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Zusammenfassung

Autor: RefüPerser d.R.
« am: 11. Juni 2019, 12:17:05 »

Das kommt immer wieder vor. Erklären Sie ihrem Bearbeiter, dass Sie als FWDL pauschal in der Arbeitslosenversicherung durch den Bund versichert waren und es für FWDL nur die Wehrdienstzeitbescheinigung als Nachweis vorgesehen ist.
Autor: KlausP
« am: 11. Juni 2019, 11:58:43 »

Ergänzung: FWDL erhalten Entlassungsgeld nach § 9 Wehrsoldgesetz.
Autor: KlausP
« am: 11. Juni 2019, 11:54:56 »

FWDL erhalten keine Übergangsgebührnisse. Verweisen Sie auf das Soldatenversorgungsgesetz, hier speziell § 11 . Dort ist nur von SaZ die Rede. Auch der § 12 "Übergangsbeihilfe" gilt nur für SaZ.
Autor: elfer
« am: 11. Juni 2019, 10:42:18 »

Moin,
ich war bis zum letzten Monat als FWDLer bei der Marine (23Monate) und habe im Anschluss zur Überbrückung Arbeitslosengeld I beantragt. Laut Online-Formular habe ich auch alle benötigten Dokumente nachgewiesen. Trotzdem kam jetzt noch ein Brief der Arbeitsagentur, mit der Aufforderung eine "Bescheinigung der Bundeswehr über Übergangsgebührnisse" zu besorgen...

Leider habe ich keine Ahnung wie so eine Bescheinigung aussieht, noch wo man sie beantragen kann. Meine Suche im Internet hat dazu leider auch nichts ergeben (außer das Übergangsgebührnisse wohl nur für SaZ sind).

Deswegen meine Frage, ob hier jemand Ahnung von dem Thema hat und mir eventuell sagen kann,
ob es so eine Bescheinigung für FWDLer überhaupt gibt und wenn, wo man sie beantragen kann.

Schon mal im Voraus ein Danke!
Gruß Björn

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