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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Frank_ Kl1982 am 27. Februar 2018, 12:07:46
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Guten Tag.
Ich bin Berufssoldat und werde in den nächsten Monaten die Bundeswehr aufgrund Dienstunfähigkeit verlassen.
Ich werde in den Ruhestand versetzt.
Ich habe vor einiger Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es eine Mindestzeit in der ich eingezahlt haben muss gibt (bspw. 5 Jahre) bevor ich Leistungen aus der Versicherung bekomme?
Und die zweite Frage ist wie hoch diese Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
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Was steht den dazu in dem von Ihnen unterschriebenen Versicherungsbedingungen?
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Leider habe ich darauf keinen Zugriff, da ich seit Monaten im Krankenhaus bin.
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Ich habe vor einiger Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es eine Mindestzeit in der ich eingezahlt haben muss gibt (bspw. 5 Jahre) bevor ich Leistungen aus der Versicherung bekomme?
Du hast beim Rahmenvertrag ab Versicherungsbeginn volle Leistung. Bedeutet: Sofortige Auszahlung von zwei Jahresbeträgen. Nach zwei Jahren Überprüfung des Gesundheitsstatus und evtl. abstrakte Verweisung.
Und die zweite Frage ist wie hoch diese Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind.
Nur du kannst wissen, was du mal handschriftlich ins Antragsformular geschrieben hast...
Gruß Andi
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Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
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... @malu55 ...
Ja, die monatliche Leistung/ Rente, welche der Rahmenvertrag an dich auszahlt, gilt es zu versteuern bzw. bei der Steuererklärung zu deklarieren.
Anders verhält es sich mit einer mgl. Beschädigten-/ Kriegsopferrente, welche die Bw an dich auszahlt. Diese ist deklarationsfrei und stellt kein Einkommen dar - auch nicht bei denkbaren Unterhaltsverpflichtungen.
Gruß!
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Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
Im Rahmen des SVG...
siehe § 53 Abs 5 SVG
Im Rahmen der Sozialgesetzgebung
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
§ 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens
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Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?
Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun die Ergänzung.
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Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?
Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun die Ergänzung.
siehe § 53 Abs 5 SVG
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Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?
Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun die Ergänzung.
siehe § 53 Abs 5 SVG
Nach Rücksprache mit dem Rahmenvertragsbeauftragter, zählt die DU-Rente nicht zum Erwerbsersatzeinkommen bezüglich der Hinzuverdienstgrenze. Da diese durch eigene Beitragszahlung (Besoldung, nach Steuer)erwirtschaftet wurde.
Eine Versteuerung findet aber im Rahmen der Jahres-Einkommensteuererklärung statt.