Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Reisender Reservist am 03. Oktober 2018, 13:01:53

Titel: Beorderter Reservist m. Ü2 SabSchtz und Reisen in Länder der Staatenliste
Beitrag von: Reisender Reservist am 03. Oktober 2018, 13:01:53
Guten Tag Kameraden,

Wie muss sich ein Reservist verhalten, der sich aktuell in einem Beorderungsverhältnis befindet, dafür eine Ü2 SabSchtz erhalten hat, gerade aber nicht Dienst leistet, und in einem Land der Staatenliste, konkret Russland, rein privat Urlaub machen möchte?

Es geht dabei vor allem, um eine eventuell notwendige Kontaktaufnahme mit dem S2 oder anderen Stellen.

Sonstige Verhaltensregeln, wie Verschwiegenheit über die Tätigkeiten bei der Bw, keinerlei Dokumente mit Bezug zur Bw mit sich führen und generelle Vorsicht, sind mir bewusst. Es geht mir lediglich um formale Angelegenheiten, die sich aus dem SÜG oder anderen Gesetzen/Vorschriften ergeben könnten.

Danke für Eure Hilfe!
Titel: Antw:Beorderter Reservist m. Ü2 SabSchtz und Reisen in Länder der Staatenliste
Beitrag von: F_K am 03. Oktober 2018, 13:08:27
Es melden.
Titel: Antw:Beorderter Reservist m. Ü2 SabSchtz und Reisen in Länder der Staatenliste
Beitrag von: Tommie am 03. Oktober 2018, 16:36:43
Sie suchen, wobei für den Erstkontakt das Telefon vollkommen ausreicht, den Kontakt zu Ihrem Sicherheitsbeauftragten! Dies ist in der Regel der S2-Offizier Ihres Beorderungstruppenteils. Er erklärt Ihnen dann, wie weiter vorzugehen ist. Ggf. müssen Sie eine Belehrung über sich ergehen lassen und werden eventuell nach Ihrer Rückkehr vom MAD befragt, was ich jedoch als eher unwahrscheinlich einstufe. Das Spektrum der Möglichkeiten ist breit, Ihr Sicherheitsbeauftragter kennt es und wird Sie beraten, denn das ist seine Aufgabe ;) !