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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 09:32:43

Titel: Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 09:32:43
Ich hab mal eine Frage.
Ist es generell möglich während ein DU-Verfahren läuft versetzt zu werden?
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Ralf am 12. Februar 2018, 10:00:38
Es gibt keinen formellen Hinderungsgrund. Die Frage ist aber, ob es da ein dienstl. Interesse für gibt, wenn ja nicht feststeht, dass der Soldat auf dem DP auch verwendet werden kann. Das kann ja auch vom alten DP aus festgestellt werden.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: LwPersFw am 12. Februar 2018, 11:07:42
Ich hab mal eine Frage.
Ist es generell möglich während ein DU-Verfahren läuft versetzt zu werden?


Die Frage dabei ist ja, in welchem Kontext die Versetzung erfolgen soll...

Denn ... der erste Prüfschritt bei einem DU-Verfahren ist immer ...

"Ist eine Soldatin bzw. ein Soldat aus Sicht der bzw. des nächsten Disziplinarvorgesetzten auf
Grund einer ärztlichen Feststellung in der Verwendungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass sie bzw.
er den Anforderungen, die an sie bzw. ihn in ihrer bzw. seiner gegenwärtigen Dienststellung gestellt
werden, nicht mehr ausreichend gerecht wird, schlägt die bzw. der nächste Disziplinarvorgesetzte die
Soldatin bzw. den Soldaten der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (PersBSt) für eine(n) vorzeitige(
n) Versetzung
bzw. Dienstpostenwechsel vor."

Denn aus Fürsorgegründen ist das primäre Ziel nicht die Entlassung des Soldaten ( Grundsatz: Weiterverwendung vor Versorgung ).

Kann also durch eine Versetzung das DU-Verfahren "abgewendet" werden... erfolgt diese i.d.R..

Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 15:27:43
Das DU Verfahren bzw mein Gesundheitszustand liegt unteranderem an der pendelei und der Abwesenheit von zu Hause, die bei einer Versetzung nach wie vor genauso wäre. Laut meiner Psychologin hätte das in keinster Weise einen positiven Effekt auf meine Probleme. Des weiteren habe ich seit zwei Jahren versucht mich auf diverse andere Dienstposten, mit denen ich leben könnte, versetzen zu lassen. Die Antwort war immer die gleiche, er können niemanden hier weggehen lassen. Da stand aber schon fest das ich früher oder später in das DU Verfahren komme, wenn sich nichts ändert. Jetzt, da ich den Wehrbeauftragten eingeschaltet habe, bekomme ich einen Anruf mit der Bitte für ein PG, er will mich jetzt während das Verfahren läuft versetzten aber eben auf Posten die nichts für mich sind und die B keinen positiven Einfluss auf meine Problem haben. Deswegen meine Frage ob dies während des Verfahrens überhaupt möglich wäre.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: KlausP am 12. Februar 2018, 15:32:16
Zitat
... Die Antwort war immer die gleiche, er können niemanden hier weggehen lassen ...

Von wem kam die Anwort? Von Ihrem Disziplinarvorgesetzten? Der hat darüber überhaupt Nichtzusage entscheiden, er kann eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag abgeben und nicht mehr.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: KlausP am 12. Februar 2018, 15:33:19
Streiche: Nichtzusage

Setze: nichts zu
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 15:38:21
Die Antwort kam von P, auf meine Anfragen für eine Versetzung und mit dieversen Unterlagen vom Arzt das es auf Dauer auf eine DU hinausläuft.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: KlausP am 12. Februar 2018, 15:40:22
Danke für die Klarstellung.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: F_K am 12. Februar 2018, 16:00:24
Wenn es gut für die Gesundheit ist, dann verlasse doch die Bw sofort.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: LwPersFw am 12. Februar 2018, 16:17:25

...Bitte für ein PG,
...er will mich jetzt während das Verfahren läuft versetzten
...aber eben auf Posten die nichts für mich sind und die B keinen positiven Einfluss auf meine Problem haben


Wie ich ja schrieb... Entlassung ist nicht das primäre Ziel.
Es ist erst die Weiterverwendung auf einem anderen DP zu prüfen.
An diesem Punkt steht das Verfahren.

Also nutzen Sie das PG und erklären dort dem PersFhr, auf welchen DP Sie mit einer Weiterverwendung einverstanden wären. Diese scheint es ja nach Ihren Aussagen zu geben. Berufen Sie sich dabei auf die Feststellungen der Sie behandelnden Psychologin.

Bitten Sie darum, dass dies zunächst (nochmals) geprüft wird, um eine Entlassung im DU-Verfahren zu vermeiden.

Achten Sie darauf, dass dies auch so im zu fertigenden Vermerk über das PG steht.

Nehmen Sie auf jeden Fall eine Person Ihres Vertrauens mit zum PG.
Wer das Ist, zeigen Sie dem PersFhr vor dem PG schriftlich an!

Dann warten Sie ab.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 17:10:04
Ich werde die Bundeswehr ganz sicher nicht einfach so verlassen. Ich hab versucht auf andere Dienstposten zukommen, was aber verneint wurde, obwohl sie wussten was passiert. Jetzt bin ich im DU Verfahren, warum sollte ich den Bund jetzt verlassen?
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: F_K am 12. Februar 2018, 17:13:52
Liegt es an der Pendelei oder dem von dir freiwillig gewählten Dienstposten?

Sei es drum - ein DU Verfahren sieht eine Entlassung vor - und die Gesundheitsstörung liegt ja wohl schon länger vor.

Viel Erfolg und gute Besserung.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 17:19:40
Es gibt leider keine adäquate Dienstposten in meiner Nähe, es wäre alles mit weiterem pendeln verbunden und da ich FDOFFZ/BS bin werden die mich auch nicht entlassen können, es wird wenn dann auf eine DU hinauslaufen.
Ich werde das Gespräch dann wohl in Angriff nehmen in dem Bewusstsein das nicht viel rum kommen wird.
Vielen Dank für die Infos
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 17:27:40
Es liegt ganz sicher an der pendelei. Ich hab einen Dienstposten da träumen viel von! Das fing alles mit der pendelei an, denn mein Dienstposten ist quasi der gleiche geblieben nur halt woanders
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Andi8111 am 12. Februar 2018, 17:56:09
Wie schade, dass die Bundeswehr einen ausgebildeten Spezialisten verliert, weil seine Familie weit weg vom Standort einbetoniert ist... wie tragisch, dass die Bindung an einen bundesweit agierenden Arbeitgeber von vielen nicht lange genug durchdacht wird...
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: LwPersFw am 12. Februar 2018, 18:09:50

Es gibt leider keine adäquate Dienstposten...


Zitat
...mich auf diverse andere Dienstposten, mit denen ich leben könnte, versetzen zu lassen...

Diese Aussagen wiedersprechen sich dann aber...


Dessen ungeachtet ... sollte das DU-Verfahren "durchgezogen" werden... haben ja die Ärzte das letzte Wort... Sind Sie dienstunfähig... werden Sie entlassen. Sie während dieses Prozesses zu versetzen, wäre m.E. nicht sachgerecht.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 18:41:37
Richtig meine Familie kann hier nicht weg da meine Frau selbstständig ist und hier zwei eigene Geschäfte hat, deseweiteren befinfen sich meine Kinder seit meiner pendelei in psychologischer Behandlung!  Das DU Verfahren war nicht meine Idee, es war mit langer Vorlaufzeit angekündigt von mehreren Stellen.... Wie gesagt ich werde das PG führen und wenn nichts bei rum kommt bin ich froh eine super DU versichrung zu haben.
Vielen Dank für die sinnvollen Vorschläge und auch für das eine dumme Kommentare
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 18:45:48
Mit dem dummen Kommentar war der Beitrag von Andi8111 gemeint
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Andi8111 am 12. Februar 2018, 19:02:30
Und deswegen, bei solchen Rahmenbedingungen, sollte man sein Glück eventuell nicht als BS bei der Bundeswehr suchen. Aber offenbar war es wohl irgendwann mal Ihr Lebensplan oder? Und nun sind Sie froh, dass Sie eine DU-Versicherung haben. Und mein Kommentar war nicht dumm. Mir Dummheit zu unterstellen, ist dumm.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 19:11:07
Meine Rahmenbedingungen sahen vor 18 Jahren ganz sicher anders aus! Und nochmal ich habe versucht einen anderen Dienstposten zubekommen und zwar mehrfach!!!
Ich denke schon das ich richtig lag mit meiner Aussage, wie kann man so ein Kommentar ablassen ohne alle Hintergründe zu kennen. So etwas ist ziemlich dum, mag sein das sie das nicht verstehen.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Andi8111 am 12. Februar 2018, 19:14:55
Also war Ihre Frau nicht immer Selbständig mit zwei Geschäften und die Kinder auch nicht in Psychotherapie?
Na, dann haben Sie der Entwicklung wohl ohne jedwedes Nachdenken über Konsequenz und Folgen ihren freien lauf gelassen. Ich sage ich nicht, das sich keinerlei Verständnis habe, aber mittlerweile hält es sich bei mir damit extrem in Grenzen. Ich war bereits beratender Arzt. Ich weiß, im Gegensatz zu Ihnen, wovon ich hier rede. Es ist SELTEN der Dienstherr, sondern viel häufiger aus nicht nachvollziehbaren Gründen getroffene Entscheidungen desjenigen, der Versetzung, DU etc. begehrt.

Jeder, in Ihrer Situation, schiebt dem Dienstherrn und seinen Organen gerne den Buhmann zu. Aber der hat nichts anders getan, als Ihre Dienstleistung gegen seine Alimentation zu verlangen.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 19:30:00
Natürlich war sie nicht immer selbstständig, dass hat sich irgendwann ergeben und es gab damals keine Anzeichen das mein Standort geschlossen wird es gab nämlich nur zwei Standorte bundesweit wo ich hätte mein Dienstposten wahrnehmen können, ich hab mich damals für einen entscheiden und war da auch 10 Jahre.
Jetzt wollen sie mir also sagen das Lebensgefährten von Soldaten sich ihre Träume nicht verwirklichen sollen, da ja die Gefahr besteht versetzt zu werden? Respekt für diese Aussage.... dann haben sie also eine Frau die immer fein den Haushalt gemacht hat und sich nicht verwirklichen konnte. Glückwunsch!
Meiner Kinder waren ganze sicher auch nicht immer in Behandlung, sie waren schon belastet da ich mich binnen 6 Jahre 650 Tage in Afghanistan befand, da können sie jetzt bestimmt als beratender Arzt ganz sicher auch ihren Senf dazu geben was das für die Kinder für Auswirkungen hat. Sie haben dann Afghanistan und nur 1,5 Tage pro Woche nicht mehr verkrafte aber da bin ich bestimmt ganz alleine mit da das ja viele andere Kinder ganz sicher hinbekommen und sie haben bestimmt als beratender Arzt ganz oft solche Fälle gehabt.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: OnkelHeinrich am 12. Februar 2018, 19:50:29
Na hauptsache Sie sind mit der Rechtschreibung und Grammatik Offz geworden.
Und welcher FD benutzt den Ausdruck FDOFFZ???
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 19:51:50
OffzmilFD wäre richtig gewesen sorry for that
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 19:57:49
Ich hab wohl den Anforderung meines Dienstherren mehr als entsprochen, sonst wäre ich wohl nicht dahin gekommen wo ich bin / war. Pro Jahr werden nur 10 bis 15 von uns ausgebildet.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Andi8111 am 12. Februar 2018, 20:01:51
Jetzt wollen sie mir also sagen das Lebensgefährten von Soldaten sich ihre Träume nicht verwirklichen sollen, da ja die Gefahr besteht versetzt zu werden?

Das hab ich wohl mit keiner Silbe zum Ausdruck bringen wollen. Wenn sie das aus meinem Post herauslesen wollen, ist das in Ordnung. Sie sind schließlich aus psychiatrischen Gründen im DU Verfahren, das formale Denkvermögen ist ja meist gestört, bei den in Frage kommenden Krankheitsbildern.

Ich hoffe für Sie nur, dass Ihre selbständige Frau den Versorgungsausgleich bestreiten kann, wenn die DU-Versicherung aus irgendwelchen Grünen auch immer nicht zahlen sollte...
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 12. Februar 2018, 20:03:21
Ich mach hier mal dicht.

Das führt zu nichts.