Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: healer am 06. März 2018, 09:58:06

Titel: Meldepflicht bei Beziehung an den Vorgesetzten
Beitrag von: healer am 06. März 2018, 09:58:06
Moin ihr lieben, hat wer die Vorschrift im Kopf wo ich was zu dem Thema nachlesen kann? Es geht um eine Beziehung zwischen Soldaten in der gleichen Einheit. Ich bin der Meinung dass man gewisse Sachen melden muss.
Vielen lieben Dank und liebe Grüße
Titel: Antw:Meldepflicht bei Beziehung an den Vorgesetzten
Beitrag von: tank1911 am 06. März 2018, 10:21:01
Eine schriftlich festgehaltene Meldepflicht gibt es m.M.n. nicht.

Aber, ich zitiere aus der A-2160/6 WDO/ WBO:

"1459. Angesichts der allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz, zumindest Toleranz gegenüber
nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden durch die außerhalb des Dienstes erfolgende,
einvernehmliche Aufnahme sexueller Beziehungen dienstliche Interessen grundsätzlich nicht berührt.
Daher sind außerdienstlich sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Partnerschaften und
Betätigungen unter Soldatinnen und Soldaten disziplinarrechtlich regelmäßig ohne Belang. Dies gilt
auch dann, wenn die Partner einen unterschiedlichen Dienstgrad haben.
1460. Die einvernehmliche Aufnahme einer sexuellen Beziehung kann jedoch ein Dienstvergehen
darstellen, wenn sonstige Umstände hinzutreten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch das
Verhalten das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird oder einer oder beide
Partner ihre soldatische Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzen.
1461. Außerdem darf der Dienstbetrieb nicht nachhaltig beeinträchtigt oder gestört werden. Eine
derartige Beeinträchtigung oder Störung liegt zum Beispiel vor, wenn Vorgesetzte die gebotene
dienstliche Objektivität und Neutralität aufgeben, um sexuelle Beziehungen anzubahnen oder zu
fördern oder es in diesem Zusammenhang zu einer ungerechtfertigten dienstlichen Bevorzugung oder
Benachteiligung betroffener Personen kommt."

Die gilt es zu befolgen. Nach richtiger Beurteilung folgt daraus, dass es gerade bei Beziehungen zwischen Soldaten unterschiedlichen Dienstgrades (je nach Dienstgrad) zweckmäßig ist, den Disziplinarvorgesetzten unter Umständen zu informieren. Bsp.: Frau Oberleutnant ist Kompanieeinsatzoffizier oder Zugführerin. Sie pflegt eine Beziehung zu Herrn OStGefr, Soldat im Zug XY. Um Zweifel bzgl. der Objektivität der Kameradin auszuräumen, hinsichtlich ihrer Funktion als Vorgesetzte, wäre Transparenz sinnvoll. Zumal durch solche Geschichten, je nach "Dienstgradzusammensetzung" auch Nachfragen hinsichtlich einer (unbewussten) Bevorzugung bei allerlei Dingen im Dienstalltag auftreten.
Titel: Antw:Meldepflicht bei Beziehung an den Vorgesetzten
Beitrag von: healer am 06. März 2018, 10:26:11
Hallo tank, erstmal danke für die antwort👍
Das habe ich auch so gefunden aber mehr leider noch nicht! Ja dass es Sinn macht ist mir klar bestimmte Sachen bzw Beziehungen zu melden, aber ich hätte gedacht dass es noch irgednwas gab wo dies genau drin stand.
Aber danke dir trotzdem erstmal👍