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Autor: LwPersFw
« am: 13. November 2017, 20:33:46 »

Ich weiß Klaus... ich wollte dem TE nur verdeutlichen worum es geht...

Ich kenne das Formular nicht, dass der TE hat...

...vielleicht steht ja Erklärendes auf diesem...


Bei einer anderen Behörde sieht es so aus: siehe Anhang

Autor: KlausP
« am: 13. November 2017, 19:56:27 »

Dem TE geht es aber um die Ü1 anlässlich seiner Einstellung. Da könnte die Fragestellung durchaus anders sein. Trotz alledem sind die Fragen in den Bögen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und wenn etwas nicht zutrifft ist das entsprechend zu vermerken.
Autor: LwPersFw
« am: 13. November 2017, 19:20:12 »

Aus dem "Zusatzfragebogen zum Bewerbungsbogen":

"Die folgenden Fragen sind von Ihnen nur zu beantworten, wenn Sie vor dem 3. Oktober 1972 geboren sind und sich für eine herausgehobene Position im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 a-g StUG bzw. § 21 Abs. 1 Nr. 6 a-g StUG beworben haben/vorgesehen sind (s. Fußnote)."
Autor: Andi8111
« am: 13. November 2017, 18:29:37 »

Nun war ein Beiblatt hinzugefügt mit einem Antrag auf Feststellung einer Tätigkeit bei der Stasi.

Sowas gibt es nicht. Das steht da zu 100000000% NICHT!

Auch dieses Blatt ist auszufüllen. Und da müsste ein Kreuz sein, bei dem man "nein" ankreuzen kann.
Autor: HL
« am: 13. November 2017, 18:24:28 »

Hallo,
Ich hätte eine Frage an das Forum, zusammen mit der Einladung nach Köln erreichten mich auch die Unterlagen für die einfache Sicherheitsüberprüfung. So weit kein Problem war relativ schnell ausgefüllt. Nun war ein Beiblatt hinzugefügt mit einem Antrag auf Feststellung einer Tätigkeit bei der Stasi. Meine Frage ist nun ist dieses Beiblatt zwingend auszufüllen, auch wenn man erst nach der Wende geboren wurde? In den Anleitungen zum Ausfüllen wird das Beiblatt leider nicht erwähnt.
Vielen Dank im Voraus

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