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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 14. Februar 2020, 21:47:29 »



Scheinbar muss ich an einer Dienststelle der Glückseligen sein, wo mir der Dienstherr auf Antrag genau die Ausstattung bzw. auch Software zur Verfügung stellt, die ich zur Erfüllung dessen benötige, was von mir verlangt wird. Wenn ich das hier so lese, scheint das an manchen Dienststellen mitunter ja wilde Blüten zu treiben ???

Ging mir bisweilen nicht anders. ;-)

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor: HubschrauBär
« am: 14. Februar 2020, 15:11:43 »

Das mag für die Allgemeinheit gelten. Ich habe jedoch in meiner Verwendung schon an diversen Dienststellen mehrere Situationen gehabt, in denen auf private IT zurückgegriffen wurde (werden musste) weil entweder die entsprechende Software dienstlich nicht zeitnah oder überhaupt nicht verfügbar war oder die dienstliche Hardware schlicht von der Anzahl her nicht zureichend war. Sicher sind das Einzelfälle, aber wie gesagt nichts besonderes. Eine allgemeine "Verteufelung" dieses Vorgehens lehne ich jedenfalls ab.
Und was wäre passiert, wenn die private IT nicht genutzt worden wäre?
Meisstens passiert dann halt nicht viel. Prozesse werden langsamer oder Events fallen aus. Alles in allem hinsichtlich der Landes-/Bündnisverteidigung meisstens hinnehmbar ;-)

Bei uns ging auch ein Aufschrei durch die Staffeln als bekannt wurde, dass die bisher genutzte Flugplanungssoftware nach dem Windows-Update nicht mehr auf BWI Systemen laufen wird.
Jetzt teilt man sich halt ein paar grüne Rechner, wo bisher jeder seinen eigenen Arbeitsplatz hatte.
Alles geht halt ein wenig langsamer bzw dauert länger, aber der befürchtete Weltuntergang ist bisher ausgeblieben.

Zur Not hat ja jeder noch einen Bleistift und das alte Nav-Besteck ;-)
Autor: panzerjaeger
« am: 14. Februar 2020, 14:07:52 »

Nur ein kleiner Seitenblick auf zivile Dienststellen:

Hier in Berlin ist kürzlich das gesamte Kammergericht (u.a. zuständig für Prozesse gegen Terroristen und organisierte Kriminalität) wochenlang lahmgelegt worden, weil einige Richter private Laptops für dienstliche Korrespondenz genutzt haben und wahrscheinlich dadurch "Schadsoftware" auf die Gerichtsserver gelangen konnten.
Die Systeme dort sind auf Monate hin nicht nutzbar (es wird wieder das Faxgerät benutzt), der finanzielle Schaden beläuft sich auf zweistellige Millionenbeträge, und es ist nicht auszuschließen, das massenweise vertrauliche Daten wohin auch immer "abgeflossen" ist.
Autor: 200/3 ohne LoginDaten
« am: 14. Februar 2020, 12:13:18 »

Das mag für die Allgemeinheit gelten. Ich habe jedoch in meiner Verwendung schon an diversen Dienststellen mehrere Situationen gehabt, in denen auf private IT zurückgegriffen wurde (werden musste) weil entweder die entsprechende Software dienstlich nicht zeitnah oder überhaupt nicht verfügbar war oder die dienstliche Hardware schlicht von der Anzahl her nicht zureichend war. Sicher sind das Einzelfälle, aber wie gesagt nichts besonderes. Eine allgemeine "Verteufelung" dieses Vorgehens lehne ich jedenfalls ab.
Autor: Al Terego
« am: 14. Februar 2020, 11:42:58 »

Ich möchte mal gerne sehen in welcher "Wald-und Wiesen"-Dienststelle Apple/Linux etc. für einmalige oder selten auftretende Projekte beschafft werden und wie lange so eine Beschaffung dann dauert. Wenn überhaupt beschafft wird, ist das Projekt bis dahin schon dreimal rum...

Sorry, aber in solchen Fällen ist so etwas auch nicht erforderlich, da reicht auch der normale Bw-PC.
Autor: 200/3 ohne LoginDaten
« am: 14. Februar 2020, 10:59:03 »

Ich möchte mal gerne sehen in welcher "Wald-und Wiesen"-Dienststelle Apple/Linux etc. für einmalige oder selten auftretende Projekte beschafft werden und wie lange so eine Beschaffung dann dauert. Wenn überhaupt beschafft wird, ist das Projekt bis dahin schon dreimal rum...
Wenn ich allein daran denke, wie lange wir jetzt rumgezerrt haben um eine Zahl X an grüner IT für Ausbildungszwecke zu bekommen...waren rund 2 Jahre und dutzende Anträge, Begründungen, Stellungnahmen...sieht das IT-Konzept der Dienststelle halt nicht vor...
Autor: dunstig
« am: 14. Februar 2020, 09:01:14 »

Scheinbar muss ich an einer Dienststelle der Glückseligen sein, wo mir der Dienstherr auf Antrag genau die Ausstattung bzw. auch Software zur Verfügung stellt, die ich zur Erfüllung dessen benötige, was von mir verlangt wird. Wenn ich das hier so lese, scheint das an manchen Dienststellen mitunter ja wilde Blüten zu treiben ???

Aber gut, bei privater IT in der Sperrzone wäre ich auch schneller an einer anderen Dienststelle als ich schauen könnte. ;D
Autor: Ralf
« am: 14. Februar 2020, 08:15:56 »

Zitat
Zweck wäre zum Beispiel Bildbearbeitung/Videobearbeitung/Erstellen von Plänen/Skizzen/Ähnlichem oder Sonstewas, wofür es auf der dienstlichen IT keine Software gibt und nicht draufzukriegen ist.
Kommen wir nun ansch. zum Kern des Punktes: Wäre das nicht auf einem Lehrgang eine Übervorteilung ggü. anderen Lehrgangsteilnehmern? Dadurch "nötige" ich vielleicht auch andere, ihr Geld dafür auszugeben. Aus diesem Grund der Vergleichbarkeit der Arbeiten wäre dem schon nicht zuzustimmen.
Nicht umsonst sagt man ja auch auf den körperlich fordernden Infanterie-Lehrgängen, dass alle gleiches Material zu Verwendungen haben.
Autor: Al Terego
« am: 14. Februar 2020, 07:27:32 »

... Zweck wäre zum Beispiel Bildbearbeitung/Videobearbeitung/Erstellen von Plänen/Skizzen/Ähnlichem oder Sonstewas, wofür es auf der dienstlichen IT keine Software gibt und nicht draufzukriegen ist. ...

Auch für diese Anwendungszwecke gibt es dienstlich gelieferte Hard- und Software. Das geht sogar soweit, dass auch Apple und Linuxsysteme angeschafft wurden. Der Einsatz von privater Hard- und Software zu dienstlichen Zwecken sollte ganz klar die absolute Ausnahme sein.
Autor: 200/3
« am: 14. Februar 2020, 00:17:22 »

Och Kinners...
Die Nutzung privater IT zu dienstlichen Zwecken ist in etlichen Dienststellen genehmigt und keineswegs ein Sonderfall. Da gibt es dann einen lustigen Aushang am Büro/Dienstzimmer/U-Raum, gezeichnet vom Dienststellenleiter und ISB und von was weiß ich noch wem. Zweck wäre zum Beispiel Bildbearbeitung/Videobearbeitung/Erstellen von Plänen/Skizzen/Ähnlichem oder Sonstewas, wofür es auf der dienstlichen IT keine Software gibt und nicht draufzukriegen ist. Dass private IT zu dienstlichen Zwecken genutzt wird heißt ja nicht gleich, dass auf der privaten IT eingestufte Informationen verarbeitet werden.
Die Ergebnisse bringt die S6-Abteilung dann per Schleusenrechner ins dienstliche System, ähnlich wie von "grüner IT"(Bw) auf "weiße IT"(BWI). Dort werden dann die diversen Teile zusammengefügt und erst dort entsteht dann die u.U. einstufungswürdige Information.

Der Ein-oder Andere hier scheint noch in den Zeiten "Handapparat auflegen, sonst Abhörgefahr" zu leben...
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 13. Februar 2020, 16:48:10 »

Es gab (vor Jahren) die Möglichkeit, private EDV für Dienstbelange einzusetzen. Allerdings wurden die Rechner dazu platt gemacht und bekamen ein dienstliches System installiert. Der Anwender bekam dann auch nur die Rechte, die er für seine Arbeit benötigt, also keinerlei administrative Zugänge oder Sonderechte.
Autor: Eisensoldat
« am: 13. Februar 2020, 13:02:57 »

@ unseren lieben Gast aus der IT: genau das haben Nutcho und ich doch besprochen.  Grundsätzlich,das heißt in den allermeisten Fällen, nicht. Wenn man einen dienstlichen Zweck begründen kann, kann davon abgewichen werden. Das entscheidet der Dienststellenleiter. Ich denke da herrscht jetzt Einigkeit.
Und Ralf hat ja schon angedeutet, dass die Begründung des dienstlichen Zweckes in diesem Fall sehr schwierig wird.
Und meine persönliche Meinung: wenn ich Dienststellenleiter wäre, würde ich das ablehnen, weil Risiko und Nutzen in keinem Verhältnis sind
Autor: ITler
« am: 13. Februar 2020, 11:53:50 »

Man man man kursiert hier viel gefährliches Halbwissen.
Der Regelung "Informationssicherheit" ist zu entnehmen, dass die Nutzung privater IT zu dienstl. Zwecken grundsätzlich verboten ist. JEDOCH kann eine Genehmigung durch den DStLtr erteilt werden, welche in der Informationssicherheitdokumentation eingetragen wird. (vgl. A-960/1, 11.2.1.)
Autor: Ralf
« am: 13. Februar 2020, 10:57:50 »

Es geht halt viel schneller auf privater, schneller IT Sachen zu recherchieren und dann am Dienstrechner umzusetzen als mit dem langsamen Bw Rechner mehrere Sachen gleichzeitig zu machen. Quasi profitiert der Dienstherr noch davon, dass ich private Mittel aufwende, um produktiver meiner Arbeit nachgehen zu können.
Der Dienstherr würde auch davon profitieren, wenn ich mit meinem Privatauto mit 180 km/h zu einer dienstl. Veranstaltung fahre und nicht mit einem Dienst-Kfz mit 130 km/h, weil dann mehr Zeit für die Arbeitsleistung bliebe. Die Argumentation ist nun wirklich nicht tragfähig.
Autor: Eisensoldat
« am: 13. Februar 2020, 10:51:16 »

ISB fragen, der regelt dann alles weitere
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