Trotzdem gilt: Kein ähnlicher Fall ist mit einem anderen ähnlichen Vorgang vergleichbar.

btw:
FoxtrottUniform hat vermutlich nur deine falsche Schlussfolgerung beanstandet. Richtig wäre nämlich gewesen: Erst "Verfahren eingestellt", dann "somit NICHT entlassen"! 
Autor: efz96
« am: 25. Januar 2018, 20:52:28 »

Ohne jegliche Konsequenzen und ohne weiteres Vorgehen.
Und an den der schreibt: „Im Leben nicht“ : Ich kann Dir gerne per Mail ein Foto von dem Schreiben senden. Ich habe keinen Grund hier etwas falsches zu Schreiben
Ich zitiere aus dem Schreiben:
Betr: Beendigung des Dienstverhältnisses nach Paragraf 55 abs. 1 SG
Das Verfahren zur Beendigung des Dienstverhältnisses Gem Paragraf 55 ABS 1 SG wegen Einstellungsbetrug wird eingestellt.
Der Soldat ist in geeigneter Weise über diesen Sachverhalt zu informieren. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung
Autor: Flexscan
« am: 25. Januar 2018, 17:45:09 »

Würde mich auch mal intressieren.
Einstellung ohne Konsequenzen ist schon sehr seltsam...
Autor: ulli76
« am: 25. Januar 2018, 17:38:28 »

Wie wurde denn begründet?
Autor: FoxtrotUniform
« am: 25. Januar 2018, 17:15:15 »

So Heute kam die Rückmeldung
Ich wurde NICHT entlassen und das Verfahren somit eingestellt.
Im Leben nicht, aber schon verstanden, keine Lust mehr auf Diskussion.
Autor: efz96
« am: 25. Januar 2018, 17:09:51 »

So Heute kam die Rückmeldung
Ich wurde NICHT entlassen und das Verfahren somit eingestellt.

Autor: F_K
« am: 25. Januar 2018, 08:41:44 »

Nur zur Klarstellung:

Der "Merkspruch" ist: Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Er bedeutet, dass geprüft werden muss, ob der Täter unter Aufbringung aller seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten hätte wissen KÖNNEN, dass er etwas VERBOTENES macht.

Im konkreten Fall ist dies nicht mal zu beachten, da der TE SCHRIFTLICH von der Polizei über das STRAFVERFAHREN und die Ermittlungen gegen ihn belehrt worden ist - ansonsten wäre die Vernehmung nicht zu verwerten.

Das Bewerbungsformular ist da auch eindeutig, es wird schriftlich belehrt.
Autor: BSG1966
« am: 25. Januar 2018, 07:51:42 »

Ich ging nicht von einer Einstellung des Verfahrens aus sondern wusste garkocht das es ein Strafverfahren im Sinne von strafrechtlichen Ermittlungen war.

Das Ding ist halt, einer der "Klassiker" unter den Sprüchen, die so in der Firma kursieren - "sprechenden Menschen kann geholfen werden". Wenn ich weiß "hopplahopp, da läuft grad noch was, weiß aber nicht ob das hierzu zählt", dann muss man halt fragen.

Ich selbst wurde 2013 wiedereingestellt und hatte 2007 nen Verkehrsunfall, im Zuge dessen es zu nem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kam. Gegen Zahlung von 250€ eingestellt. Hab ich gefragt "zählt sowas hier auch?!", kam "schicken Sie mal die Unterlagen und wir prüfen das" - nie wieder was von gehört.

Hilft Ihnen jetzt in diesem Moment auch nix - ich drücke die Daumen, dass es für Sie glimpflich ausgeht. Der Tatbestand des Einstellungsbetrugs ist jedoch - wenn auch nicht mit böswilliger Absicht - erfüllt.
Autor: efz96
« am: 24. Januar 2018, 19:14:39 »

Der Vorfall mit dem auffahren war 2015 aber sonst passt es
Autor: bayern bazi
« am: 24. Januar 2018, 18:40:40 »

was mir irgendwie komish vorkommt

- der TE wurde 2016 eingestellt

der Vorfall war 2 jahre vorher - also 2014 - innerhalb von mindestens 20 moanten gab es keine mitteilung über eine Ermittlung an den Beschuldigten

knapp ein jahr nach der Einstellung gab es das verfahren (eingestellt) - und der TE hat es dem DV gemeldet

und im Jan 18 kommt BeaPersBW mit anfragen zwecks entlassung

sind die abstände immer so groß - oder hat da irgendwo einer was verzögert

- gerade im Bereich ermittlung  - da waren es ja auch bestimmt 12 moante bis zur befragung durch die Polizei

kommt mein Zeitstrahl so ungefähr hin ?
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