Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Gast23 am 02. Januar 2018, 20:24:22
-
Guten Abend,
weiß jemand ob die BW-Schiessbrille auch eine Vorrichtung für Brillenträger hat..bin Resie und habe schon so einen Brillendapter mit meiner aktuellen Seestärke :D
Merci
-
Ja, es gibt einen dienstlich gelieferten Einsatz in Sehstärke für die Brille .
-
Ja, es gibt einen dienstlich gelieferten Einsatz in Sehstärke für die Brille .
danke für die info. ich habe allerdings schon einen adapter /einsatz mit seestärke von einer ähnlichen schiessbrille. der sollte ja dann auch in die orginal bw-schiessbrille passen, oder kann ich die privat beschaffte schiessbrille auch benützen?:-)
-
Ähnlich muss nicht gleich sein.
Nein, es ist die dienstlich gelieferte zu nutzen - keine andere Brille.
-
ok, kein Problem, wenn der Sehhilfeadapter in die dienstliche reinpasst ist das dann ja ideal
-
Ideal ist beides dienstlich zu nehmen - kostet nämlich nichts.
-
auch wahr, aber so spare ich dem Dienstherrn Geld, da ich die Sehhilfe ja schon habe :-)
-
Der Dienstgeber freut sich sicherlich, dass du ihm was sparst....
-
Zumal es schlicht nicht zulässig ist, da die Schießbrille zur persönlichen Schutzausstattung gehört...
-
Was für eine Schießbrille hast du denn? bzw. was für einen Adapter?
-
Den Einsatz für die Schießbrille bekommen auch Reservisten, unabhängig davon ob beordert oder nicht (die Brille selbst bekommen nur beorderte, der Rest muss mit Leihbrille schießen).
Zu beziehen sind die Brilleneinsätze über die Heilführsorge in SanVersZ. Einfach Brillenpass vom Fielmann mitbringen.
Schießbrille ist seit ca. 1 Jahr auch beim Schießen in DVag Vorschrift.
Zusätzlich brauchen beorderte Reservisten ab dem 1. Juli 2018 die Pflichtvorsorge Lärm (G20) vom Betriebsarzt. Hier zeitig kümmern, insbesondere falls man weit vom Beorderungstruppenteil entfernt wohnt. An einem heimatnahen Standort einen Termin beim Betriebsarzt zu bekommen ist teilweise gar nicht so einfach.