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Autor: miT
« am: 23. März 2018, 18:21:04 »

Kommt drauf an, die Frage ist zu pauschal gestellt, WDB anerkennt usw usw usw
Autor: gastor
« am: 23. März 2018, 16:17:40 »

Wie ist das eigentlich, wenn man wegen einer Krankheit Dienstunfähig wird, dann entlassen. Muss derjenige dann auf seine Bezüge/Abfindug/BFD verzichten ?! oder wir das für die gediente Zeit gewährt?
Autor: ulli76
« am: 16. März 2018, 21:13:09 »

-8,5 kommt hin, außerdem nicht ausgleichbare Sehfehler und große Unterschiede zwischen den Augen.
Autor: IcemanLw
« am: 16. März 2018, 16:59:42 »

-8,5 waren es meine ich :D

Also cih war mit -5 noch Tauglich für alles außer als Flieger.
Autor: Rollo83
« am: 11. März 2018, 06:48:40 »

Wie „blind“ muss man denn sein um bei allen Verwendungen ausgeschlossen zu werden?
Hab die Vorschrift da grad nicht im Kopf. Dachte mit einer Brille kann man eine Sehschwäche immer ausgleichen oder wie kommen sie jetzt durchs Leben?
Autor: RaisedRight
« am: 10. März 2018, 14:35:22 »

Okay, danke! Dann bin ich ja beruhigt. :)
Autor: Ralf
« am: 10. März 2018, 14:27:13 »

Nein, wenn der Grund wegfällt (ob das bei dir nach dem lasern der Fall ist, kann ich natürlich nicht sagen), ändert sich auch die Tauglichkeitsstufe. Aber Achtung, nicht direkt nach OPs, da liegt oftmals noch ein Zeitraum dazwischen.
Autor: RaisedRight
« am: 10. März 2018, 14:21:12 »

Guten Tag

Vor ca. 1 Jahr wurde ich beim Eignungsfeststellungstest aufgrund meiner Sehschwäche T5 gemustert.
Mein Plan war dann, nach meiner Ausbildung, die in ca. 1,5 Jahren beendet ist, meine Augen lasern bzw. operieren zu lassen, und es dann nochmal bei der BW zu versuchen.
Gestern hab ich aber gelesen, dass wenn man einmal T5 gemustert wurde, dass man dauerhaft vom Dienst bei der BW ausgeschlossen ist.
Stimmt das? Habe ich auch wenn ich meine Augen operieren lasse keine Chance bei der BW angenommen zu werden?

Danke im voraus

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