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Zusammenfassung

Autor: Deepflight
« am: 23. Januar 2022, 11:22:18 »

Befehl hin oder her, die Sache erledigt sich spätestens wenn man eine Portacount-Prüfung der ABC-Schutzausstattung oder noch besser eine CS-Prüfung machen muss.
Kenne selbst 3 Leutchen die haben auf ihren Bart geschworen und sich mit Händen und Füßen gewehrt.
Nach nichtbestandenem Portacount oder einem Aufenthalt in der CS-Prüfkammer waren die Bärte weg *grins* ganz ohne Befehl *grins*

Friedensbetrieb ist das eine, da gibts Vorschriften was man darf und was nicht. Spätestens wenns um Einsatz geht - gerade wenn CS-Prüfung befohlen ist- regelt sich das meist durch Selbsterkenntnis und man versteht den Sinn eines rasierten Soldaten.
Autor: Ceedich
« am: 12. Januar 2022, 13:10:35 »

Zur Pflege des Bartes gehören auch Konturen. Ebenfalls muss die Kinnform erkennbar bleiben.
Autor: Altgedienter294
« am: 12. Januar 2022, 08:40:42 »

Im WachBtl gilt 3B.Kein Bart, keine Brille und kein Bauch.
Sollte der Threadersteller also dort dienen, erübrigt sich das Thema.
Autor: LopezUrland
« am: 11. Januar 2022, 10:45:36 »

Ach, tatsächlich? Vor einigen Monaten bin ich aus den USA hergezogen, da mein Freund Deutscher ist und wir bald heiraten möchten. Aus irgendeinem Grund war ich davon überzeugt,  dass man sich in Deutschland den Bart komplett abrasieren muss wenn man dem Militär beitritt. Da habe ich mich wohl geirrt, ich weiss auch nicht woher ich die Idee her habe. Um zum Thema zurück zu kommen, wenn du dir Bartwuchsmittel kaufen möchtest, schau immer auf die Inhaltsstoffe. Wenn alle deine Stylingprodukte Alkohol enthalten trocknet das die Haut zum Beispiel sehr aus.


EDIT bazi : gut gemacht mit dem WerbeLink - aber trotzdem aufgefallen  :D  :P :P
Autor: Löwe von Eutin
« am: 04. Januar 2022, 16:40:25 »

Hi, ich bin sicher, dass die Ausbilder einen langen Bart nicht gutheißen. Ich habe das schon erlebt.

Und den längsten Bart, der mir im Dienst begegnet ist gehörte zu einem Gebirgsjäger/ Heeresaufklärer Feldwebel, der als Ausbilder eingesetzt war.

Wichtig ist, dass der Bart gepflegt ist und die Ausübung des Dienstes (ABC- Maske) nicht zu sehr behindert.
Autor: LopezUrland
« am: 04. Januar 2022, 15:32:14 »

Hi, ich bin sicher, dass die Ausbilder einen langen Bart nicht gutheißen. Ich habe das schon erlebt.
Autor: BSG1966
« am: 28. März 2021, 20:56:14 »

Jeder Mann, der als solcher ernst genommen werden will, nutzt als "Produkt" bei schlechtem Bartwuchs den Nassrasierer.  Besser kein Bart als ein Möchtegernwuchs.
Autor: krimi
« am: 25. März 2021, 14:24:01 »

Also ich wurde gerne wissen wie pflegt ihr euren Bart?
Ich habe schlechten Bartwuchs (jetzt versuche ich mit ein paar *link entfernt* es zu ändern) an den Seiten haben und das Barthaar an sich fühlt sich sehr trocken und drahtig und störrisch an.
Nutzt ihr irgendwelche Produkte (z.B. Bartöl, -shampoo oder –Bart Serum)? Wenn ja, welche wurdet ihr empfehlen?
Autor: Kamerad13
« am: 20. Mai 2018, 01:08:45 »

Das geht ja hier langsam in die falsche Richtung  ;D

Also wie schon gesagt ist das ganze inzwischen Auslegungssache. Ich persönlich finde,das sieht nicht gepflegt aus auf den Bildern.

Vor kurzem habe ich von einem Disziplinarvorgesetzten ein Auslegung gehört, die ich eigentlich ganz gut finde.
Und zwar sagte dieser, dass alle Soldaten unter seiner Führung gerne einen Bart tragen dürfen, dieser solle jedoch gestutzt und maximal so lang, wie man es mit der längsten Einstellung eines handelsüblichen Elektrorasierers hinbekommt, sein.

Sollte doch bei dir passe, da kommt nicht allzu viel weg und gepflegt sieht es auch aus.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 19. Mai 2018, 20:51:22 »

Seit ein paar Jahren ist Bart tragen eben in den jüngeren Teilen der männlichen Bevölkerung modisch, ebenso wie z.B. Tattoos bei beiden Geschlechtern. (…) so ist das eben die Bevölkerung, aus der sich unsere Soldaten rekrutieren, und da wird dann eben auch mal der eine oder andere dabei sein, dessen Äußeres der aktuellen Mode entspricht - wäre fast mit zu rechnen, ihr wisst schon, Bundeswehr Spiegelbild der Gesellschaft und so.…

Die mil. Gepflogenheiten haben sich noch nie an der Mode oder irgendwelchen kurzlebigen Marotten der zivilen Welt orientiert; vor allem im Bezug auf Haarschnitte, sichtbare Tätowierungen usw. Sicher sind die Soldaten immer noch Bürger und Teil der Gesellschaft, aber gleichzeitig eben auch Soldat, wo er gewissen Einschränkungen und Besonderheiten, die auch das Äußere der Person betreffen, unterliegt.

Es ist eben auch eine Erscheinung der heutigen Zeit, dass Vorschriften, Befehle und jegliche mil. Gepflogenheiten und Besonderheiten, die mit Einschnitten in der "Komfortzone" verbunden sind, in Internetforen, wie diesem, ausdiskutiert und angezweifelt werden müssen. Keiner wagt diese Dinge direkt den Vorgesetzten gegenüber anzubringen, sondern nur im Schutz der scheinbaren Anonymität des Internet wird nach Herzenslust diskutiert und debattiert.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 15. Mai 2018, 22:06:12 »

Wenn man das Einkürzen der Haare als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit deutet, sollte man vielleicht überlegen, ob man das nötige Grundverständnis für den Soldatenberuf hat. Bei den GWDLs seinerzeit mag man über solche Erscheinungen anders denken, aber wer dafür unterschrieben hat, sollte sich vorab besser informieren, statt hinterher zu diskutieren. Seltsam nur, das solche Debatten nie mit den Vorgesetzten selber, sondern immer nur indirekt über das Internet geführt werden.
Autor: Luftwaffels
« am: 15. Mai 2018, 21:23:58 »

Also für mich ist der fehlende dienstliche Zweck ebenso ein Unverbindlichkeitsgrund und somit weder rechtmäßig (§10 Abs 4) noch verbindlich (§11 SG Abs 1). Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn meine Rechtsauffassung hier falsch ist.

In der Theorie richtig, sofern der Vorgesetzte der den Befehl gibt aber nicht sagt, dass er das ohne dienstlichen Zweck tut kommt die Unverbindlichkeit aber reel nicht in Frage. ;)
Nun, da unterstelle ich den meisten Soldaten wohl doch einen gewissen Grundverstand um einen Befehl zumindest "grob" nach Prüfschema auszuwerten - alleine schon weil der Befehlsempfänger ja (für sich) wissen muss, ob er den Befehl überhaupt ausführen DARF (§11 Abs 2 SG). Insofern sehe ich da keine Voraussetzung, das der "nicht vorhandene dienstliche Zweck" explizit vom Vorgesetzten erwähnt wird
Eine Anweisung wie beispielsweise zum Entfernen der Bein- oder Intimbehaarung im Grundbetrieb oder das Abrasieren der Augenbrauen sollte also jeder erstmals für sich selbst hinterfragen ;) - und reel kommt es insofern in Frage, da den Soldaten ja trotzdem niemand dazu "zwingen" kann. Er muss im Zweifel halt lediglich mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Autor: Andi
« am: 15. Mai 2018, 20:40:55 »

Also für mich ist der fehlende dienstliche Zweck ebenso ein Unverbindlichkeitsgrund und somit weder rechtmäßig (§10 Abs 4) noch verbindlich (§11 SG Abs 1). Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn meine Rechtsauffassung hier falsch ist.

In der Theorie richtig, sofern der Vorgesetzte der den Befehl gibt aber nicht sagt, dass er das ohne dienstlichen Zweck tut kommt die Unverbindlichkeit aber reel nicht in Frage. ;)
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 15. Mai 2018, 20:14:11 »

Was sagt denn die aktuelle Fassung vom Haar- und Barterlass dazu?
Autor: Luftwaffels
« am: 15. Mai 2018, 19:59:51 »

Da kann sich ein betroffener Soldat auf den Kopf stellen und singen, selbst wenn der Disziplinarvorgesetzte befiehlt den gesamten Körper zu rasieren ist das in jedem Fall ein verbindlicher Befehl.
Selbst wenn der DV dafür keine Begründung hätte und damit dann einen Befehl ohne dienstlichen Zweck gegeben hätte, wäre der Befehl eventuell rechtswidrig, aber immer verbindlich.
Also für mich ist der fehlende dienstliche Zweck ebenso ein Unverbindlichkeitsgrund und somit weder rechtmäßig (§10 Abs 4) noch verbindlich (§11 SG Abs 1). Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn meine Rechtsauffassung hier falsch ist.
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