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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 25. Januar 2020, 17:09:54 »

Von "alle" Deutschen hatte ich nichts geschrieben - sondern von einer Pflicht (für manche) zivile Deutsche.
Autor: Pericranium
« am: 25. Januar 2020, 16:50:12 »



Zwischenzeitlich gibt es ja auch eine gesetzliche Masernimpfpflicht für "zivile" Deutsche.

Übertreib mal nicht. Die gilt längst nicht für alle "zivilen".
Autor: F_K
« am: 25. Januar 2020, 16:21:03 »

.. und zwar zum Gesundheitsschutz der Soldaten - nach wissenschaftlichen Erkenntnissen höchsten Evidenzlevels.

Zwischenzeitlich gibt es ja auch eine gesetzliche Masernimpfpflicht für "zivile" Deutsche.
Autor: LwPersFw
« am: 25. Januar 2020, 08:52:28 »

Damit man die Beiträge von 2020 im richtigen Kontext mit den alten Beiträgen liest...

Grundlage für das Impfen ... und damit die Duldungspflicht, ist immer noch die Einsatzoption.

Damit ich alle Soldaten zum Basisimpfschutz verpflichten kann, wurde deshalb vor einigen Jahren die Einsatzoption Katastrophenschutz im Inland geschaffen. Hier können ja alle Soldaten, jederzeit ggf. zum Einsatz kommen.

Auf diesen rechtlichen Grundlagen ist jeder Soldat zum Basisimpfschutz verpflichtet.

Autor: Pericranium
« am: 24. Januar 2020, 22:59:40 »

Ich vergewaltige mal diesen uralten Thread, um auf einen aktuellen Fall hinzuweisen:

https://www.freiepresse.de/frankenberg-impfgegner-zu-geldstrafe-verurteilt-artikel10711849

Gesendet von meinem Mobilgerät

Richtig so.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 24. Januar 2020, 22:43:23 »

Ich vergewaltige mal diesen uralten Thread, um auf einen aktuellen Fall hinzuweisen:

https://www.freiepresse.de/frankenberg-impfgegner-zu-geldstrafe-verurteilt-artikel10711849

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor: ulli76
« am: 15. März 2013, 00:08:01 »

Das mit der Tetanusimpfung steht oder stand wohl mal im Wehrpflichtgesetz.Ich konnte aber bisher keine Primärliteratur dazu finden.
Die Impfweisung gilt übrigens nur für Einsatzkräfte inclusive des Basisimpfschutzes.

Bei Verweigerung einer Impfung entscheidet der DV nach Beratung durch den TrA über das weitere  Vorgehen.
Autor: miguhamburg1
« am: 14. März 2013, 17:32:55 »

Ich denke, dass unsere Forumsärztin dazu mehr sagen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu Zeiten der GWDL eine Duldungspflichtig für Tetanusimpfungen nur für diese, aber nicht für alle anderen Soldsten gab. Das wäre ja auch vollkommen sinnwidrig gewesen.

Dass die restlichen Impfungen nur für die durchgeführt werden und duldungspflichtig sind, die in den Einsatz gegen werden und sollen, steht ja außer Frage.
Autor: LwPersFw
« am: 14. März 2013, 17:24:48 »

Hallo miguhamburg,

dies dachte ich auch einmal...

Aber die aktuelle Impf-Weisung führt dazu aus:

"1.7 Duldungspflicht

Soldatinnen und Soldaten, Wehrübender, Beamte / Beamtinnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
zu einer Wehrübung zu den Einsatzkräften zugeordnet wurden, haben die entsprechenden Prophylaxemaßnahmen
und Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 Soldatengesetz als Maßnahme zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu dulden,
soweit nach Feststellung des Truppenarztes / der Truppenärztin in der Person der jeweiligen Soldatinnen und Soldaten keine
Kontraindikation vorliegt."

Die Ausführung "Soldatinnen und Soldaten" schließt alle Statusgruppen ein - FWD, SaZ und BS.

Zum Punkt Tetanus folgt dann :

"GWDL stehen grundsätzlich nicht für Einsätze zur Verfügung. Damit entfällt die rechtfertigende Indikation für
einsatzbezogene duldungspflichtige Impfungen. Für GWDL ist lediglich eine Immunisierung gegen Tetanus
verpflichtend vorgegeben, sofern kein hinreichender Impfstatus vorliegt. Weitere Schutzimpfungen sind
GWDL auf Basis der jeweils aktuellen STIKO Empfehlung anzubieten.
Hierbei ist Kombinationsimpfstoffen der Vorzug zu geben.
Ist ein Statuswechsel zum FWDL beantragt, können die Impfungen bereits vor Entscheidung über den Antrag
begonnen werden, sofern die Soldaten den Einsatzkräften (siehe 1.3) zugeordnet werden. Abweichend
hiervon sind GWDL der Marine, die für eine Bordverwendung vorgesehen sind, bereits im Rahmen der
Grundausbildung gemäß Basisimpfschema (siehe Nr. 2) zu immunisieren, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit
für die Teilnahme an einem Einsatz besteht. Dieses Verfahren wird sinngemäß bei Bedarf für GWDL anderer TSK
ebenfalls zur Anwendung gebracht."

Da wir keine GWDL mehr haben ... gibt es diese Impfpflicht Tetanus auch nicht mehr...

Weiter aus der Weisung :

"1.8.2 Andere

Die in dieser Weisung aufgeführten Impf- und Prophylaxemaßnahmen stellen für alle nicht erfassten Personen
eine Empfehlung dar. Es besteht keine Duldungspflicht. Die Impfungen sind vom zuständigen Betriebsarzt/
Betriebsärztin durchzuführen."

Alle "nicht erfassten Personen" sind alle Soldaten, für die nicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes
schriftlich festgelegt wurde, bzw. für die es Sonderregelungen gibt (z.B. Piloten).

"2.10.1 Impfungen

Folgende Impfungen sind für alle Einsatzkräfte vorgegeben:

Tetanus
Diphtherie
Polio
Influenza
Mumps/Masern/Röteln
Hepatitis A
Hepatitis B
oder
Hepatitis A/B (Twinrix®)"

Dies ist der sogenannte "Basisimpfschutz"

Ergänzt wird dieser dann durch spezielle weitere Impfungen nach Einsatzbedarf.
Autor: miguhamburg1
« am: 14. März 2013, 15:24:51 »

Halt, die Impfung gegen Tetanus ist meines Wissens nach aber schon duldungspflichtig.
Autor: LwPersFw
« am: 14. März 2013, 15:08:57 »

Siehe hier > http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40491.30

Mein Beitrag vom 30. November 2012

Es gibt zu diesem Thema 2 juristisch korrekte Antworten :

1. Kein Soldat unterliegt einer generellen Impfpflicht / Duldungspflicht

ABER

2. Unter bestimmten Voraussetzungen - z.B. geplanter ISAF-Einsatz - unterliegt der Soldat einer Impfpflicht / Duldungspflicht

Es muss also immer durch die zuständigen Vorgesetzten der konkrete Einzelfall geprüft werden.
Autor: Ralf
« am: 14. März 2013, 06:48:21 »

Ja, es gibt hier auch irgendwo im Forum einen Thread, der die Grundlage dazu nennt.
Autor: bobbele
« am: 14. März 2013, 03:41:32 »

Mal ne Frage nebenbei. Bin ich als Soldat verpflichtet, mich impfen zu lassen? Oder kann ich eine Impfung auch ablehnen?
Autor: Tommie
« am: 24. Januar 2013, 07:33:53 »

OK, der Termin im SanZ Stetten am kalten ... Markt ist vereinbart und wenn ich dort meine G-Karte abgebe, die ich für einen Nachuntersuchung nach dem Einsatz am BWK Ulm mit hatte, werde ich auch gleich mit Menveo gegen Meningokokken geimpft! Ich habe nachgefragt, welcher Impfstoff verwendet wird und ob dieser vorrätig ist und erhielt als Antwort: "Menveo haben wir mehr als genug da!" ;) !
Autor: bayern bazi
« am: 20. Januar 2013, 17:41:22 »

Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..

Geht mir so ähnlich, aber für den einen oder anderen Arztbesuch "zwischendrin" leiste ich mir trotzdem einen Hausarzt ;) ! Sehr oft ist das alleridings wirklich nicht der Fall.

woher kenn ich das ???  ;D
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