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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: [1] 2 ... 10
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 am: Heute um 10:50:28 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von dunstig
Aussitzen und Hinnehmen ist natürlich immer eine Option. Keine mit der ich mich zufrieden geben würde, denn dafür ist mir meine Zeit zu schade, aber birgt natürlich kein Konfliktpotential. Daher kommt es darauf an, was der TE denn eigentlich will und in welcher Art und Weise er die letzten Monate dort verbringen will.

Und was soll der BR machen? Der kann auch nur vermitteln, sofern es überhaupt einen gibt ( Nur weil es 4000 MA gibt muss es keinen BR geben)
Du glaubst garnicht an wie vielen Gesprächen ich als VP während meiner Dienstzeit teilgenommen habe, in der ich prinzipiell auch keinerlei Handhabe hatte und maximal als Moderator aufgetreten bin, aber einfach das "Zur-Sprache-Bringen" die Situation für die Betroffenen direkt verbessert hat und auch später noch andere durch die Veränderung profitiert haben. Genauso reicht im Zivilen manchmal auch schon ein Gespräch mit HR aus, die oft schon um ihr "Problempersonal" wissen und auch ein Interesse daran haben, dass Dinge zur Sprache gebracht werden.

Aber da wir weder das Unternehmen, noch dazu nur eine Seite der Medaille kennen, es mit der Bundeswehr eigentlich nichts zu tun hat und der TE bereits in anwaltlicher Beratung zu sein scheint, ist der Thread hier eigentlich eh Quatsch.

 2 
 am: Heute um 10:11:20 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von thelastoufus
Und was soll der BR machen? Der kann auch nur vermitteln, sofern es überhaupt einen gibt ( Nur weil es 4000 MA gibt muss es keinen BR geben)

Grundsätzlich kann der AG ja auch in der Probezeit kündigen, ohne Angabe von Gründen. Ist halt die Frage ob er denn dann so "blöd" ist das mit der Bw als Grund zu nennen (schriftlich belastbar usw.) Vermutlich will er die Probezeit eben deswegen verlängern (was auch möglich ist) aber darauf würde mich nicht einlassen.

Du willst ja mutmaßlich eh nicht zu dem AG zurückkehren wenn es bei der BW nicht klappen sollte?

Ich würde einfach die 3 Monate "absitzen" ggf. Urlaub abbauen. Wird keine schöne Zeit, aber das ist ein bekanntes Thema im zivilen.
Mit mir hat man ähnliches gemacht, gekündigt, leider vertragliche Frist von 3 Monaten auch für den AN. Man hat mir auch alles weggenommen und jeden Tag mit dem Aufhebungsvertrag gewedelt, anderen MA verboten mit mir zu reden usw. Ich habe halt 3 Monate lang jeden Tag meine Arbeitsleistung angeboten und saß dann 8 h täglich eben in der Ecke und habe nichts gemacht.

Das einzige was man hier raten könnte wäre keinesfalls selbst zu kündigen.



 3 
 am: Heute um 09:40:47 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von dunstig
Die Rechtslage ist relativ klar. Und wenn mit dem Chef keine vernünftige Lösung gefunden werden kann, würde sich ein Gespräch mit dem Betriebsrat anbieten.

 4 
 am: Heute um 08:06:22 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von Al Terego
... Und auch jemand von der Rechtlichen Seite aus ein paar Hinweise wie es um die Sache steht. Laut Anwalt ja Angeblich kein Problem! ...

Da Du eh schon einen Anwalt eingeschaltet hast ist es seine Aufgabe Dich in dem Fall zu beraten und vertreten.

 5 
 am: Heute um 06:57:41 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Da mir diese Diagnose von vornherein suspekt war, hab ich mich vom Orthopäden ausmessen lassen inkl. Röntgen usw.
Wer hätte es gedacht Meine Skoliose beträgt unter 5°  somit ist die 42 III unbegründet.

Frage 1. Wie wende ich mich hierbezüglich an die Musterungsärztin? Oder soll ich dass dann über den TruppenArzt nach Dienstantritt machen?

Frage 2. Wird die Fehlziffer inkl. Verwendungsausschlüsse restlos bereinigt?



zu 1 : TrArzt bei Einstellung

zu 2 : wenn sich aus Sicht der Bw eine Änderung ergibt ... wobei die Vorschriften aktuell ausführen : "Skoliose unter 20° nach Cobb" = GZr III 42 ... auch "unter 5°" fällt dort hinein...



zu 1

Einstellungsuntersuchung bei Dienstantritt

Innerhalb von vier Arbeitstagen nach Dienstantritt, aber zwingend vor Aushändigung der  Ernennungsurkunde sind:

• die truppendienstliche Erklärung (Bw-5511 „Erklärung anstelle einer Einstellungsuntersuchung“),
• die zahnärztliche Begutachtung, sowie
• sofern im Einzelfall notwendig, die ärztliche Begutachtung

abzuschließen.

Wenn die Anwärter bzw. die Anwärterinnen gegenüber den DiszVorges auf dem Formular Bw-5511 erklären, es seien keine gesundheitlichen Veränderungen
aufgetreten und ergibt die zahnärztliche Begutachtung keine maßgebliche Veränderung, bleibt es bei den Feststellungen zur Dienst- und Verwendungsfähigkeit.

Umkehrschluss : SIE müssen hier also angeben, dass es zu gesundheitlichen Veränderungen gekommen ist.

Eine Einstellungsuntersuchung mit Bw-3454 ist immer dann einzuleiten, wenn

• die letzte Grunduntersuchung mehr als 36 Monate zurückliegt,
die Anwärterin bzw. der Anwärter bei der truppendienstlichen Erklärung eine Änderung des Gesundheitszustandes angegeben hat oder
• begründete Zweifel an der Verwendungsfähigkeit (u. a. durch die zahnärztliche Begutachtung)

vorliegen.

Im Falle einer angegebenen Änderung des Gesundheitszustandes ist die Untersuchung nur umfangsbegrenzt (die angegebene Gesundheitsstörung betreffend) durchzuführen.
Hierzu kann auch zunächst nur ein Befragungsbogen (Bw-2069) in der zuständigen SanEinr zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorgelegt werden.

Im Rahmen der Begutachtung legen Sie den neuen Befundbericht vor und bitten um neue Festlegung der GNr 42, oder im besten Fall der Löschung...

Das Begutachtungsergebnis und die zugehörige SZr werden nach Beendigung der Begutachtung auf den Formularen Bw-3454 und Bw-3338 „Verwendungsausweis“ dokumentiert.

Lassen Sie sich den "Verwendungsausweis" (Kopie) aushändigen.




Und hierzu


ABER da ich mittelfristig in eine SE möchte (welche ist hierführ vorerst für euch irrelevant) brauche ich die Sprungtauglichkeit und da steht mir die "Skoliose" bzw. Gesundheitsziffer 42 III im weg.


Wenn es bei der GZr III 42 bleibt ... gilt für die Feststellung der Sprungtauglichkeit:

Fallschirmspringerverwendung/Freifallspringerverwendung ausschließende Gesundheitsstörungen mit Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung

III 42

Erkrankungen und Zustände der Gradation III, außer unter der Anlage 7.4 aufgeführt; zwingende fachärztliche
Aussage (Orthopädie, Unfallchirurgie oder Neurochirurgie) zu Stabilität und Gefahr der Verschlechterung durch FSS.


Ob Ihnen dann diese Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde ... kann und wird Ihnen vorher niemand sagen.

Soll heißen: Wenn Sie Soldat sind ... und bekommen bei Bewerbung die Ausnahme nicht ... müssen Sie sich von Ihrem späteren Traum SE verabschieden... wenn Sprungtauglichkeit dafür zwingend.




 6 
 am: Heute um 06:05:04 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von Ralf
https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/BJNR002930957.html
Zitat
Jemand eine Idee wie Ich die Sache ohne Stress und auf dem kleinen Dienstweg aus dem Weg Räumen kann? Und auch jemand von der Rechtlichen Seite aus ein paar Hinweise wie es um die Sache steht. Laut Anwalt ja Angeblich kein Problem! Schade das man immer Ärger hat bei solchen Geschichten hat.
Dasist aber ein ziviles Arbeitsproblem als ein Bw-Problem.

 7 
 am: 18. April 2024, 22:52:10 
Begonnen von SkydiverSeedorf - Letzter Beitrag von F_K
Ich bin ja bei Dir - aber bei mir steht ja kein Laufbahnlehrgang an - spätestens dann sollte man prüfen, ob man die Voraussetzungen erfüllt ...

 8 
 am: 18. April 2024, 22:46:13 
Begonnen von SkydiverSeedorf - Letzter Beitrag von funker07
Ich bin darüber schriftlich belehrt worden, viele Dinge "aktuell" zu halten - Schutzbrille, Helm, Weste, Impfstatus, IGF, whatever ... Klar wird manches ja gegengeprüft - aber wer hier den Schaden hat, ist ja klar.
Whatever, du sagst es.

Der einzelne Soldat verliert da schnell den Überblick.
Und so viele Belehrungen, Fristen, Prüfungen usw, wie wir haben, würde ich den Meisten da keinen Vorwurf machen.
6km Marsch, BFT, Kleiderschwimmen, Schießen, ABC-Ausbildung für IGF.
Dazu Portacount der Maske, was so halb dazu gehört.
Ersthelfer gehört auch zu IGF, wird in SASPF gepflegt und ist nur alle zwei Jahre fällig. (Eintrag in SASPF macht hoffentlich jemand, schwer für den Soldaten zu prüfen)

IHF für Maske, Brille, Helm. (Weste haben nicht so viele).
Handlungstraining Wache 1x pro Jahr im AGSHP.
Ladungssicherung alle drei Jahre und ein Fahrsicherheitstraining müssten wir eigentlich auch alle machen (dürften die wenigsten sich dran halten).
AVU-IGF alle drei Jahre, eigentlich angestoßen dadurch, dass der Soldat das Formular (früher 90/5, heute..äh..Bw3545 oder so?) bekommt. Muss er aber doch selbst dran denken.
Impfstatus ist unabhängig davon und Dental Fitness Class müsste halbjährlich fällig sein.
Belehrungen zu Arbeitsschutz, Brandschutz, mil. Sicherheit, Infosicherheit, der CyberHygieneCheckup. Letztens kam noch ganz dringend die Datenschutzbelehrung, aber die war dann doch wohl angeblich unnötig.
Ich wurde auch darüber belehrt, dass mein Urlaub nach >1 Jahr verfällt und gegen Empfangbekenntnis darüber informiert, wann mein 25jähriges Dienstjubiläum ist.

Wie viele Sachen hab ich vergessen? Zweistellig?

Ein KTF kann sowas für die Kompanie führen. Wenn er es richtig macht, ploppt auch rechtzeitig vorher eine Meldung auf.
Der durchschnittliche Soldat kann sich das aufschreiben und hoffen, dass er rechtzeitig Termine machen kann.
Im Handykalender speichern darf er es ja nicht wirklich, weil das private IT zur dienstlichen Nutzung (darüber wurde er ja belehrt) wäre.

 9 
 am: 18. April 2024, 21:05:43 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von neuer1992
Guten Abend,

ich habe mich letztes Jahr bei meinem jetzigen AG Beworben und auch parallel bei der Bundeswehr.

Es ging bei der BW nicht voran und Ich habe die Bewerbung Innerlich schon Abgeschrieben. Auf einmal ging alles ganz schnell. Musterung, Einplaner und stand jetzt kommt kommende Woche die Aufforderung zum Dienstantritt.

Da meine Ziele und Wünsche im jetzigen Betrieb abgeriegelt wurden habe ich meinen Chef Informiert das ich noch eine Bewerbung bei der BW laufen habe...

Habe meinen AG bereits vor einigen Wochen über den Stand meiner Bewerbung Informiert. Jetzt bekomme ich kommende Woche meine Aufforderung zum Dienstanritt. Heute hatte Ich ein etwas unschönes Gespräch mit meinem Chef.

Mir wurde bereits vor einer Woche das Angebot gemacht "damit ich schnell aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen kann" die Probezeit in welcher Ich mich Aktuell befinde (Monat 5) um weitere 6 Monate zu verlängern. Dies habe ich Unkommentiert gelassen... ist ja rechtlich gar nicht machbar meines Wissens nach.

Heute wurden mir Gründe aufgezeigt für eine Kündigung. Das ich ja eh nur noch meine Zeit etc. Absitzen würde. (3 Monate bis Antritt) Das stimmt so aber nicht. Ich leiste nur keine Mehrarbeit mehr und mache meine Arbeit nach Vorschrift.

Maßnahmen zur Gängelung (Abnahme vom Firmenhandy, Schlüssel & Auto) wurden auch schon durchgeführt.

Ich befinde mich zwar in der Probezeit aber rechtens kann das doch nicht sein. Laut Anwalt ist auch im Notfall eine Kündigungsschutzklage angebracht. Die Punkte liegen offensichtlich auf der Hand.

Da ich natürlich trotz fehlendem Arbeitsmaterial meine Arbeit weiterführen werde & auch muss (habe das Gefühl er hofft das ich einfach nicht mehr erscheine, aber das ist ja nicht Rechtens) kann er mich doch nicht Kündigen. Finde das richtig Blöd und auch Unfair. Habe mich Zeitnah gemeldet obwohl ich das hätte gar nicht machen müssen.

Ergo: Ehrlichkeit wird wieder bestraft?

Meine Anliegen wäre folgendes:

Jemand eine Idee wie Ich die Sache ohne Stress und auf dem kleinen Dienstweg aus dem Weg Räumen kann? Und auch jemand von der Rechtlichen Seite aus ein paar Hinweise wie es um die Sache steht. Laut Anwalt ja Angeblich kein Problem! Schade das man immer Ärger hat bei solchen Geschichten hat.

PS: Der Betrieb hat ca. 4000 Mitarbeiter.


Grüße



 10 
 am: 18. April 2024, 19:43:13 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von Ralf
Eine erneute Musterungsuntersuchung ist doch aktuell nicht dienstlich erforderlich, also wird auch keine gemacht.
Wenn ein Sdt/ eine Sdt während des Dienstes eine andere Verwendung machen möchte, wird ein 90/5 gemacht auf die geplante Verwendung.
Muss sie sicherlich nicht, wenn aber - vorbehaltlich dass wir hier nur eine Seite und nicht das Gesamtbild kennen - objektiv und offensichtlich falsch und entgegen der Musterungsvorschrift geurteilt wurde, ist das recht simpel anfechtbar.
Gibt doch gar keinen Grund aktuell etwas zu revidieren. Nur des "Papiers" wegen wird keine erneute Untersuchung anberaumt.

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