Autor: tank1911
« am: 17. Februar 2018, 12:39:15 »So ist es. Macht auch nur Sinn, dass man den Abbau direkt befehlen kann...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Es ging um die Aussage von DeltaEcho, dass der KpChef angeblich den Ausgleich von Mehrarbeit nur mit einem Vorlauf von min zwei Wochen anordnen darf.
Ich frage, weil mir das neu wäre. Finde ich bis jetzt auch nicht in der A-1420/34 oder in der SAZV selbst.
Eine solche Frist würde auch vielen Handlungsoptionen zuwiderlaufen.
Die Stunden habe ich durch KvD/ UvD Dienste und zwischendurch auch Rufbereitschaft aufgebaut.
Da dein KpChef mit einer Frist von 2 Wochen Stundenabbau anordnen kann
Geht es um Überstunden oder um genehmigte Mehrarbeit?Das würde mich ebenfalls interessieren. Und: Wie wurde so ein Umfang an Stunden aufgebaut? Weshalb und für welche Tätigkeiten?