Autor: KlausP
« am: 30. September 2018, 20:08:40 »Kann sich ein Mannschafter SaZ während der Dienstzeit nicht bewerben, um Uffz/StUffz zu werden? Falls ja, welche Voraussetzungen hätte das?
Klar kann er das, aber eben nur im Fachdienst.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Kann sich ein Mannschafter SaZ während der Dienstzeit nicht bewerben, um Uffz/StUffz zu werden? Falls ja, welche Voraussetzungen hätte das?
Wirtschaftsforscher haben ausgerechnet, dass der mindestens 11,- € betragen müsste, um im Alter überhaupt sowas wie eine Rente zu erhalten und nicht auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen zu sein.11€ bei einer 40h Woche macht round about 1800€ Brutto, also irgendwas um die 1200-1300€ netto. Da ist der Berufseinsteiger bei der Bundeswehr ohne einen Tag etwas geleistet zu haben oder irgendeine nützliche Qualifikation vorzuweisen deutlich drüber. Hinzu kommen BFD Ansprüche, Übergangsgebürnisse, usw.
Es geht mithin um die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr.Es ist eher genau anders herum, nämlich dass es an qualifiziertem Fachpersonal in speziellen Bereichen fehlt. Und wenn ich als Ingenieur und Projektmanager dann mal gerade popelige 20% mehr verdiene bei deutlich mehr Personal- und Budgetverantwortung als ein Mannschafter, dann bin ich der Meinung, dass man eher da ansetzen sollte, da der durchschnittliche Mannschafter für seine Qualifikation deutlich mehr als gut genug besoldet wird. Deswegen ist es keine Überraschung, dass es gerade in vielen IT-Projekten der Bundeswehr an qualifiziertem Personal fehlt.
Mag sein, aber auch da dürfte der Mangel allenthalben ja eben an beschriebener, anscheinend nicht ausreichend vorhandener Zugkraft des Berufs Soldat liegen. Aber noch mal zum Geld zurück. Ich halte 2000,- € bspw. auch aus dem Grund schon nicht für zuviel, da man sich im Zweifel ja auch den "A... abschießen" lassen muss, mit oder ohne viel Verantwortung. Die spielt in letzter Konsequenz keine Rolle, wenn Du vorn stehst. Ein Grund mit, weshalb man den einfachen Dienst z. B. bei der Polizei abgeschafft hat. Wer wollte für diesen Lohn schon auf die Straße, sich beleidigen, bespucken und evtl. sogar verletzen lassen oder wie hier ins Feindesland?!
Nun ja, Blödsinn. Wir reden dauernd über den Mindestlohn, selbst mit diesem kann man sich höchstens selbst durchbringen, aber keine Familie ernähren. Wirtschaftsforscher haben ausgerechnet, dass der mindestens 11,- € betragen müsste, um im Alter überhaupt sowas wie eine Rente zu erhalten und nicht auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen zu sein. 2000,- € mtl. netto, okay, damit soll man sich also zufrieden geben, klar, könnte man. Jeder (ungelernte) Depp am Band in der dt. Autoindustrie, die ihre Kunden zudem noch beschummelt, dürfte netto mehr raus haben. Schon traurig für eine Institution des Öffentlichen Dienstes, oder? Es geht mithin um die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr. Im Übrigen ist nicht jeder Mannschafter ungelernt sowie ohne Schulabschluss, unabhängig formaler Vorgaben, wo habt Ihr diese Weisheit denn her? Kenne Mannschafter, die durchaus auf Zack sind und Uffze sowie Portepees die hingegen echte Honk's sind.
Wem würde etwas weggenommen, wenn man zwei zusätzliche DG bei den Mannschaften einführte? Geht's da etwa um sowas wie das Privatvermögen der anderen Soldaten? Nein! Im Gegenteil, durch die ewige hunderttausend- bis millionenfache Bezuschussung dereinst armer Rentner, zahlen wir alle (!) erheblich mehr drauf, als in einem hier so benannten Fall einer Änderung von Besoldungsgruppen. Sehe also das Problem bei der Sache nicht. Obendrein würde durch eine gewisse Attraktivitätssteigerung des Dienstes wohl am Ende jeder in der BW gewinnen. Keinem würde etwas weggenommen. Und mal ehrlich, wenn ein Uffz mit oder ohne PP Bange hätte, dass ihm bspw. ein Mannschafter dadurch buchstäblich den Rang abliefe, ideell und monetär, kann Ersterer ja nicht wirklich viel drauf haben, trotz vermeintlich besserer Bildung, nicht wahr ;-)? Eine reine Neiddebatte, mehr nicht.
In vielen Bereichen z. B. der Polizei aber auch der Justiz ist der "einfache Dienst" längst Geschichte.Die Bw hat ja auch den "mittleren Dienst", da könnte man sich ja auch bewerben.
… bald deinen Realschulabschluss machen oder die mittlere Reife bereits in der Tasche haben. Ausnahme: Du hast zuerst die Hauptschule und danach eine mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen.Für den "einfachen Dienst" (also Msch) bei der Bw ist es Vollendung der Schulpflicht. Punkt. Mehr nicht.
Du hast den Führerschein der Klasse B – oder machst ihn bis zum Abschluss deiner Ausbildung oder deines Grundstudiums.
... auf dem Zeugnis, mit dem du dich bewirbst, im Fach Englisch mindestens die Note 4 erreicht haben und dich auf Englisch verständigen können.
… im Fach Deutsch mindestens die Note 4, also ausreichend, im Fach Sport mindestens die Note 3, also befriedigend, haben.
Mir schleierhaft, wie man damit bspw. eine Familie ernähren kann.Sorry, dann bist du echt weltfremd. Mit rd. 2000,- Netto als Single ist das schon eine Menge Taschengeld als Ungelernter.