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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 17. November 2017, 21:44:04 »

@Tommie: Also kurz, es entzieht sich auch deiner Kenntnis.
Aber letztes update: Ja, wurde aktuell bereits einmal verfügt, Kriterien unverändert. Für meinen Verantwortungsbereich versuche ich jedoch die in der SollOrgPers vorgesehene Besetzung umzusetzen (vorallem milFD vs. TrpDst). Aber das wird zu weit Offtopic.

@Rollo: Ja, wenn man
Autor: Rollo83
« am: 16. November 2017, 08:39:04 »

Das eine Verwendung im BAAIN Sinn macht möchte ich gar nicht bezweifeln aber ob das generell erstrebenswert ist lass ich mal dahin gestellt.
Das sieht auch jeder Soldat anders und es gibt auch andere Dienstposten an anderen Standorten wo man zB. in enger Zusammenarbeit mit dem BAAIN steht und ähnliches Arbeitsweisen kennen lernt und trotzdem noch den Kontakt zur Truppe hat.
Ich hoffe das sich hier kein Kamerad angegriffen fühlt der im BAAIN seinen Dienst verrichtet.
Autor: Tommie
« am: 15. November 2017, 08:31:57 »

Auch bei der Bündelung A9/A10 war dies nur in Ausnahmefällen und mit Antrag bei BAPersBw möglich und beileibe nicht tägliche Praxis! Und hier wird wohl auch seit der Änderung der Stellenbündelung gelten: "Antrag stellen ... abwarten, was passiert ... mit dem Ergebnis leben!" ;) ! Sind wohl immer auch ein Stück weit Einzelfallenscheidungen, bei denen sehr viele Gesichtspunkte mit rein spielen.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 15. November 2017, 08:11:02 »

Aber mal ergänzend eine andere Frage, da es thematisch ganz gut passt:
Ist es eigentlich zulässig mit der Bündelung einen A9mZ auf einen A9-11(05) zu versetzen? Bei der Bündelung A9/10 war dies ja durchaus möglich.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 14. November 2017, 20:40:35 »

Als FD Offizier macht eine Verwendung im BAAINBw durchaus für den Erfahrungsaufbau Sinn. Denn mit CPM(nov) sind viele Aufgaben dorthin gewandert, die man in einer höheren Kommandobehörde - verwendungsabhängig - aber verstehen muss ;-)
Autor: Rollo83
« am: 14. November 2017, 14:33:53 »

Ich habe von der neuen Bündelung schon profitiert.

Werde zum 1.4.18 als "junger" Oberleutnant auf einen Dienstposten versetzt der bis vor kurzem noch als Hauptmann A11 dotiert war.
Da dieser DP jetzt A9-11 dotiert ist kann ich jetzt schon drauf gesetzt werden.
Aber im Endeffekt ist das Ganze ja nur vorgezogen denn ob ich jetzt auf den A9-11 Dienstposten versetzt werde oder etwas später auf einen A11 Dienstposten um Hauptmann zu werden ist ja quasi das Gleiche. Einziger Vorteil ich erspare mir einige Dienstjahre im BAAIN was sicherlich nicht zu verachten ist.
Autor: Ralf
« am: 13. November 2017, 19:29:29 »

Die DP sind doch bereits seit 01.10. gebündelt.
Spiegeldienstposten heißen Spiegeldienstposten, weil sie die SollOrg wiederspiegeln.
Autor: Stubenviech
« am: 13. November 2017, 19:16:44 »

Moin, ich habe zwei Fragen:
1. Gibt es diesbezüglich etwas Neues?
2. Gilt das auch für Reservisten?
Autor: FoxtrotUniform
« am: 07. Februar 2017, 16:38:56 »

Grundsätzlich hast du recht Andi, der Spielraum wird eng ausfallen.
Autor: Ralf
« am: 07. Februar 2017, 09:35:06 »

Theoretisch ja weil "angestrebt", praktisch -wie oben dargestellt- eher nein.
Autor: Andi
« am: 07. Februar 2017, 09:13:08 »

Also, so wie ich das Schreiben verstehe, werden die Inspekteure da nicht viel Spielraum bei der Umsetzung haben.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 07. Februar 2017, 06:37:53 »

Ralf, was die Umsetzung angeht hast du recht  (obgleich überwiegende Bündelung erfolgen wird). Aber besonders in  unserer TSK fehlt die Mentalität ein gesundes Maß an Transparenz und Kommunikation an den Tag zu legen.
Autor: Ralf
« am: 07. Februar 2017, 05:34:55 »

Es gibt ja auch noch kein Umsetzungsschreibung des InspL. Es gibt die grundsätzliche Freigabe des BMVg, dass es in den o.a. Zeitlinien möglich ist. Das nun weiter zu verteilen hilft nicht wirklich, weil damit nicht geregelt ist, wann und wie die Lw das macht. Was passiert, wenn man das nun einfach verteilen würde? Bestimmt jeder Zweite leitet daraus ab, dass alle DP zum 01.10. gebündelt werden; das kann, muss aber nicht kommen.
Diese Entscheidung wird derzeit für den InspL aufbereitet. Wenn er es billigt, wird die Umsetzung kommuniziert und je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, Aufträge auf den ngB zukommen.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 06. Februar 2017, 21:21:19 »

Was in meinem Dunstkreis seit dem 23.01.2017 völliges Unverständnis auslöst ist die Tatsache, dass hier bei der Luftwaffe das Schreiben nicht verteilt wird und die Information nichtmal im eigenen Haus verteilt wurde.

Aber aus meiner Sicht ein sinnvoller und längst überfälliger Schritt. Insbesondere im Bereich milFD.
Autor: miguhamburg1
« am: 06. Februar 2017, 21:09:32 »

Wobei die Bündelung bei den Militärmusikern und den Militärgeo-DienstOffz nur für die Offz MilFD Sinn macht. Denn bei den Offizieren des Fachdienstes braucht man die geforderten Abschlüsse (also zum Beispiel als Diplom-Kapellmeister) und den entsprechenden Offz-Lehrgang und dann wird man vom Leutnant sowieso zum Hauptmann befördert und sofort als 2. MusikOffz in einem Korps verwendet. Da macht also die Bündelung überhaupt keinen Sinn.
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