Das ist doch mal ein toller Ansatz.
Ist er. Probleme bereitet uns derzeit noch das Thema "Versicherung" und die Tatsache, dass die ehemaligen Diensthunde, die ja nach wie vor Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind eben ihren Status als Diensthunde verlieren und deswegen beim Einbringen in Liegenschaften pauschal wie jeder andere "private Hund" betrachtet werden müssen.
Da die Masse der Diensthunde im Besitz ihres ehemaligen Diensthundeführers verbleiben kann das schon dienstliche Friktionen mit sich bringen.
Neben den erwähnten Punkten, die zur Abgabe des ehemaligen Diensthundes an die Schule oder an private Betreuer führen können kann es in einigen Fällen schlicht die schiere Anzahl an Tieren sein, die einen Diensthundeführer überfordern (wer 15 Jahre Diensthundeführer ist kann schnell 2-3 "Rentner" produzieren) oder tatsächlich auch Beißunfälle im familiären Umfeld, die zu einer Situation führen, die ein weiteres privates Halten für den Diensthundeführer unmöglich macht.
Letztlich darf man auch nie vergessen, dass die Masse unserer Diensthunde dual ausgebildet sind, also (mannscharfe) Schutzhunde
und Spürhund für X. Wer solche Hunde halten und führen will muss schon sehr diszipliniert und charakterstark sein - und nicht jeder ehemalige Diensthund kann überhaupt an einen zivilen Betreuer übergeben werden.
Aber insgesamt schön, dass das Thema medial mal aufgegriffen wurde. Unsere Schule in Ulmen und die dortige Expertise und Leistung wird viel zu selten erwähnt.
Gruß Andi