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Zusammenfassung

Autor: Tasty
« am: 21. November 2017, 22:01:51 »

Verwunderlich ist diese Position der Linken doch nun wahrlich nicht, eher war doch genau so eine Stellungnahme zu erwarten. Eines muss man den Linken lassen, sie sind ziemlich berechenbar.

Aber davon unabhängig: Wenn interessiert schon, was diese 69 geistig verwirrten Irrlichter da von sich geben? Es ist und bleibt eine kleine ideologisch geprägte Minderheit, die sich in destruktiver Fundamentalopposition übt. Alles, was zu diesen Ergüssen zu sagen bleibt ist "Anhören -Lachen - Bier aufmachen".  Prost!
Autor: StOPfr
« am: 21. November 2017, 19:19:09 »

Linke lehnt die „Milita­risierung der EU“ ab

Die militärische Zusammenarbeit in Europa wird von der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Die Fraktion Die Linke lehnt die „Militarisierung der EU“ ab. In einem Antrag (19/82) fordern die Abgeordneten, die Einrichtung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Pesco) zu stoppen. Die Vorlage soll am Mittwoch, 22. November 2017, zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen werden. Derzeit würde in verschiedenen Initiativen der Ausbau der verteidigungs-, militär- und rüstungspolitischen Kooperation und Integration vorangetrieben, der langfristig in einer „Europäischen Verteidigungsunion“ münden solle. Die Linke moniert, dass die angestoßenen Initiativen nicht dazu geeignet seien, die Sicherheit Europas und der Welt zu erhöhen und Frieden zu befördern.

Aushebelung des Parlamentsvorbehalts

Der Bundestag soll nach dem Willen der Linksfraktion nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu der Unterrichtung zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Pesco) (Ratsdokument 407 / 2017) Stellung nehmen. Statt mithilfe eines Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) in die Aufrüstung zu investieren, soll die Förderung europäischer Konversionsprojekte zur Flankierung einer neu ausgerichteten, friedlichen EU-Außen- und Sicherheitspolitik ausgebaut werden. Die Verschiebung öffentlicher Mittel zulasten sozialer Programme müsse verhindert werden. Investitionen sollen in öffentliche Infrastrukturen und in die Daseinsvorsorge vorgenommen werden, die Kohäsions- und Sozialfonds vor Einschnitten geschützt werden.

Außerdem verstoße der EVF gegen geltendes EU-Recht, denn Artikel 41 Absatz 2 des EU-Vertrags (EUV) verbiete ausdrücklich die Finanzierung jeglicher Ausgaben mit „militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ aus dem EU-Haushalt. Zudem sehen die Abgeordneten den verfassungsrechtlich verankerten Parlamentsvorbehalt und damit die Entscheidungskompetenz des Bundestags über die Beteiligung deutscher Streitkräfte an (EU-)Auslandseinsätzen gefährdet, der  kurzfristige und flexible Truppenentsendungen ausgehebelt werden könnte. Das Parlament solle unter anderem deshalb die Teilnahme Deutschlands an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit ablehnen und die Bundesregierung auffordern, entsprechende Schritte auf EU-Ebene vorzunehmen. (eis/21.11.2017)

Quelle
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