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Autor: CIRK
« am: 07. April 2017, 16:26:02 »

Entscheidend ist, was auf dem Dienstplan steht. Waffe am Mann begründet nicht zwingend, dass dies als Arbeitszeit angerechnet wird.
Autor: F_K
« am: 07. April 2017, 15:36:40 »

Quatsch - geh zum KpFw und lasse Dir das Thema erläutert - oder nutze die Forensuche.
Autor: Cashya
« am: 07. April 2017, 15:23:38 »

Moin zusammen, :)
Kann mir jemand die Rechtslage für Überstunden erklären? Ich habe leider keinen Zugang zum Intranet um in den Vorschriften zu stöbern.
Speziell bezieht sich meine Frage auf Überstunden Berechnung bei Übungen wenn man zum Beispiel 24/7 seine Waffe auf Befehl am Mann hat? Da müssten laut Meinung eines Kameraden abzüglich der 8h und 1h Mittag 15h Überstunden sein?
Mit Waffe hat man keinen Dienstschluss meint er, ist demnach im Dienst und müsste die Stunden angerechnet bekommen?
Stimmt das? Wie ist da die Lage?

Vielen Dank im Voraus.
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