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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Pocahontas am 17. September 2019, 21:35:35

Titel: Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: Pocahontas am 17. September 2019, 21:35:35
Hallo Kameraden,

ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Zeitsoldaten.

Ich bin derzeit über meine Eltern gesetzlich krankenversichert, und fange am 1.10. als SaZ3 bei der Bundeswehr an (widerrufliche Verpflichtungserklärung).

Nach der Bundeswehr will ich als Studentin wieder über meine Eltern gesetzlich krankenversichert sein.

Während der kommenden 3 Jahre muss ich mich - wenn ich alles richtig gelesen habe - selbst pflegeversichern.

Dazu meine Fragen:
- muss ich die Pflegeversicherung erst ab dem siebten Monat Bundeswehr abschließen ?
- habe ich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ?
- welche der zwei Optionen ist bei einem Wahlrecht finanziell günstiger ?
- hat die Wahl meiner Versicherung Auswirkungen auf die gesetzliche Familienmitversicherung nach der Bundeswehr ?
- Gibt es sonst noch etwas zu beachten ?

Grüße Louisa
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: F_K am 17. September 2019, 21:55:43
Sind Studenten nicht eigenständig versichert?
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: KillBurn93 am 17. September 2019, 22:09:04
Die Pflegepflichtversicherung muss vom ersten Tag in der Bundeswehr bestehen. Ansonsten kann der Spaß sehr viel Geld kosten und man zahlt zusätzlich alle Beiträge rückwirkend zum Dienstantritt nach.
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: Pocahontas am 17. September 2019, 22:22:34
Sind Studenten nicht eigenständig versichert?

Das kommt darauf an, u.a. auf die Höhe der Einkünfte. In meinem Fall voraussichtlich nicht.

Die Pflegepflichtversicherung muss vom ersten Tag in der Bundeswehr bestehen.

Bei einer Widerruflichen Verpflichtungserklärung ist der SaZ meines Wissens bis zum Verzicht auf den Widerruf Wehrdienstleistender, also in der Regel die ersten 6 Monate.

Ein Wehrdienstleistender braucht aber wohl keine Pflegepflichtversicherung.

Daher meine Frage aus #1.
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: KillBurn93 am 17. September 2019, 22:26:55
Jeder neu eingestellte Soldat kann innerhalb von 6 Monaten von seinem Widerruf Gebrauch machen, dies entbindet aber nicht von der Pflicht einer Pflegepflichtversicherung.
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: IcemanLw am 17. September 2019, 22:43:05
Du bekommst in der Grundausbildung auch Unterrichte dazu und es reicht vollkommen, wenn du die Pflegepflichtversicherung während der Grundausbildung abschließt.
Aber unbedingt rückwirkend zum Dienstantritt abschließen.

Und hüte dich vor Leuten die sich als Standortberater, Spezialisten für den öffentlichen Dienst o.Ä. vorstellen.
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: KlausP am 18. September 2019, 07:50:03
Zitat
... Bei einer Widerruflichen Verpflichtungserklärung ist der SaZ meines Wissens bis zum Verzicht auf den Widerruf Wehrdienstleistender, also in der Regel die ersten 6 Monate. ...

Das stimmt schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr.
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: Thomi35 am 18. September 2019, 09:23:38
Ich habe folgendes gefunden, was die Aussage von KlausP bestätigt: Die Pflichtversicherung ist eindeutig in § 21 Nr. 6 SGB XI geregelt:


Zitat
§ 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen

Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht auch für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die

[...]

6. in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind,

wenn sie gegen das Risiko Krankheit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.

Dort läßt sich nichts von Widerruf o. ä. finden.


Vermutlich wird eine private Pflegeversicherung günstiger sein.
Titel: Antw:Kranken- u. Pflegeversicherung
Beitrag von: LwPersFw am 18. September 2019, 12:27:03
"Hinsichtlich der Frage, bei welcher Pflegekasse eine Versicherung abgeschlossen werden muss, gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“.

4.2 Versicherungspflicht

Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienstverhältnis Soldatinnen und Soldaten benötigen auch während ihrer Dienstzeit eine Pflegeversicherung.
In Abhängigkeit des vor der Wehrdienstzeit bestehenden Krankenversicherungsschutzes ist die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen fortzusetzen."


Quelle : Bw-Broschüre "Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"