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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ulli76 am 15. Juli 2018, 10:06:36

Titel: Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: ulli76 am 15. Juli 2018, 10:06:36
Postet eure Erfahrungen zum Thema Tauglichkeitsgrad x und Ausnahmegenehmigungen bei anderen Tauglichkeitsgraden für MobBeorderungen und RDL.
Es geht vor allem um den Ablauf. Wie funktioniert das? Welchen Antrag muss man an wen stellen? Welche Gebrechen haben auf welchem DP eine Chance.
Auch gerne mal aus Sicht der DV.

Das kann in Zukunft übungswilligen Reservisten das Leben erleichtern, aber auch den Truppenteilen bei denen geübt werden soll.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: LwPersFw am 15. Juli 2018, 20:04:21
Hier sind... am 04.07.18 ... die Grundlagen genannt...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html


Durch die Bundeswehr wurde ein neuer Tauglichkeitsgrad eingeführt.

A1-831/0-4000 "Wehrmedizinische Begutachtung" , Version 2, gültig ab 03.07.2018

Grundsätzlich:

"Signierziffer X

Die Signierziffer X definiert den Verwendungsgrad „verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist
in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung“. Diese wird für Soldaten und
Soldatinnen vergeben, die als RDL eingeplant werden wollen und eine Gesundheitsstörung der
Gradation VI aufweisen, welche in der Anlage 7.3 dieser Zentralvorschrift entsprechend markiert ist
und die nicht zu einem Dienstunfähigkeitsverfahren geführt hat, gleichwohl aber im Rahmen der
Entlassungsuntersuchung mit „gesundheitlich nicht geeignet“ zu beurteilen wäre.

Diese Vorgabe gilt auch für Begutachtungen durch das MedA der KarrC Bw, wenn sich die ehemalige
Soldatin bzw. der ehemalige Soldat innerhalb von bis zu 36 Monaten nach ihrer bzw. seiner
Entlassung für eine Verwendung als RDL bewirbt."


"7.1.7 Zulässige ärztliche Urteile

7.1.7.1 Grunduntersuchungen außerhalb eines (Wehr-)Dienstverhältnisses

Personenkreis : Reservistinnen und Reservisten                                                       

Zulässige ärztliche Urteile                                                                      SZr (Signierziffer)


+ (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig                                                    1
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen                           2
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin               6
+ vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig                                                             4
+ nicht (wehr-)dienstfähig                                                                                    5
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
    Reservistin in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung              X"




Die zuvor genannten ärztlichen Urteile sind auch anwendbar für:

• FWDL bei Entlassungsuntersuchung
• SaZ bei Entlassungsuntersuchung
• BS bei Entlassungsuntersuchung



Und für folgenden Personenkreis gilt:

Soldatinnen und Soldaten, die als RDL oder Dienstleistungspflichtige zu ResDL (49) nach dem SG
herangezogen wurden, bei Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung

(49) Befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Inneren, von der
     Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnete unbefristete Übungen, unbefristeter
     Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall.

+ voll verwendungsfähig                                                             1
+ verwendungsfähig mit Einschränkungen                                    2
+ verwendungsfähig als Reservist                                                6
+ vorübergehend nicht verwendungsfähig                                    4
+ nicht verwendungsfähig                                                           5
+ verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin in               
   Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung          X


Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: lowsounder am 29. Januar 2019, 13:17:59
Das scheint ziemlich genau auf mich zuzutreffen.

Ich bin 12/2015 als SaZ12 ausgeschieden und hab mich sofort um eine Stelle als Reservist gekümmert und hab den Spiegeldienstposten von einem S6FW in einem Landeskommando, auf der ich mittlerweile beordert bin.

Gegen Ende 2016 hab ich die Diagnose Colitis Ulzerosa bekommen (Chronische Darmkrankheit). Diese wird üblicherweise mit T6 bewertet. So eine Krankheit verläuft in Schüben. Es ist zum Beispiel möglich, dass man jahrelang keinerlei Symptome und Einschränkungen hat. Seit Mitte 2017 bin ich daher komplett Syntomfrei und seit Mitte 2018 auch komplett frei von Medikamenten.

Ich habe mich für 2019 für eine RD beworben. Ich hab gestern die Info bekommen, dass sich drum gekümmert wird.
Ich nehme an, dass bei mir dieser Fall mit der T X zutreffen wird und ich werde hier weiter berichten, wenn ich mehr weiß.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: ulli76 am 31. Januar 2019, 22:01:43
Ja das wäre gut, wie die Abläufe dann rein praktisch sind. Worauf man achten sollte. Worum man sich kümmern muss etc.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: DieEhefrau am 20. Februar 2019, 11:23:31
VORAB: Gradation VI in Sehschärfe (Nr. 22) ohne weitere gesundheitlichen Einschränkungen.
Wehrpflicht vor 25 Jahren tauglich (Bei der Entlassung "Man hätte Sie mit der Diopthrienzahl gar nicht einziehen dürfen").
Einstellungsuntersuchung Anfang Juli 2018 zum RDL mit 'untauglich' plus Ausnahmegenehmigung Innendienst.
- einfache Entlassungsuntersuchung Dez 2017.

Bei der Entlassungsuntersuchung hat er mit den Ärzten über "X" bzw. "10" gesprochen. Sie sahen keinen Hindernisgrund für die nächste Untersuchung für RDL. Allerdings muss eben eine Wehrmedizinische Begutachtung gemacht werden - bei der Entlassungsuntersuchung geht das nicht. Ausnahmeantrag für die Sehkrafteinschränkung liegt in seiner Akte.

Es kam dann aber anders:
Für das AC §43 in Erfurt UND erneute Beorderung als RDL wurde er (= der Ehemann) wieder begutachtet.....  alles in einem.
Diesesmal auf D2 (nicht T2) mit Ausschlüssen, welche DP NICHT besetzt werden dürfen. (Lange Liste auf der Rückseite).
Das Formular hat einen QS-Datum von 14.12.2018 - also brandneu!

Ich habe daruas gelernt: das "X" nur für RDL-Begutachtung.
Und ein D2 dann für Laufbahnwechsel-Antrag - da gibt es kein "X".

Ich hoffe doch, dass er das Kennzeichen "D2" nun behalten darf!

Ich hoffe, daß ich das richtig zusammengefasst habe. Man möge mir verzeihen, dass ich so manchen Fachjargon nicht kenne.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: TSG am 08. April 2019, 11:30:06
Bei mir war es seinerzeit so, dass ich sowohl den Tauglichkeitsgrad X als auch eine Ausnahmegenehmigung nicht bekommen habe. Ich habe mich als 43.3/26.2 beworben und bin für das KdoCIR eingeplant. Also Stabsdienst.

Im KarrCBw habe ich bei der Untersuchung im Juli 2018 aufgrund des BMIs nur D4 erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung wurde seitens BAPersBw abgelehnt, da die OL1-3 grüne Anteile enthalten würden und das Risiko zu groß sei. Aus ärztlicher Sicht hätte damals bei mir nichts gegen eine Ausnahmegenehmigung gesprochen.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: ZiehTeck am 14. April 2019, 17:30:16
Im Dezember 2018 haben sich die Bewertungsgrundlagen geändert!

Jemand mit mehr als 6 Dioptrien war von 1993-Dez. 2018 immer T5 - ohne Diskussion, hartes Ausschlusskriterium
Jetzt neu:  D2 (wenn sonst alles beisammen ist) mit Ausschlüssen:  Fallschirmspringer, Taucher, Pilot

Damit steht RDL, 43.3, Wiedereinstieg NICHTS mehr im Wege. Grüne Ausbildung mit 8 Dioptrien -> kein Problem
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Paulsson am 04. Juni 2019, 17:20:18
Hallo Miteinander,
hier meine eigene Erfahrung mit dem Verwendungsgrad X: Als ehemaliger SaZ 12 wurde ich im Frühjahr 2019 als Reservist Ü60 im KarrC ärztlich untersucht, weil ich wieder beordert werden und RDL ableisten wollte, und weil die letzte Untersuchung drei Jahrzehnte zurücklag. Ich habe eine Gelenkprothese, also eigentlich T5 = dauerhaft dienstunfähig. Ich erhielt für meinen angestrebten Dp im "Stabsdienst ohne körperliche Belastung" nach einer sehr gründlichen Untersuchung mit einer Nachuntersuchung beim Facharzt den Verwendungsgrad X. Das Verfahren zu meiner Beorderung verlief problemlos.
Kameradschaftliche Grüße
Paulsson
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: lowsounder am 05. Juli 2019, 07:58:15
Also bei mir ist es jetzt so weitergegangen:
Ich soll meine RDL am 8.7. beginnen und hab im Mail den ärztlichen Bogen bekommen zur Änderung des Gesundheitszustandes. Den hab ich ausgefüllt und zurück ans KarrC geschickt. 6 Wochen später kam die Antwort, dass das KarrC keine Zeit hat das für Reservisten zu prüfen und ich soll mir ein anderes KarrC aussuchen. Gesagt, getan. Eine Woche später (10 Tage vor Beginn der RDL) hab ich in meiner Einheit nachgefragt wie der Stand ist. Ergebnis war vorrübergehend nicht tauglich, RDL abgesagt. Ein nachharken bei meinem KarrC hat ergeben, dass die G-Akte sowie die Änderungsmeldung noch nicht ans 2. KarrC weitergeleitet wurde, der Vorgang aber nur "eingefroren" wurde. meine Akte wurde dann auch umgehend weiter geschickt. Vom 2. KarrC hab ich aufgrund der kurzen Zeit natürlich auch noch nichts gehört, dass erste KarrC hat jedoch den vorgang wieder aktiviert, ich soll meine RDL beginnen (ohne Status?), soll dann aber zum Truppenarzt gehen und mir dort ein 90/5er Einstellung/Entlassungsuntersuchung vornehmen lassen, damit das KarrC einen vorläufigen Status hat (natürlich ohne G-Akte).

Klingt alles ziemlich wirr. ist es aber auch.     
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Eisensoldat am 05. Juli 2019, 13:05:48
Das ist leider so, dass G-Akten auf dem Weg zwischen verschiedenen Karrierecentern und Dienststellen verschwinden. Dann werden neue begonnen, und irgendwann mal hat dann das SanVersZ drei Gakten( wie bei mir), die dann von der HG händisch wieder zusammengebastelt werden müssen.
Keleiner Tipp: wenn du immer bei der gleichen Einheit übst bzw am gleichen Standort, versuche dass deine G-Akte immer beim San-VersZ bleibt, und nicht mehr ans KarrC zurückgeht. Geht "eigentlich" nicht, aber bei mir gings dann nach einer Weile schon.
Eisensoldat
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: F_K am 05. Juli 2019, 13:39:52
@ Eisensoldat:

Um auch bei Lehrgängen oder RDL "woanders" die G Akte immer sicher zur Verfügung zu haben, gibt es für Res nur eine (vorschriftenwidrige) Lösung - G Akte gegen Empfangsbekenntnis "am Mann" und dort halten ...

Es gibt einige 90/5 die grundsätzlich "ohne" G Akte nicht durchgführt werden - benötigt man diese, hat man ohne G Akte die "A** karte".

Weil vorschriftenwidrig, soll dass natürlich kein Ratschlag sein ...
(.. es soll aber KCs und BeordTrT geben, die die Notwendigkeit eines solchen Tuns sehen und daher "mittragen" ... )
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: miT am 05. Juli 2019, 14:16:06
...... und der Eintrag in die Personalakte (90/5) ist so etwas von F_K genanntes was ohne G-Akte EIGENTLICH nicht gemacht wird.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: lowsounder am 09. Juli 2019, 10:56:40
...wurde auch nicht. Denn der Spaß ging gestern nach hinten los. Wurde nämlich gestern eingestellt und am selben Tag wieder entlassen. Grund war der nicht vorhandene Status. Der Truppenarzt war nicht autorisiert sowas zu machen und der Mitarbeiter im KarrC hätte mich niemals heranziehen dürfen ohne Untersuchung. Glücklicherweise hatte er vorsorglich Urlaub genommen um unangenehme Fragen dazu aus den Weg zu gehen... Meine RDL hatte sich daher nach einem halben Tag erledigt und ich hab nächsten Monat einen Termin bein KarrC für die ärztliche Untersuchung.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2019, 12:49:56
Zitat
... der Mitarbeiter im KarrC hätte mich niemals heranziehen dürfen ohne Untersuchung. Glücklicherweise hatte er vorsorglich Urlaub genommen ...

Da würde ich schon mal ein Blatt Papier schwarz machen. Frechheit sowas, da fehlt mir das Verständnis.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2019, 13:58:12
Die Vorschriftenlage hat sich ja oft geändert .. meines Wissens nach müssen nun alle Res, die länger als 2 Jahre nicht untersucht worden sind, vorab beim KC untersucht werden (sofern nicht die Ausnahmeregelungen bezüglich körperliche Belastung gelten).

Im Falle von Lowsounder sind wohl die 2 Jahre deutlich überschritten, es liegt eine chronische Erkrankung vor und "X" ist angestrebt - die G Akte fehlt.

Da ist schon nachvollziehbar, dass der TrArzt da nicht untersucht (weil vorschriftswidrig) - und daher nicht einstellt.

Der Fehler liegt beim KC.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: lowsounder am 10. Juli 2019, 07:24:13
Nunja, deutlich überschritten ist übertrieben. Es sind erst 3 1/2 Jahre seit meiner Entlassungsuntersuchung.
Und ja, das KarrC wollte, dass mir der Truppenarzt eine vorläufige Tauglichkeit einfach aufgrund einer Befragung gibt bis dann das KarrC Zeit für die richtige Untersuchung hat.
Ich würde mich auch gern beschwerden. Soll die Beschwerde dann an das entsprechende KarrC oder woanders hin?
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: KlausP am 10. Juli 2019, 08:45:39
An den Obermotz vom Karrierecenter. Ist ja sein Saftladen. ;)
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: F_K am 10. Juli 2019, 08:52:59
@ lowsounder:

2 Jahre und 1 Tag sind OBERHALB der Frist - da würde ich sagen "knapp drüber", bei 2 Jahren 2 (oder so) Monaten kann man ggf. mal "ein Auge zudrücken" oder sich bei der Differenzrechnung "vertun".

3,5 Jahre sind deutlichst oberhalb der Vorgabe.

Klar hätte es die Möglichkeit für den Trupennarzt gegeben, "vorläufig" einzustellen - wäre aber vorschriftenwidrig gewesen.
Eine Einstellung ohne G Akte ist zusätzlich vorschriftenwidrig - und dann halt bei chronischer Krankheit ... die "eigentlich" zur Untauglichkeit führt.

... insoweit kann ich schon nachvollziehen, dass der TrArzt sich nicht so massiv "in die Nesseln" setzen möchte.

Der Fehler liegt klar beim KC - mir ist unverständlich, warum die nicht so eine Untersuchung (vorläufig) dazwischen schieben können - insbesondere, wenn die der Meinung sind, eine "Befragung" wäre ausreichend.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: lowsounder am 16. November 2019, 17:18:44
So, weiter gehts:
Hatte dann Anfang August endlich meine Untersuchung. Selbstverständlich hatte man sich keine Befunde von meinen Ärzten schicken lassen (wozu hab ich eigentlich dann die Ermächtigungen dafür mitgeschickt). Das bedeutete, dass ich nochmal meine Ärzte abklappern durfte um noch mal aktuelle Befunde einzuholen. War ja auch egal, die RDL war ja jetzt eh erledigt. Dann 3 Monate schweigen im Walde. Dann mich dort gemeldet wann es endlich mal weiter geht. Heute bekomme ich ein Umschlag in dem 2 Briefe waren. Nr. 1: dauerhaft nicht dienstfähig. Nr. 2: (datiert einen Tag später als Brief 1) Dienstfähig als Reservist in Stabsverwendungen im Inland ohne köperliche Belastung.... Bundeswehr @ his best. Aber nun gut. Ende gut, alles gut.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: bayern bazi am 03. Dezember 2019, 09:56:56
kurze Frage an unsere Mediziner


wie schaut jetzt die aktuelle rechtliche Lage aus


RDL im KVK normalerweise nur Fragebogen (kiene körperliche Leistung - Drehstuhlranger)

wenn wir jetzt im Rahmen der RDL an einem Schießen teilnemen wollen - reicht da die Befragung oder muss zwingend eine 90/5 (oder  wie des Ding jetzt genannt wird)  gemacht werden ??
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: LeK am 03. Dezember 2019, 12:48:55
Bin kein Mediziner, aber würde gern raten :D

Streng genommen müsste es ein 90/5 sein, in dessen Rahmen dann der Gutachter zu dem Schluss kommen kann, dass die Befragung ihm genügt.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: LwPersFw am 03. Dezember 2019, 14:51:44
A1-831/0-4000

4 Begutachtung von Reservistendienst Leistenden bei Reservistendiensten im Inland

4.1 Grundsatz

4001. Voraussetzung für die Ableistung eines Wehrdienstes ist die Dienstfähigkeit der Reservistin
bzw. des Reservisten. Diese Zentralvorschrift dient sowohl den Ärztlichen Diensten der
Wehrersatzbehörden als auch der Truppe als Handlungsanweisung für die Wehrmedizinische
Begutachtung dieser Personen.

4.2 Begutachtung vor Beginn des Reservistendienstes im Rahmen der Prüfung der Verfügbarkeit

4002. Die Heranziehung zu einer Dienstleistung nach dem vierten Abschnitt des SG sowie die
Zuziehung zu einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) nach dem fünften Abschnitt des SG setzen
gemäß § 64 bzw. § 81 SG die Dienstfähigkeit der Reservistin bzw. des Reservisten voraus. Zuständig
für die Feststellung der Dienstfähigkeit bei Reservistinnen und Reservisten sind die KarrC Bw.
Grundsätzlich wird bei dienstfähig entlassenen Reservistinnen und Reservisten im Rahmen einer
Regelvermutung vom Fortbestehen der Dienstfähigkeit ausgegangen. Grundlage für diese Feststellung
der Dienstfähigkeit ist in der Regel die letzte in den G-Unterlagen dokumentierte
Verwendungsfähigkeits-untersuchung bzw. Grunduntersuchung gemäß Abschnitt 1 dieser Zentralvorschrift.

4003. Ist seit dem Ausscheiden der dienstfähig entlassenen Person aus dem Wehrdienst oder dem
letzten RD weniger als der in §§ 71 und § 73 SG in der geltenden Fassung festgelegte Zeitraum
vergangen und besteht für die während des RD vorgesehene Verwendung kein
Verwendungsausschluss, zieht das KarrC Bw diese Person grundsätzlich ohne vorherige Anhörung
und ohne Einschaltung des MedA heran.

4004. Sind seit dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst oder dem letzten RD mehr als zwei Jahre
vergangen, erfolgt vor der Heranziehung eine Anhörung der Reservistin bzw. des Reservisten. Wenn
der Reservistin oder dem Reservisten Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit
bekannt sind, sind diese z. B. mittels Gesundheitsfragebogen oder durch die Vorlage von
Befundberichten dem zuständigen KarrC Bw vor Antritt des RD von der Reservistin bzw. dem
Reservisten mitzuteilen. Die Reservistin bzw. der Reservist ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben eigenverantwortlich. Im Falle einer durch die Reservistin bzw. den Reservisten
angezeigten Änderung des Gesundheitszustandes, bittet das KarrC Bw das für sie bzw. ihn zuständige
MedA um weitere Veranlassung und Stellungnahme. Das MedA entscheidet sodann über das weitere
medizinische Vorgehen. Unbeschadet anderer Vorgaben kann je nach Lage des Einzelfalles die
ärztliche Befassung mit der Angelegenheit eine körperliche Untersuchung aber auch eine Entscheidung
nach Aktenlage sein.

4005. Ungeachtet der Notwendigkeit der Anhörung ist die Reservistin bzw. der Reservist gemäß
§§ 71 und 73 SG erneut ärztlich zu untersuchen, entweder auf ihren bzw. seinen entsprechenden
Antrag, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Veränderung des Gesundheitszustandes oder wenn
dies für eine vorgesehene Verwendung erforderlich ist. Ist einer dieser Fälle gegeben, leitet das KarrC
Bw den Vorgang dem MedA zu.

4006. Darüber hinaus leitet das KarrC Bw dem MedA den Vorgang mit der Bitte um eine ärztliche
Begutachtung auf Dienst- und Verwendungsfähigkeit vor einer besonderen Auslandsverwendung,
sofern nicht bereits ein entsprechendes positives Begutachtungsergebnis gemäß Abschnitt 5.1 vorliegt.
In den Fällen der Neufeststellung der gesundheitlichen Eignung vor Übernahme in ein
Reservewehrdienstverhältnis gemäß § 5 (1) Reservistinnen- und Reservistengesetz (ResG) leitet das
KarrC Bw den Vorgang dem MedA mit der Bitte um Durchführung einer vollständigen
Grunduntersuchung gemäß Abschnitt 1 zu.

4007. Bei ungedienten Personen, die freiwillig RD leisten wollen, ist

• vor der Annahme ihrer Verpflichtung zu einer Dienstleistung nach dem vierten Abschnitt des SG
bzw.
• vor der Zuziehung zu einer DVag nach dem fünften Abschnitt des SG

zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung eine Grunduntersuchung gemäß dieser Zentralvorschrift durchzuführen.



4.3 Begutachtung zu Beginn des Reservistendienstes im Rahmen der Einstellung

4008. Zu Beginn eines RD (außer DVag) ist eine Einstellungsbegutachtung durch eine Truppenärztin
bzw. einen Truppenarzt durchzuführen. Art und Umfang der Einstellungsbegutachtung sind von den
dienstpostenbezogenen Anforderungen an die Verwendungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Art
der Dienstleistung und der jeweils vorgesehenen Verwendung gemäß den wehrmedizinischen
Regelungen abhängig.

4009. Bei einem RD (außer DVag), bei dem den RDL keine körperlichen Belastungen abverlangt
werden (z. B. Stabsdienst), ist die Begutachtung auf eine truppenärztliche Befragung zu begrenzen.
Die Dokumentation erfolgt auf dem Vordruck Bw-2069 „Militärärztlicher Befragungsbogen“.

4010. Bei weiteren RD ohne körperliche Belastung innerhalb von einem Jahr nach Entlassung aus
dem RD ist keine truppenärztliche Befragung erforderlich, wenn

• die oder der RDL erklärt, dass sich eine (vor-)bestehende Erkrankung oder Verletzungsfolge nicht verschlimmert hat,
• die oder der RDL seit der letzten Untersuchung weder eine Krankheit oder einen Unfall erlitten hat, an deren Folgen sie oder er noch leidet, sowie
• die oder der RDL sich derzeit nicht in ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung befindet und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Gesundheitsstörungen der Ableistung des RD entgegenstehen.

Die Erklärung ist auf dem Formular San/Bw/0121 abzugeben und von der bzw. dem RDL zu
unterschreiben. Anschließend ist diese zu den G-Unterlagen zu nehmen. Eine truppenärztliche
Befragung ist in jedem Fall vorzunehmen, wenn nach den gemachten Angaben anzunehmen ist, dass
Gesundheitsstörungen der Erbringung des RD entgegenstehen.

4011. Bei einem RD (außer DVag) mit körperlicher Belastung ist eine Begutachtung auf
Verwendungsfähigkeit durchzuführen, wenn die letzte Grunduntersuchung/Verwendungsfähigkeitsuntersuchung
mehr als drei Jahre zurückliegt. Über den Untersuchungsumfang entscheidet die
zuständige Truppenärztin bzw. der zuständige Truppenarzt unter Berücksichtigung der vorgesehenen
Verwendung. Die Begutachtung ist auf den Vordrucken Bw-2069 „Militärärztlicher Befragungsbogen“
bzw. Bw-2070 „Militärärztlicher Untersuchungsbogen“ zu dokumentieren und in die G-Unterlagen aufzunehmen.

4012. Erfolgte die letzte Verwendungsfähigkeitsuntersuchung bzw. Grunduntersuchung gemäß
dieser Zentralvorschrift innerhalb der letzten drei Jahre, ist die Begutachtung grundsätzlich auf eine
truppenärztliche Befragung (Vordruck Bw-2069 „Militärärztlicher Befragungsbogen“) zu begrenzen.

4013. Das Ergebnis der Einstellungsbegutachtung ist auf der „Ärztlichen Mitteilung für die
Personalakte, gleichzeitig Datenerfassung“ (Vordruck Bw-3454) zu dokumentieren und den
G-Unterlagen sowie den Personalunterlagen beizufügen.

4014. Bei Teilnahme an Trainings (ehemals Lehrgänge) ohne körperliche Belastung und anderen
Lehrveranstaltungen mit hauptsächlichem Vortragscharakter wird keine Einstellungsbegutachtung
durchgeführt, wenn

• die bzw. der RDL erklärt, dass sich eine (vor-)bestehende Erkrankung oder Verletzungsfolge nicht verschlimmert hat,
• die bzw. der RDL seit der letzten Untersuchung weder eine Krankheit oder einen Unfall erlitten hat, an deren Folgen er oder sie noch leidet, sowie
• die bzw. der RDL sich derzeit nicht in ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung befindet und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Gesundheitsstörungen der Ableistung des RD entgegenstehen.

Die Erklärung ist auf dem Vordruck San/Bw/0121 Teil A abzugeben und von der bzw. dem RDL zu unterschreiben.

4015. Eine Einstellungsbegutachtung ist in jedem Fall vorzunehmen, wenn nach den gemachten
Angaben anzunehmen ist, dass Gesundheitsstörungen der Erbringung des RD entgegenstehen.
Soweit die Dienstfähigkeit des bzw. der RDL nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, kann eine
Einzelfallprüfung bei BAPersBw ZA II 3.3 analog dem Verfahren gemäß Nr. 1043 beantragt werden.

4016. Die Feststellung, bei welchem RD (außer DVag) körperliche Belastungen zu erwarten sind,
obliegt dem anfordernden Truppenteil und ist in der Übungsanforderung zu fixieren. Die Feststellung
ist bei der Heranziehung und der Einstellung der bzw. dem RDL durch den heranziehenden Truppenteil
anzuzeigen. Für die KarrC Bw und Truppenärztinnen bzw. Truppenärzte gilt die gegenseitige
Anerkennung der Begutachtungsergebnisse.

4017. Soweit Dienstsport – auch in Neigungsgruppen – oder nach eigenem Ermessen abgeleistet
wird, ist dies grundsätzlich keine körperliche Belastung im Sinne der Begrifflichkeit.
Die Ablegung der status-, alters- und geschlechtsunabhängigen Mindestanforderungen an die
körperliche Leistungsfähigkeit gemäß der Zentralvorschrift A1-221/0-24 „Ausbildung und Erhalt der
Individuellen Grundfertigkeiten“ wird als körperliche Belastung eingestuft.

4018. Die Zuziehung zu einer DVag liegt in der Verantwortung der Streitkräfte. Grundsätzlich wird
bei dienstfähig entlassenen Reservistinnen und Reservisten im Rahmen einer Regelvermutung vom
Fortbestehen der Dienstfähigkeit ausgegangen. Zu Beginn einer DVag wird keine
Einstellungsbegutachtung durchgeführt. Die bzw. der RDL hat formlos eine Erklärung abzugeben, dass
sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Gesundheitsstörungen der Ableistung der DVag
entgegenstehen und sie bzw. er sich körperlich in der Lage sieht, an der DVag teilzunehmen.

4019. Die dargestellten Prozesse sind ausschließlich papiergestützt zu dokumentieren. Eine
automatisierte Verarbeitung ist nicht vorgesehen. Bereitgestellte Formulare sind nach Abschluss der
Begutachtung auszudrucken, zu unterschreiben und zu löschen. Die Aufbewahrung richtet sich nach
den einschlägigen Vorgaben medizinischer Dokumentation.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Stoof am 01. Juli 2020, 21:13:35
Guten Abend in die Runde,

dann möchte ich mich hier doch auch mal mit einer Frage einbringen. Ich bin seit April mit den Tauglichkeitsgrad TX "gemustert". Derzeit setze ich
mich gerade mit meinem S1 sowie meinem KC ausgeinander.
Grundsätzliche Frage: Gibt es überhaupt zum Tauglichkeitsgrad X die Möglichkeiten eine Ausnahmegenemigung.
Mein KC stellt sich auf der Standpunkt, dass bereits die Signierziffer X eine Ausnahme darstellt. Daher ist hierzu keien Ausnahme mehr möglich.
Danke für Euer Feedback vorab!
 
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Andi8111 am 01. Juli 2020, 21:31:22
Verwendungsgrad X (verwendungsfähig als Reservist im Stabsdienst Inland ohne körperlicher Belastung)
Diese wird für Soldaten vergeben, die eine Gesundheitsstörung der Gradation VI aufweisen, die nicht zu einem Dienstunfähigkeitsverfahren geführt hat, aber im Rahmen der Entlassungsuntersuchung mit „gesundheitlich nicht geeignet“ zu beurteilen wäre. Der Soldat ist mit eigenem Einverständnis für Stabsdienst im Inland und ohne körperlicher Belastung (zu beurteilen durch den Dienststellenleiter der Einsatzstelle) geeignet.

Das stimmt. Man ist für eine heizungsnahe Verwendung, vorwiegend im Stabsdienst, oder vergleichbar, verwendungsfähig nach Maßgabe des DstLtrs. Alles darüber hinaus is nicht.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: LwPersFw am 01. Juli 2020, 21:54:28
Nun liegt Genaueres vor: Die Einheit muß eine Belastungsbeschreibung für den Dienstposten erstellen, worauf der Reservist beordert werden soll.

Hier muss differenziert werden !


Ausgangslage ist ja ... es gilt ab 01.07.2018 etwas ganz Neues - Die Signierziffer X

Wie wird diese vergeben ?

1. Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung von FWDL/SaZ/BS/ (RDL Einstellungs- u. Entlassungsuntersuchung)

"Wurden eine oder mehrere GZrn der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders
gekennzeichneten Gesundheitsstörung gemäß Anlage 1 vergeben, jedoch keine GZr der Gradationen
V und keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung,
so ist bei gegebener Bereitschaft der Soldatin bzw. des Soldaten zum freiwilligen Reservistendienst
(RD) in Stabsverwendungen im Inland
statt der Signierziffer 5 die Signierziffer X zu vergeben.

Das Ergebnis der Begutachtung lautet: "(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist in
Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung
“."


2. Beim KC , innerhalb von 36 Monaten nach Entlassung

"Diese Vorgabe gilt auch für Begutachtungen durch das MedA der KarrC Bw, wenn sich die ehemalige
Soldatin bzw. der ehemalige Soldat innerhalb von bis zu 36 Monaten nach ihrer bzw. seiner
Entlassung für eine Verwendung als RDL bewirbt."



In diesen beiden Fällen ist m.E. kein Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich !


Das Verfahren Ausnahmegenehmigung greift für

+ alle, die nicht für die Vergabe der Signierziffer X in Betracht kommen und als nicht (wehr-) dienstfähig einzustufen sind


Dann gilt:

"Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von Reservistinnen bzw. Reservisten und RDL, die
durch eine Begutachtung im MedA der PersGOrgBw als nicht dienstfähig bewertet wurden, sind
durch den anfordernden Truppenteil mit einer fundierten Stellungnahme zur vorgesehenen
Verwendung beizufügen und der durch BAPersBw II ZA 3.3 geforderten Belastungsbeschreibung
beim zuständigen KarrC Bw Dezernat Wehrersatz zu stellen. Diese Unterlagen werden durch das
KarrC Bw mit den G-Unterlagen und einer ärztlichen Stellungnahme bei BAPersBw II ZA 3.3 zur
Entscheidung auf eine ärztliche Ausnahmegenehmigung vorgelegt."


Passend dazu aus "Die Reserve" A2-1300/0-0-2

"2068. Personen, deren Dienst- oder Verwendungsfähigkeit nach der A1-831/0-4000 nicht gegeben
ist, können herangezogen werden, wenn die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist
zustimmt und das BAPersBw II Abteilung Zentrale Angelegenheiten (ZA) 3 Ärztlicher Dienst eine
ärztliche Ausnahmegenehmigung erteilt.

2069. Die Dienstleistungsdienststelle stellt dazu unverzüglich einen Antrag mit Belastungsbeschreibung
und Einverständniserklärung des oder der RDL beim zuständigen KarrC Bw und beteiligt
nachrichtlich BAPersBw II ZA 3 Ärztlicher Dienst und II 1.5 (Wehrersatz). Nur so kann sichergestellt
werden, dass noch rechtzeitig vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses über eine Ausnahmegenehmigung
entschieden werden kann."

Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: ulli76 am 01. Juli 2020, 21:56:36
Für was genau brauchst du die Ausnahmegenehmigung? (vielleicht wird ja so ein Schuh draus)
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Stoof am 02. Juli 2020, 05:29:21
Für was genau brauchst du die Ausnahmegenehmigung? (vielleicht wird ja so ein Schuh draus)

Moinsen,

für eine Stabsverwendung im europäischen Ausland. Ausdrücklich keine Einsatzverwendung.

@LwPersFw

Danke für Deine ausführliche Stellungnahme. Lese ich das richtig heraus, Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei der Signierziffer 5. D.h. besser wäre es nicht als X
signiert zu werden?






Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: F_K am 02. Juli 2020, 08:12:00
Sollte wohl klar sein, warum "X" nur im Inland verwendbar ist - wegen der Aussenwirkung im Ausland.

Eine Ausnahmegenehmigung gibt es nur bei grundsätzlicher Tauglichkeit und bestimmten Verwendungen.

Das KC bewertet die Lage richtig - da gibt es keinen Spielraum.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Stoof am 02. Juli 2020, 09:23:06
Sollte wohl klar sein, warum "X" nur im Inland verwendbar ist - wegen der Aussenwirkung im Ausland.

Eine Ausnahmegenehmigung gibt es nur bei grundsätzlicher Tauglichkeit und bestimmten Verwendungen.

Das KC bewertet die Lage richtig - da gibt es keinen Spielraum.

Was meinst Du denn mit der -Aussenwirkung im Ausland - ?



Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: F_K am 02. Juli 2020, 10:01:05
Im Ausland repräsentiert der Soldat noch deutlicher seinen Staat.
Ist aber auch "egal" - Tauglichkeit X ist nur möglich auf Dienstposten im Inland, und dort nur als Ausnahme, nur im Stabsdienst, und auch nur dann, wenn der Dienststellenleiter dies so möchte.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2020, 10:44:05
Es geht auch um die med. Versorgung, die im Inland nunmal leichter, nach den dem Soldaten zugesichertem Standard u.a. unter Inanspruchnahme eigener Kapazitäten erfolgen kann.

Zitat
Lese ich das richtig heraus, Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei der Signierziffer 5. D.h. besser wäre es nicht als X
signiert zu werden?
Wenn man das so deuten würde, wäre eine Untauglichkeit und der theoretischen Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (ob die dann auch fürs Ausland gilt, steht ja noch einmal auf einem anderen Blatt) besser, als eine grundsätzliche -wenn auch eingeschränkte- Tauglichkeit. Ich sehe hie reinen Logikbruch.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: HGBode am 19. Oktober 2021, 19:48:55
Moin Moin,

Mich würde interessieren ob man mit dem Tauglichkeitsgrad X auch an einem DVag als Funktioner teilnehmen kann. Mein letzter TG war T7 und da war das unmöglich an einem DVag teilzunehmen. Ich weiß das ich niemals eine Chance zu einer Beorderung oder dergleichen bekomme (Arthrose in den Knien) Und ich bin mir im Klaren das ich in der zweiten oder dritten Reihe stehe, habe damit aber kein Problem Ich möchte ein kleines Zahnrad sein.

Gruß

Carsten
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: wolverine am 19. Oktober 2021, 19:59:54
Wieso sollte eine Beorderung im Stabsdienst nicht möglich sein? Dafür ist der Tauglichkeitsgrad X ja geschaffen worden. DVag dagegen weniger weil die Außen- und Geländedienst ist. Ggfs. In Absprache mit FwRes (Schreiber könnte ich mir eventuell vorstellen).
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: HGBode am 22. Oktober 2021, 20:25:06
Ich bin da realistisch. Mit T7 hat man quasi keine ATN's erlangen können. Da wird sich keiner um mich reißen  ;) Was aber noch eher gegen eine Beorderung spricht ist mein Arbeitgeber. Keinerlei Verständnis zu erwarten. Schreiber klingt doch supi...
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: wolverine am 22. Oktober 2021, 23:23:54
Wie gesagt: ICH könnte mir das vorstellen. Kontakt zum FwRes suchen.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: ulli76 am 24. Oktober 2021, 10:21:06
So wie ich das verstanden habe, steht bei T X noch ein Zusatz was Einschränkungen und empfohlene Tätigkeiten angeht.
Wenn du bisher nicht T X bist, kann das aber schwierig werden, weil es zur Zeit kaum Kapazitäten für eine Musterung gibt. Ist auch die Frage, ob die das bei ehemaligen T7ern ohne Beorderung nur für DVags überhaupt machen.

Aber genau DIE Konstellation war ja eigentlich der Grund, warum man früher T7ern eingezogen hat. Eben für Stabsdienst, als Schreiber tc.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Phantomphlyer am 20. Juli 2022, 13:18:33
Ich war übrigens damals™ als T7er FMSoldat Patriot mit durchaus grünen Anteilen und einer geistig fordernden und abwechslungsreichen Tätigkeit. Kommt halt immer auf den Einzelfall an.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: dh458835 am 06. Oktober 2022, 01:15:19
Moin Zusammen,
ich habe da mal eine grundsätzliche Frage und hoffe hier vielleicht eine Hilfestellung zu bekommen. Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Sprücheklopfer dürfen sehr gern weiterscrollen:
Bin zum 01/95 mit der Wehrpflicht eingezogen worden und obwohl Asthmatiker auf 3 eingestuft, habe dann direkt auf SaZ2 gewechselt,  ausgebildet seinerzeit Schreibfunk 21 im FlKdo Glücksburg (OPZ).

Dann Anfang 1997 direkt eine Reserveübung über 4 Wochen gemacht. Wollte dann in 98 erneut eine Übung durchführen bin aber an der damaligen Bürokratie gescheitert. Letztendlich hat man mich nachträglich untauglich gewertet da mit meinen Hormonwerten 1998 wohl was nicht stimmte. Auch eine damalige Eingabe bei der Wehrbeauftragten hatte kein Erfolg, wobei auch denen nicht ganz klar war, wieso das zum Ausschluss führte bzw. was Hormonwerte bei einer Durchführung im Stabsdienst für Gründe hat die dagegen sprechen, ich aber damals mit dem Asthma eingezogen wurde. Damit war das Thema dann eigentlich für mich auch beendet und durch meinen zivilen Beruf in den vergangenen 20 Jahren eh kein Thema. Nun bin ich wieder fest in Flensburg angekommen um zu bleiben und wollte einfach  noch einmal einen Versuch starten, zudem Reservisten derzeit auch sehr gern gesehen sind :)

Jetzt die Frage: Wie wahrscheinlich ist die Aussicht doch noch wieder der Truppe als Reservist unterstützend mit der notwendigen Auffrischung helfen zu können. Vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall einmal durchlebt.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: christoph1972 am 06. Oktober 2022, 10:44:35
Moin Zusammen,
ich habe da mal eine grundsätzliche Frage und hoffe hier vielleicht eine Hilfestellung zu bekommen. Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Sprücheklopfer dürfen sehr gern weiterscrollen:
Bin zum 01/95 mit der Wehrpflicht eingezogen worden und obwohl Asthmatiker auf 3 eingestuft, habe dann direkt auf SaZ2 gewechselt,  ausgebildet seinerzeit Schreibfunk 21 im FlKdo Glücksburg (OPZ).

Dann Anfang 1997 direkt eine Reserveübung über 4 Wochen gemacht. Wollte dann in 98 erneut eine Übung durchführen bin aber an der damaligen Bürokratie gescheitert. Letztendlich hat man mich nachträglich untauglich gewertet da mit meinen Hormonwerten 1998 wohl was nicht stimmte. Auch eine damalige Eingabe bei der Wehrbeauftragten hatte kein Erfolg, wobei auch denen nicht ganz klar war, wieso das zum Ausschluss führte bzw. was Hormonwerte bei einer Durchführung im Stabsdienst für Gründe hat die dagegen sprechen, ich aber damals mit dem Asthma eingezogen wurde. Damit war das Thema dann eigentlich für mich auch beendet und durch meinen zivilen Beruf in den vergangenen 20 Jahren eh kein Thema. Nun bin ich wieder fest in Flensburg angekommen um zu bleiben und wollte einfach  noch einmal einen Versuch starten, zudem Reservisten derzeit auch sehr gern gesehen sind :)

Jetzt die Frage: Wie wahrscheinlich ist die Aussicht doch noch wieder der Truppe als Reservist unterstützend mit der notwendigen Auffrischung helfen zu können. Vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall einmal durchlebt.

Kontakt zum zuständigen FwRes des LKdo aufnehmen, den Fall schildern und bitten eine Nachmusterung durch das KC durchführen zu lassen. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird dann die Frage geklärt, was denn letztendlich damals zur Untauglichkeit/Ausmusterung geführt hat und ob das jetzt (ab-)geklärt werden kann. Auch Labore machen mal Fehler. Man kann auch vorab beim InstPrävMed in Andernach seine G-Unterlagen anfordern, was erfahrungsgemäßg etwas dauert und dann ggf. schon mal mit seinem Hausarzt sprechen, ob ggf. der auffällige Hormonwert zeitnah ggf. nochmals geprüft werden kann. Der Weg dauert halt so oder so.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: ulli76 am 06. Oktober 2022, 17:43:22
Um was für Hormonwerte handelte es sich denn und ist das Problem behoben?
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: dh458835 am 07. Oktober 2022, 00:31:29
Um was für Hormonwerte handelte es sich denn und ist das Problem behoben?

Kann ich gar nicht genau beantworten, da man damals nicht so auskunftsfreudig meiner Person gegenüber gewesen ist. Auch die MA der Wehrbeauftragen haben die Unterlagen damals nicht bekommen. Es hieß halt nur das mit der "Einschränkung der Hormonwerte" was immer die damit auch gemeint haben ein Dienst nicht mehr möglich ist und daher die Ausmusterung erfolgt. Ich kann mich nur noch an eine urologische Untersuchung erinnern. Wenngleich ich bis heute nicht verstehe, was das beim Stabsdienst für Auswirkungen haben soll. Bin soweit gesundheitlich ohne größere Einschränkung, das Thema Asthma hat sich auch positiv verändert mit der Zeit, selbst Covid ist vor 4 Wochen ohne Probleme oder Nachwirkungen über mich gegangen. Mache jedes Jahr einen Gesundheitscheck bei Haus- und diversen Fachärzten. Alles ohne Befund. Einzig die Sehschärfe hat etwas nachgelassen, sodass ich jetzt seit Mai 22 eine Arbeitsplatzbrille mein Eigen nenne.

Ich werde den Plan wie oben beschrieben mal verfolgen und die Akten anfordern, damit mein Hausarzt da mal drüber schaut. Los gelöst davon hat sich in der Struktur der BW ja auch einiges geändert.
Wenn ich sehe was sich bei der MSM als OA Anwärter hier so einfindet auf die Figur bezogen, mache ich mir da doch noch etwas Hoffnung  :)
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: dh458835 am 10. Oktober 2022, 17:27:39
das Projekt Reserveübung bei der Marine ist gestartet. Meine komplette Gesundheitsakte ist angefordert, dauert ca. 3-4 Wochen, da schauen dann meine Ärzte über den Befund welcher mich damals rausgekickt hat drüber. Nach erstem Kenntnisstand wäre der damalige Grund mit den heutigen Grundlagen kein k.o. Kriterium mehr. Das KC hat sich noch nicht geäußert, was jetzt aber auch nicht so überraschend ist, da die aktuell eine BA Zeit von bis zu 8 Wochen haben.

Parallel hat sich ein alter Kontakt in Berlin innerhalb der BW angeboten der sagen wir mal diplomatisch ziemlich weit oben in der Hierarchie angekommen ist und dem Gehör geschenkt wird mich dabei zu unterstützen zumal wie im privaten auch vielen Stellen unzureichend besetzt werden können und daher Reservisten herzlich willkommen sind. Sicher bräuchte ich eine Auffrischung, aber das wäre das kleinere Übel und auch durchaus umsetzbar.

Aber ich versuche das erst Mal auf dem normalen Dienstweg. Werde weiter berichten. :)
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: thelastofus am 10. Oktober 2022, 17:47:06
Naja wenn die Hormonwerte oder sonstige Fehlziffern zur kompletten Ausmusterung führen, wird auch ein "alter" Kontakt der ganz oben steht wenig machen können.

Die Bw macht das ja nicht um einen zu ärgern.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Beuteberliner am 10. Oktober 2022, 18:42:51
Auch die "ganz oben" können ggf. neue Musterungsergebnisse nicht einfach ignorieren. Sondern in ihrem Verantwortungsbereich taugliche Reservisten anfordern (lassen) und einsetzen.

Um das Karrierecenter einschließlich Musterungsarzt sowie ggf. Bundeswehrfachärzte zur Feststellung Ihrer Wehrdienstverwendungsfähigkeit kommen Sie nicht herum, ehal welche Verwendung für Sie vorgesehen ist.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: dh458835 am 10. Oktober 2022, 18:59:12
Es soll nichts ignoriert werden, will auch keine sonderbehandlung, nur das es diesmal etwas fairer zugeht. Wenn's nicht passt geht's auch weiter im Leben. Aber ne Begründung weshalb wäre schön gewesen. Weil die fehlt nämlich in den ganzen Berichten worauf sich das bezieht.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: thelastofus am 10. Oktober 2022, 19:27:40
Es geht insofern "fair" zu, als das sich der Arzt eben an die Vorschriften halten muss und daraus ergibt sich dann alles. Das war "damals" wie "heute" so. Die Fehlziffern erählt man meist, und dann merkt man schon wohin es geht.

Wobei sich so Probleme mit Hormonwerten normalerweise ohne Medikamente oder ähnliches nicht in Luft auflösen.

Man wird es erleben.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: dh458835 am 10. Oktober 2022, 19:57:20
Das meine ich halt. Weder mir noch der wehrbeauftragten wurden damals kennziffern oder Begründungen erläutert. Auch im Abschlussbericht keine Angabe. Nur "ausschluss wegen Hormonwerten" . Ist ja jetzt auch egal. Wir werden sehen was die nachmusterubg ergibt.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: talex80Gast am 13. Februar 2023, 17:07:35
Leider funktioniert derzeit wohl die Neuregistrierung nicht (erhalte keine E-Mail), daher hier als Gast:

mich würde interessieren, weshalb Tauglichkeitsgrad X nur bei Reservisten gilt und nicht bei Neumusterungen im KC?
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2023, 17:23:52
Zitat
Leider funktioniert derzeit wohl die Neuregistrierung nicht (erhalte keine E-Mail), daher hier als Gast:
Doch, sie funktioniert, aber dein Email-Betreiber lässt sie nicht durch. Wenn du uns das mitteilst, kann ich das per Hand freischalten:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,9624.msg737153.html#msg737153
Das habe ich eben erledigt.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: christoph1972 am 14. Februar 2023, 10:14:05
Leider funktioniert derzeit wohl die Neuregistrierung nicht (erhalte keine E-Mail), daher hier als Gast:

mich würde interessieren, weshalb Tauglichkeitsgrad X nur bei Reservisten gilt und nicht bei Neumusterungen im KC?

Bei Neumusterungen, korrekterweise Einstellungsuntersuchung, geht es vorrangig erst einmal um die körperliche Eignung für die Teilnahme an der GA, SGA und der weiteren militärischen Ausbildung. Da muss man körperlich (und psychisch) ohne größere Probleme sein.

Reservisten haben idR ihre militärische und fachliche Ausbildung hinter sich und werden bei "X" nur noch im Stabsdienst ohne große körperliche Belastung verwendet. Ein Kollege verwendete mal die etwas harte Ausdrucksweise:  " ... kann noch selbstständig atmen und sich vom Parkplatz bis zum Schreibtisch bewegen, ohne ärztliche oder pflegerische Betreuung zu benötigen."

Will sagen, für die mit "X" zugelassenen Tätigkeiten reicht es, wenn man sich unfallfrei von A nach B bewegen kann und noch Locher, Hefter, PC und Kopierer bedienen kann und dabei das Reportoire der Bürokratie beherrscht.
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: F_K am 14. Februar 2023, 13:46:08
Ergänzend:

Es ist ein erheblicher Unterschied zwischen mehrjähriger bis lebenslanger Tauglichkeit und sehr kurzen Dienstleistungen (wenige Wochen).
Titel: Antw:Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen
Beitrag von: dh458835 am 08. März 2023, 20:46:44
Das meine ich halt. Weder mir noch der wehrbeauftragten wurden damals kennziffern oder Begründungen erläutert. Auch im Abschlussbericht keine Angabe. Nur "ausschluss wegen Hormonwerten" . Ist ja jetzt auch egal. Wir werden sehen was die nachmusterubg ergibt.


So liebe Community. Nach diversen Untersuchungen bin ich nun am Ziel angekommen und das alles ohne irgendwelche Hilfe. War zwar ein gefühlt steiniger Weg aufgrund der Dauer seit Oktober 22. Aber was soll ich sagen; aus einem SaZ2 der 1998 nachträglich mit einer damals sehr seltsamen Begründung ausgemustert wurde ist nun ein aktiver Reservist mit Einstufung T2 geworden der nun seit dem 27. Februar 2023 wieder "an Bord" kommt um die Kameraden zu unterstützen.