Autor: Andi
« am: 08. November 2018, 12:47:19 »Du hattest doch von einer Abweichung von der Regel gesprochen.
Die Regel ist im Öffentlichen Dienst in einen zweijährigen Vorbereitungsdienst/Refrendariat mit Anwärterbezügen eingestellt zu werden.
Die Abweichung ist bereits eine "Probezeit" als Angestellter mit späterer Verbeamtung, weil dadurch die wirtschaftlich unattraktiven Anwärterbezüge umgangen werden. Davon zu unterscheiden ist die Direkteinstellung als Beamter auf Grund fachlicher Qualifikation (akademischer Grad) ohne (!) Anwärterbezüge oder Probezeit im Angestelltenverhältnis.
Sollte dir als Profi in dem Bereich ja nicht unbekannt sein.
Gruß Andi