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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 08. November 2018, 12:47:19 »

Du hattest doch von einer Abweichung von der Regel gesprochen.

Die Regel ist im Öffentlichen Dienst in einen zweijährigen Vorbereitungsdienst/Refrendariat mit Anwärterbezügen eingestellt zu werden.
Die Abweichung ist bereits eine "Probezeit" als Angestellter mit späterer Verbeamtung, weil dadurch die wirtschaftlich unattraktiven Anwärterbezüge umgangen werden. Davon zu unterscheiden ist die Direkteinstellung als Beamter auf Grund fachlicher Qualifikation (akademischer Grad) ohne (!) Anwärterbezüge oder Probezeit im Angestelltenverhältnis.
Sollte dir als Profi in dem Bereich ja nicht unbekannt sein.

Gruß Andi
Autor: Tasty
« am: 08. November 2018, 09:23:17 »

Was ist an E14 "nicht die Regel"? Gerade im technischen Bereich ist das doch völlig normal. Mit E13 kannst Du doch keinen mehr hinterm.Ofen hervor locken, selbst Absolventen nicht.

Damit hast du dir die Antwort ja selbst gegeben. Aber schön, dass du mal wieder nur schreibst um des Schreibens willen.
Hm???? Du hattest doch von einer Abweichung von der Regel gesprochen. Wo ist es denn die Regel, NICHT mit E14 einzustellen, wenn die Aufgaben entsprechend eingruppiert / bewertet sind???
Autor: Andi
« am: 08. November 2018, 09:06:10 »

Was ist an E14 "nicht die Regel"? Gerade im technischen Bereich ist das doch völlig normal. Mit E13 kannst Du doch keinen mehr hinterm.Ofen hervor locken, selbst Absolventen nicht.

Damit hast du dir die Antwort ja selbst gegeben. Aber schön, dass du mal wieder nur schreibst um des Schreibens willen.
Autor: Tasty
« am: 07. November 2018, 23:02:45 »

...und durchaus auch auf Verhandlungsgeschick!
Alleine die Eingruppierung in E14 zeigt ja bereits, dass hier anstatt eines Vorbereitungsdienstes/Refrendariats in einem Beamtenverhältnis eine "Probezeit" in einem besser bezahlten Angestelltenverhältnis erfolgt, was bereits eine Abweichung von der Regel ist. Die Frage musst du also zeitnah der einstellenden Dienststelle stellen.
Heutzutage ist die Frage für den Personaler ja regelmäßig: verbessere ich das Angebot oder bleibt die Stelle leer. Willst du denn verbeamtet werden?

Gruß Andi

Was ist an E14 "nicht die Regel"? Gerade im technischen Bereich ist das doch völlig normal. Mit E13 kannst Du doch keinen mehr hinterm.Ofen hervor locken, selbst Absolventen nicht.
Autor: Andi
« am: 07. November 2018, 09:31:32 »

...und durchaus auch auf Verhandlungsgeschick!
Alleine die Eingruppierung in E14 zeigt ja bereits, dass hier anstatt eines Vorbereitungsdienstes/Refrendariats in einem Beamtenverhältnis eine "Probezeit" in einem besser bezahlten Angestelltenverhältnis erfolgt, was bereits eine Abweichung von der Regel ist. Die Frage musst du also zeitnah der einstellenden Dienststelle stellen.
Heutzutage ist die Frage für den Personaler ja regelmäßig: verbessere ich das Angebot oder bleibt die Stelle leer. Willst du denn verbeamtet werden?

Gruß Andi
Autor: Tasty
« am: 02. November 2018, 21:35:52 »

Vor einer Verbeamtung Erfolg die Eingruppierung in E14. Werde ich dann bei einer Verbeamtung automatisch in A14 oder in A13 eingruppiert?

Das kommt auf Deine Erfahrungszeiten und die Laufbahnvorschriften an.
Autor: Ralf
« am: 02. November 2018, 19:40:39 »

h=höherer Dienst.
Autor: Justus25
« am: 02. November 2018, 18:01:29 »

Hallo,
Ich möchte mich auf eine Stelle bewerben, die mit der Besoldungsgruppe A13h/A14 ausgeschrieben ist. Kann mit jemand weiter helfen was das "h" bedeutet? Ich komme aus der Privatwirtschaft und kenne mich da leider nicht aus. Vor einer Verbeamtung Erfolg die Eingruppierung in E14. Werde ich dann bei einer Verbeamtung automatisch in A14 oder in A13 eingruppiert?
Viele Grüße und Danke schon mal
Justus
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