Autor: didi62
« am: 08. August 2018, 06:32:01 »Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt sind.
In diesem Fall braucht auch für den Zeitraum der Kommandierung die GU nicht bezahlt werden. Leider berücksichtigt dies das PersWiSysBw nicht automatisch, so das durch den Bearbeiter beim BV dies manuell korrigiert werden muss. Dies wurde wahrscheinlich durch den Bearbeiter übersehen.
Einfach mal den Bearbeiter beim BVA anrufen. Der Name und die Telefonnummer setht ja auf der Gehaltsbescheinigung. Andernfalls geht es auch per Mail, Mail Adresse steht ebenfalls auf der Gehaltsbescheinigung.
In diesem Fall braucht auch für den Zeitraum der Kommandierung die GU nicht bezahlt werden. Leider berücksichtigt dies das PersWiSysBw nicht automatisch, so das durch den Bearbeiter beim BV dies manuell korrigiert werden muss. Dies wurde wahrscheinlich durch den Bearbeiter übersehen.
Einfach mal den Bearbeiter beim BVA anrufen. Der Name und die Telefonnummer setht ja auf der Gehaltsbescheinigung. Andernfalls geht es auch per Mail, Mail Adresse steht ebenfalls auf der Gehaltsbescheinigung.