Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Wigi am 28. November 2018, 13:14:53
-
Guten Tag,
Mein Anliegen lautet wie folgt:
Seit Oktober bin ich für 21Monate auf ZAW.
-anerkannte Wohnung liegt vor
-29Jahre
-44km (zur Neuen Dienststätte)
Mein Rechnungsführer meinte: Mir steht kein TG6 zu da es auf einer ZAW bestimmte Regelungen dazu gibt.
Jedoch konnte er mir nichts schriftliches vorlegen, welche Unterschiede es zwischen einer ZAW und einen normalen Lehrgang gibt.
Mir ist bewusst das ich auf einen „Lehrgang“ grundsätzlich verpflichtet bin in einer Gemeinschaftsunterkunft zu Hausen.
Daher Frag ich mich, steht mir TG6 zu oder doch nur TG3?
-
Lesen Sie bitte mal hier, auch wenn das nicht 100%ig auf Ihren Fall zutreffen sollte.
-
Entschuldigung, vergessen, den Link zu setzen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64804.0.html (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64804.0.html)
-
Danke für die schnelle Antwort, ich werde mich mal belesen.