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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 01. Dezember 2018, 08:59:34 »


.... sprich wie soll man sich für den Satz irgendwie ständig in Dunstkreis von Frankfurt und in einem Industriegebiet in Restaurants über vier Monate kostendeckend mittags und abends verpflegen?

Gibt es da etwas was ich nicht kenne oder übersehe?


Das ist nicht das Ziel der Zahlung von TG.

Wie @pzmeier richtig schrieb, soll es nur einen Mehraufwand ausgleichen, den den Betroffene ggf. sowieso hat.

Aber eben nicht mit der Maßgabe, dass dies zu 100 % erfolgt !

Soldaten, die keinen Anspruch auf Truppenverpflegung haben und an deren Standort es auch keine Truppenküche, Kantine, etc. gibt...
müssen auch selbst sehen, wie sie ihre Mittagsverpflegung regeln...

...und bekommen überhaupt keine finanzielle Unterstützung!
Autor: LwPersFw
« am: 01. Dezember 2018, 08:42:53 »

@FWDL92
Füllen Sie den TG-Antrag so aus, wie es real war...
Beantworten Sie alle Fragen darin korrekt...
Und dann warten Sie die Bearbeitung ab...

Wenn etwas gekürzt werden sollte, werden Sie es ja dann bei der Abrechnung sehen...


Und wenn nicht... alles gut.
Autor: FWDL92
« am: 30. November 2018, 20:20:37 »

Auf der Seite    bva.bund.de stand das unter Trennungsgeld berechnen?🙁
Autor: KlausP
« am: 30. November 2018, 19:50:50 »

Wie wäre es, wenn Sie sich selber mal mit der Tennungsgeldverordnung beschäftigen würden?
Autor: FWDL92
« am: 30. November 2018, 19:48:36 »

Sonntags machst du ja auch keinen Dienst und es steht dir zu 🤔


Autor: Ralf
« am: 30. November 2018, 19:02:49 »

Nein, du machst ja keinen Dienst.
Autor: FWDL92
« am: 30. November 2018, 18:59:05 »

Eine Frage zum Thema TG3
An welchen Tagen im Monat stehen mir die 8,30€ zu ?

Ich hab nur gelesen an jedem Tag an dem ich am Dienstort bin

Muss ich dafür an diesem Tag Inn dienst sein ?

An welchen Tagen steht mir der Tagessatz zu und wann nicht ?

Wenn ich zu Beispiel im EU aus persönlichen Gründen zurück an den Dienstort verlege
Steht mir dann TG zu oder nicht ?
Autor: pzmeier
« am: 29. August 2018, 21:32:15 »

Der Genuss, in einem Hotel untergebracht zu sein, ist relativ. Wenn Ihnen die Unterkunft bereitgestellt wird,  sollten Sie sie auch in Anspruch nehmen, da eine Erstattung von Kosten für eine andere Unterkunft ausgeschlossen ist. Erfahrungsgemäß sind TG-berechtigte ab dem 15. Tag auf Selbstunterbringung angewiesen (§3(4) TGV) solange keine amtlich unentgeltlich Unterkunft bereitgestellt werden kann. Vielleicht kann die Buchung noch in eine eigenverantwortliche Buchung (z.B. FeWe) geändert werden.
Das TTG richtet sich nach denn Vorgaben der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Verstehen Sie als Ausgleich für den VerpflegungsMEHRaufwand während des Zeitraums der Maßnahme.
Autor: dunstig
« am: 29. August 2018, 21:21:41 »

Bei der zivilen Schulung ist die Mittagsverpflegung nicht abgedeckt?

Naja, die meisten Restaurants bieten günstig einen Mittagstisch an und Abends schmiert man sich halt nen paar Brote, wenns unbedingt kostengünstig sein soll.
Autor: BarnyB
« am: 29. August 2018, 21:10:31 »

Guten Abend, ab 01.10. darf ich mit mehreren Kameraden auf einen zivilen Lehrgang in der Nähe von Frankfurt, dort komme ich als verheirateter Soldat in den Genuss in einem Hotel untergebracht zu sein. Dort wird neben der Übernahme der Übernachtungskosten auch das Frühstück gestellt.
Da keine weitere Verpflegung gestellt wird und keine Truppe in der Nähe ist, werden wir gem. Kommandierung als Selbstverpfleger abgerechnet. Das sollten nach meinem Kenntnisstand 24,- minus 20% für die ersten 14 Tage sein und dann ab dem 15 Tag 12,30Euro sein. Jetzt wurde uns mitgeteilt das in dem Hotel leider keine Küche in den Zimmern oder ähnlichem vorhanden ist. Kann man das überhaupt dann so durchführen, sprich wie soll man sich für den Satz irgendwie ständig in Dunstkreis von Frankfurt und in einem Industriegebiet in Restaurants über vier Monate kostendeckend mittags und abends verpflegen? Gibt es da etwas was ich nicht kenne oder übersehe?
Danke für jeden Tip
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