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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: HUE-68 am 26. August 2018, 15:52:08

Titel: Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: HUE-68 am 26. August 2018, 15:52:08
Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren.

Hat jemand Erfahrungen, ob im Basis-Fitness-Test Altersstufen in Bedingungen und Anforderungen bestehen ?
Das gleiche gilt für die ärztliche Musterung ?

Vielleicht gibt es auch ein paar allgemeine Tipps von meinen Altersgenossen für die 3 Tage in der Mudra-Kaserne ?
Es stellt sich mir die Frage, ob überhaupt schon jemand aus den Jahrgängen vor 1970 für dieses Verfahren zugelassen wurde ?

Danke für Info's

Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 26. August 2018, 16:53:10
Vorgesehen ist es nicht, dass Bewerber Ü30 für diese Lfb zugelassen werden. Gleichwohl weicht man auch mal ab und an davon ab. Bei besonderem Bedarf ist die Zulassung als ROA bis zum vollendeten 35. Lebensjahr – in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung auch darüber hinaus, jedoch nur innerhalb der Wehrpflichtgrenzen – möglich.
Der BFT hat Altersunterschiede, ob die beim Einstellungstest angewendet werden? Weiß ich nicht, hoffe ich aber auch nicht, denn die Untergrenzen sind so niedrig und der Bewerber muss ja nur erfüllen.
Ärztlicherseits werden natürlich keine Unterschiede gemacht, Krankheit ist Krankheit und somit ggf. ein Ausschluss, wenn man mal vom neuen WHtR absieht. Dazu wurde ja hier bereits etwas geschrieben.
Wie der Test aussieht kannst du ja in den verschiedenen Erfahrungsberichten hier nachlesen.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: ulli76 am 26. August 2018, 16:55:35
Die Mindestanforderungen beim BFT sind doch geschlechts- und alterunabhängig? Erst wenn es um die darüber hinaus gehenden Punkte geht/Notenverteilung gibt es die Boni.

Und auch die Musterungsvorschrift beschreibt MINDESTVORGABEN an die Gesundheit. Deswegen gelten die Regeln altersunabhängig und weitgehend geschlechtsunabhängig.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 26. August 2018, 17:34:37
Warum sollte man einen 50-Jährigen zur ROA-Laufbahn zulassen? Die Ausbildung zum Offizier dauert drei Jahre, vorher ist keine Beförderung zum Leutnant zulässig. Damit wäre der Bewerber schon mindestens 53 Jahre alt, wenn er überhaupt Offizier werden kann. In der Realität dauert es jedoch vom ACFüKrBw bis zur Einstellung auch noch ein paar 14 Tage, so dass wir dann schon realistischer bei 54 Jahren zum Zeitpunkt der Beförderung zum Leutnant sind.

Befördert werden kann man jedoch nur bis zum Ende des Monats, in dem man den 63. Geburtstag feiert. Somit ist, weil man dafür 10 Jahre ab der Beförderung zum Leutnant benötigt, eine Beförderung zum Major schon nicht mehr möglich, geschweige denn eine Beförderung zum "Laufbahnziel" Oberstleutnant! Daher mutmaße ich mal, dass hier keine Zulassung zur Laufbahn der Reserveoffiziere erfolgen wird, weil BAPersBw mit schöner Regelmäßigkeit solche Dinge ablehnt, wenn nicht einmal mehr theoretisch das Laufbahnziel zu erreichen ist!
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: HUE-68 am 26. August 2018, 17:48:16
Nach meiner Auffassung dauert die ROA Ausbildung in Übungen keine 3 Jahre. Es finden mehrwöchige Ausbildungsmodule in Dresden statt und ein Offiziersrang wird vorläufig vergeben. Für Seiteneinsteiger kann es sogar auch eine sofortige Einstellung mit Offiziersrang sein.



Warum sollte man einen 50-Jährigen zur ROA-Laufbahn zulassen? Die Ausbildung zum Offizier dauert drei Jahre, vorher ist keine Beförderung zum Leutnant zulässig. Damit wäre der Bewerber schon mindestens 53 Jahre alt, wenn er überhaupt Offizier werden kann. In der Realität dauert es jedoch vom ACFüKrBw bis zur Einstellung auch noch ein paar 14 Tage, so dass wir dann schon realistischer bei 54 Jahren zum Zeitpunkt der Beförderung zum Leutnant sind.

Befördert werden kann man jedoch nur bis zum Ende des Monats, in dem man den 63. Geburtstag feiert. Somit ist, weil man dafür 10 Jahre ab der Beförderung zum Leutnant benötigt, eine Beförderung zum Major schon nicht mehr möglich, geschweige denn eine Beförderung zum "Laufbahnziel" Oberstleutnant! Daher mutmaße ich mal, dass hier keine Zulassung zur Laufbahn der Reserveoffiziere erfolgen wird, weil BAPersBw mit schöner Regelmäßigkeit solche Dinge ablehnt, wenn nicht einmal mehr theoretisch das Laufbahnziel zu erreichen ist!
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 26. August 2018, 17:51:11
Deswegen spreche ich von einer Zulassung zur Laufbahn der ROA! Und die ist meiner Meinung nach sinnbefreit!

Sie selbst sprechen auch von der Zulassung zur Laufbahn der ROA und nicht von einer Einstellung mit höherem Dienstgrad! Welches abgeschlossenen Hochschulstudium bringen Sie denn mit, das eine solche Einstellung mit höherem Dienstgrad rechtfertigen würde?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 26. August 2018, 17:53:26
Nach meiner Auffassung dauert die ROA Ausbildung in Übungen keine 3 Jahre.

Schade nur, dass diese Auffassung von der entsprechenden Dienstvorschrift so nicht gedeckt wird! Sie sind aktuell kein Soldat und eine Beförderung zum Leutnant d. R. kann frühestens drei Jahre nach Ihrer Einstellung erfolgen und das ist entsprechend festgelegt!
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: KlausP am 26. August 2018, 18:27:45
Zitat
Für Seiteneinsteiger kann es sogar auch eine sofortige Einstellung mit Offiziersrang sein.

Ja, eben, für Seiteneinsteiger mit einem förderlichen Sudienabschluß. Davon haben Sie aber kein Wort geschrieben. Und diese Seiteneinsteiger werden eben nicht als Reserveoffizieranwärter (ROA) sondern als Reserveoffizier eingestellt.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 26. August 2018, 18:42:54
Fassen wir also kurz zusammen: Hier sind verschiedene Begrifflichkeiten im Spiel, die so zusammen gemischt, wie in Ihrem obigen Posting, keinen Sinn ergeben! Wollen Sie jetzt Reserveoffizieranwärter (Beginn bei NULL mit kompletter Laufbahnausbildung!) werden, oder geht es um einen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad? Und wenn es um letzteren geht, was ist die Grundlage dafür (also welches Studium haben Sie erfolgreich abgeschlossen)?

Zielgerechtet helfen kann man Ihnen dann, wenn diese Fragen geklärt sind!
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: HUE-68 am 26. August 2018, 20:26:51
Lieber Tommie, ich bin beeindruckt von Ihren anscheinend genauen Kommentaren um Zulassungen und Beförderungen.
Schade, daß Sie zu der eigentlichen Fragestellung nichts schreiben konnten.

Sie sind aber folgend der Meinung, daß ACFüKrBw erstellt mir eine sinnfreie Einladung zu einem 3-tägigen Eignungsverfahren und handelt wissentlich gegen das BAPersBw.

Auch wenn ich als Neueinsteiger in diesem Forum eine Bemerkung zu ROA Laufbahnen im Detail nicht richtig formuliert haben sollte, so beurteile ich Ihre Bemerkungen wenigstens als herablassend und neunmalklug.

In meiner Kommunikation mit dem ACFüKrBw ( und KarrC Bw ) wurde bestätigt, daß u.a. auch berufliche Qualifikationen dem Lebensalter bei Eignung übergeordnet werden. Und das faktisch bis zu einem Lebensalter von sogar 60 Jahren.

Informieren Sie sich richtig und bieten mehr galante Hilfestellung im Forum an, statt sich mit vermeintlichem Wissen das eigene Ego stärken zu wollen.









Fassen wir also kurz zusammen: Hier sind verschiedene Begrifflichkeiten im Spiel, die so zusammen gemischt, wie in Ihrem obigen Posting, keinen Sinn ergeben! Wollen Sie jetzt Reserveoffizieranwärter (Beginn bei NULL mit kompletter Laufbahnausbildung!) werden, oder geht es um einen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad? Und wenn es um letzteren geht, was ist die Grundlage dafür (also welches Studium haben Sie erfolgreich abgeschlossen)?

Zielgerechtet helfen kann man Ihnen dann, wenn diese Fragen geklärt sind!
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: PzPiKp360 am 26. August 2018, 22:35:59
Bei den ROAs verzichtet das BAPersBw offensichtlich seit mindestens dieser Saison auf die Anwendung von Altersgrenzen, wenn die Bewerbung für interessant gehalten wird bzw. die Bundeswehr glaubt das in der Bewerbung angebotene zivile Know-How gebrauchen zu können.

Ich war neulich selbst vor Ort, deutlich Ü40, als Bewerber für ROA a.d.W., dabei war ein Herr noch deutlicher Ü40, eher knapp U50, als ROA i.W. aka ROA SaZ3, wir wurden geprüft wie die jungen Menschen, die mit dabei waren, und wurden beide für "geeignet" gehalten. Der bisher ungediente Herr hat vom Einplaner direkt Einheit und Termin für den Dienstantritt bekommen, beginnend mit der normalen Grundausbildung. Den gewünschten Erfahrungsbericht samt Tipps habe ich hier eingetippt:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62256.msg656864.html#msg656864 (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62256.msg656864.html#msg656864)

@HUE-68: Für welche Laufbahn hast Du Dich denn beworben? ROA a.d.W. (außerhalb des Wehrdienstes) aka "in Übungen", ROA i.W. (im Wehrdienst) und damit SaZ2/3 (Soldat auf Zeit, 2/3 steht hier für zwei bzw. drei Jahre) oder Seiteneinsteiger mit vorläufig höherem Dienstgrad (aufgrund akademischer Bildung, die zu einem bestimmten Dienstposten passt)?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: PzPiKp360 am 26. August 2018, 22:37:50
Ach ja, und schon mal gedient, oder ungedient?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: JLo am 27. August 2018, 07:50:01
Hallo, ich bin auch Ü45  ;D und habe eine Einladung nach Köln ins ACFüKrBw bekommen.
Ich war aber schon mal bei der Bw (12 Jahre) und bin HptFw d.R.
Den Sporttest musst Du genauso machen, wie die jüngeren Mitbewerber. Da gibt es keinen Bonus oder sonstige Begünstigungen, ist auch richtig so.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: PzPiKp360 am 27. August 2018, 08:14:30
Die Mindestwerte sind alters- und geschlechtsunabhängig, für den Punkte-/Notenwert gibt es tatsächlich sowohl einen Bonus für Mädels wie auch für die älteren erfahreneren Menschen.  8)

Dieser Punkt-/Notenwert geht ein in die Gesamtwertung des Assessments (GINT aka "Prüfindexwert"), was wiederum für die spätere Auswahlkonferenz bzw. Einstellungsreihenfolge relevant ist.

Hier ist eine nette Beschreibung des BFT, die Zuschläge siehe Seite U3:
http://www.reservisten-fellbach.de/wp-content/uploads/2014/04/LA-BFT.pdf (http://www.reservisten-fellbach.de/wp-content/uploads/2014/04/LA-BFT.pdf)
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: F_K am 27. August 2018, 08:53:44
.. und für Android gibt es sogar eine "App" - wenn die erfahreneren Menschen ein solches Smartphone besitzen ...
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: JLo am 27. August 2018, 09:48:38
Eine was? Warum zwei "p"  ;D  ;)

Für Android Pie oder iOS 12?  8)
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Thanks4yourService am 27. August 2018, 21:33:34
...im ROL 1 war ich mit 41 der jüngste, der gem. 26.2 eingestellt worden ist. Meine Kameraden mit höherem DG waren alle über 50.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 28. August 2018, 04:48:14
Ja, 26.2 ist aber auch nicht ROA. Die Frage ist ja noch nicht geklärt.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 28. August 2018, 09:13:43
Lieber Tommie, ich bin beeindruckt von Ihren anscheinend genauen Kommentaren um Zulassungen und Beförderungen.
Schade, daß Sie zu der eigentlichen Fragestellung nichts schreiben konnten.

Sie sind aber folgend der Meinung, daß ACFüKrBw erstellt mir eine sinnfreie Einladung zu einem 3-tägigen Eignungsverfahren und handelt wissentlich gegen das BAPersBw.

Auch wenn ich als Neueinsteiger in diesem Forum eine Bemerkung zu ROA Laufbahnen im Detail nicht richtig formuliert haben sollte, so beurteile ich Ihre Bemerkungen wenigstens als herablassend und neunmalklug.

In meiner Kommunikation mit dem ACFüKrBw ( und KarrC Bw ) wurde bestätigt, daß u.a. auch berufliche Qualifikationen dem Lebensalter bei Eignung übergeordnet werden. Und das faktisch bis zu einem Lebensalter von sogar 60 Jahren.

Informieren Sie sich richtig und bieten mehr galante Hilfestellung im Forum an, statt sich mit vermeintlichem Wissen das eigene Ego stärken zu wollen.

OK, dann erläutere ich es eben anhand der aktuellen Vorschriftenlage für Sie!

Quelle: ZDV A-1340/49, "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassungen von Soldatinnen und Soldaten", aktuelle Version 2.1 vom 07.12.2015, auf "Regelungen Online" im IntranetBw!

Die für Sie relevanten Teile habe ich in Fettdruck hervor gehoben!

Abschnitt 3.1.3 Mindestdienstzeiten, Ziffer 307:

Zitat
Die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten ist erst nach Ablauf einer Zeit zulässig, die für Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten auf Zeit als Dienstzeit mindestens vorausgesetzt wird. Sie rechnet von der Einstellung in die Bundeswehr oder, falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss, vom Tage der Beförderung zu diesem Dienstgrad. Nrn. 210-216 gelten entsprechend.

Abschnitt 3.2 Besondere zeitliche Voraussetzungen für die Beförderung

Zitat
3.2.1 Reserveoffizier-Anwärterinnen bzw. Reserveoffizier-Anwärter in der Laufbahn des Truppendienstes (ROA)

317. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im freiwilligen Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder einem Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 306 und 313
Beförderung zum                                        Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)               Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)
Fahnenjunker d. R.                                     24                                                                                   12
Fähnrich d. R.                                            24                                                                                    21
Leutnant d. R.                                            24                                                                                   36

3.2.2 Offiziere der Reserve des Truppendienstes

318.
Beförderung zum                                       Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)     davon in höher bewerteten Verwendungen           Zeit seit Ernennung zum Offizier (Jahre) insgesamt       
Oberleutnant d. R.                                     24                                                                         -                                                                       2 ½ (2)
Hauptmann d. R.                                       24                                                                         12                                                                     5 ½ (5)
Major d. R.                                               36                                                                         12                                                                    10 (9)
Oberstleutnant d. R.                                  24                                                                         -                                                                       13 (11)
Oberst d. R.                                              48                                                                         24                                                                    17 (15)
( ) Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird, Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer.

Somit haben Sie  jetzt quasi schriftlich, dass Sie frühestens nach drei Jahren (nach Ihrer Einstellung Leutnant werden können. Und aufgrund der Tatsache, dass Sie maximal bis zum 63. Geburtstag befördert werden können, auch nur noch bis zum Hauptmann der Reserve befördert werden können.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 28. August 2018, 09:26:17
Was ich Ihnen damit rüber bringen möchte, ist weder herablassend, noch neunmalklug, sondern ich möchte Sie die Karriere als ResOffz nicht starten lassen mit der Illusion, dass Sie hier noch das Laufbahnziel erreichen können! Ich drücke Ihnen die Daumen beim ACFüKrBw, gar keine Frage, aber die Erfahrung zeigt, dass Sie dort eher nicht über solche Fakten aufgeklärt werden! Deswegen halte ich es für wichtig, dass Sie von vorne herein wissen, wie weit Sie noch kommen können!

Sie werden bei festgestellter Eignung wohl erst in 2019 eingestellt, eventuell sogar erst, wenn Sie Ihren 51. Geburtstag schon gefeiert haben. Damit sind Sie 54 Jahre alt, wenn Sie Leutnant werden und haben lediglich 9 Jahre bis zum Höchstalter für Beförderungen. Und nachdem man für die Beförderung zum Major schon mal zehn Offiziersjahre benötigt, ist diese für Sie schon nicht mehr möglich!

Daraus folgt: Das "EdeKa" (Ende der Karriere) ist für Sie beim Hauptmann der Reserve, sofern Sie bis dahin wehrdienstfähig sind, was ich Ihnen wünsche, und sofern es Ihnen möglich ist regelmäßige RDL zu machen, um die Beförderungsvoraussetzungen zu erfüllen!

Über die Sinnhaftigkeit von zum frühestmöglichen Beförderungszeitpunkt dann fast 60-jährigen Hauptleuten im Truppendienst müssen sich andere Leute Gedanken machen ;) !
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Tommie am 28. August 2018, 13:33:12
Und aufgrund der Tatsache, dass Sie maximal bis zum 63. Geburtstag befördert werden können, ...

Dafür bin ich Ihnen auch noch eine Quelle schuldig:

Ebenfalls ZDv A-1340/49, Abschnitt 3 Beförderungen der Reservistinnen und Reservisten, Unterabschnitt 3.1 Allgemeine Voraussetzungen:

Zitat
3.1.1 Geltungsbereich

301. Diese Bestimmungen gelten für die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr.

3.1.2 Grundsätze
...

305. Die in Nr. 301 genannten Personen dürfen bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden, befördert werden.

Jetzt sollten Sie die aktuelle Vorschriftenlage kennen und daraus ableiten können, dass ich Ihnen nichts falsches vorhergesagt habe!

Nochmal: Weder will ich Ihnen etwas Böses, noch missgönne ich Ihnen etwas! Ich möchte nur, dass Sie wissen, wie es weiter gehen könnte und bis wohin es weiter gehen kann, nämlich maximal bis zum Hauptmann!
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: PzPiKp360 am 28. August 2018, 18:58:05
3.2.1 Reserveoffizier-Anwärterinnen bzw. Reserveoffizier-Anwärter in der Laufbahn des Truppendienstes (ROA)

317. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im freiwilligen Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder einem Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 306 und 313
Beförderung zum                                        Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)               Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)
Fahnenjunker d. R.                                     24                                                                                   12
Fähnrich d. R.                                            24                                                                                    21
Leutnant d. R.                                            24                                                                                   36

Mit "Zeit seit Eintritt" ist eventuell "Zeit in der Bundeswehr" gemeint, oder? Mein erster Eintritt ist deutlich länger her, aber das allein erfüllt nicht die geforderten Standzeiten, sondern nur die damals tatsächlich geleisteten Monate werden angerechnet, richtig?

Über die Sinnhaftigkeit von zum frühestmöglichen Beförderungszeitpunkt dann fast 60-jährigen Hauptleuten im Truppendienst müssen sich andere Leute Gedanken machen ;) !

Nachdem neulich ein bald 60jähriger Kampfschwimmer offiziell gefeiert wurde (http://epublikationen.bundeswehr.de/it/profiles/d503d8132bf0/editions/5851058e923a2193adb6/pages/page/41) kann man mit 60 (ist sowieso das neue 50) doch auch noch Hauptmann werden, oder? Und, bis alles so weit ist, werden die Altersgrenzen hochgesetzt, das ist doch ernsthaft in Planung, wenn ich mich richtig erinnere...  8)
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 28. August 2018, 19:02:05
Ausnahmen sollen und sind aber keine Regel. Das "ich kenne aber einen" ist ja immer schön gut, aber halt nicht die Regel.
Und das bloße Hochsetzen von Altersgrenzen heißt noch lange nicht, dass es die Regel wird.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: JLo am 24. September 2018, 19:03:53
Zitat
Mein erster Eintritt ist deutlich länger her, aber das allein erfüllt nicht die geforderten Standzeiten, sondern nur die damals tatsächlich geleisteten Monate werden angerechnet, richtig?
Hat jemand darauf eine Antwort?
Wie sieht es aus, wenn er damals SaZ 12 war und jetzt HptFw d.R.?
Welche Standzeiten, Beförderungszeiten wären denkbar?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 24. September 2018, 19:09:39
Wenn du deine Frage ausformulierst, mit realen Zeiten hinterlegst, kann man vielleicht auch antworten.
Die Antwort auf die singuläre Frage ist: ja, das ist richtig.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: KlausP am 24. September 2018, 19:11:14
Zitat
... Welche Standzeiten, Beförderungszeiten wären denkbar? ...

Sie meinen sicher "Stehzeiten". Maschinen haben Standzeiten.  ;)
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: JLo am 24. September 2018, 21:43:16
Ok, verstanden.
Natürlich Stehzeiten.

Ich werde meine Frage mal anders kundtun.
Angenommen der Herr war SaZ 12 und ist aktiver Reservist (Mob beordert, hat IGF/KLF).
Glücklicherweise hat er seine Prüfung in Köln bestanden und bekommt eine Stelle als ROA a.d.W. bei der Lw.
Als ehemaliger SaZ 12 werden bestimmt einige Monate angerechnet?
Bei Zusage ROA a.d.W. wäre er zwar Oberfähnrich, was eigentlich nicht vorgesehen ist, kann bestimmt früher als nach 36 Monaten zum Lt befördert werden? Vorausgesetzt Modul 3 wurde erfolgreich abgeschlossen.
Oder sehe ich das falsch?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: F_K am 24. September 2018, 21:47:26
36 Monate nach Eintritt BW sind bei einem SaZ 12 so Grade erreicht ...
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: JLo am 24. September 2018, 22:28:10
Das bringt uns jetzt auch nicht weiter  ::)

Man soll ordentliche Fragen stellen, dann erwartet man auch ordentliche Antworten.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 25. September 2018, 04:56:55
Er würde OFähnr sein. Nach Abschluss eines Laufbahnlehrgangs müsste er m.E. 24 Tage RDL leisten um befördert zu werden. Die 36 Monate wären komplett durch seine Vordienstzeit erfüllt.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: JLo am 25. September 2018, 17:23:53
@ Ralf: Vielen Dank
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: HUE-68 am 17. November 2018, 14:16:07
Das Eignungsverfahren im ACFüKrBw habe ich nun letzte Woche erfolgreich bestanden.

Das Abschlussgespräch vor Ort ergab, daß ich aufgrund meiner Dienstzeit als W 15 ( Dienstgrad OG d.R. ) und den vergangen zivilen 29 Jahre seit damals, NICHT
3 Jahre auf die Beförderung zum Leutnant warten muss !  :-D
Ausschlaggebend sind die drei Offizierlehrgänge, die ich als ROA a.d.W. natürlich auch schnellstmöglich ( realistisch innerhalb ca. 1 Jahr ) nacheinander ablegen kann.
Einstieg wäre ab dem 2. Quartal 2019 möglich.

Ich war mit Abstand der älteste Bewerber dort. Durchschnitt 18 bis 25 Jahre. Ca. 45 Personen, davon 10 Damen.
In den drei Tagen in der Mudra-Kaserne wurden es von Prüfung zu Prüfung aber immer weniger. Viele mussten tatsächlich vorab abreisen.
Bestanden haben ca. 28 - 30 Bewerber.
Trotzdem entstand ein ganz tolle Kameradschaft innerhalb der Bewerber. Der Altersunterschied spielte nach ein paar Stunden schon keine Rolle mehr - die Mehrheit saß im gleichen Boot und unterstützte sich gegenseitig. Ein, zwei, drei rücksichtslose Streber ausgenommen ( von denen auch welche nicht bestanden ).
Das Alter von 50 Jahren wird durch die Prüfkommission nicht beachtet. Bis auf den Sporttest, wo die Ergebnisse 0,5% pro Lebensjahr (ab 36 ) als Bio-Ausgleich besser bewertet werden. Trotzdem müssen die Mindestanforderungen natürlich eingehalten werden - und das ist auch gut so.

Insgesamt sind die drei Tage anspruchsvoll. Schulisches, allgemeines und militärisches Wissen müssen gut vorhanden sein. Ebenso Disziplin, Eloquenz, Selbstsicherheit und eine überdurchschnittliche Artikulierung. Wichtig ist auch das persönliche Erscheinungsbild, insbesondere der Kleidung und Sauberkeit.
Und es gab auch junge Bewerber, die den Sporttest ( insbes. den Klimmhang ) nicht bewältigen konnten.
Im allgemeinen ist aber festzustellen, daß in der Mudra-Kaserne überwiegend pfiffige Leute mit Licht am Fahrrad an den Start gehen. Wohltuend im Umgang.




Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: PzPiKp360 am 18. November 2018, 13:32:00
Herzlichen Glückwunsch dazu, und viel Erfolg bei den weiteren Stufen, die nächste ist die Auswahlkonferenz im März/April, daher auch der mögliche Start zum Q2/19 bzw. 1. Mai. Laut der Auskunft, die ich im August in Köln bei der letzten Station bekommen habe, läge die Chance bei ca. 90% (so sei es bei der Auswahlkonferenz 2018 gewesen), mal schauen, wie nächstes Jahr das Verhältnis von Geeigneten zu Lehrgangsplätzen & Bedarf ist - inkl. der Zusatzchance "Nachrückliste", denn es solle vorkommen, daß Geeignete, die ausgewählt und damit eingeladen würden, nicht annehmen würden, weil sich ihre persönliche Situation verändert habe, der Arbeitgeber sie nicht freigebe usw., als Nachrücker müsse man dann flexibel sein und eventuell relativ kurzfristig verfügbar sein.

Ja, geleistete Dienstzeit wird wohl auf die drei Jahre angerechnet, uns wurde das so kommuniziert, daß deshalb schon im Rahmen des ROL1 (Gleich zu Beginn? Nach dessen Ende bzw. Bestehen?) mit einer Beförderung zum Fahnenjunker zu rechnen sei. Ich muss zugeben, daß mich diese eigentlich erfreuliche Aussicht auch ein bißchen verunsichert, aus folgendem Grund: Ich bemühe mich gerade auch gleichzeitig um eine Beorderung bei einer einigermaßen nahegelegenen RSUKp. Nun steigt man dort also als alter Hauptgefreiter ein, erweckt Kenntnisse über Ersthelfer, ABC usw. wieder zum Leben, und bekommt die ersten Einheiten nSAK vermittelt. Dann "verschwindet" man für einige Zeit beim ROL1, und taucht bei der nächsten RDL als Fahnenjunker wieder auf, hat aber eigentlich so gar keine Ahnung von nix, von wegen was es nun bedeutet, auf der Ebene der Unteroffiziere angekommen zu sein, so was wie einen Truppführer zu geben usw. - oder vermittelt das der ROL1 ausreichend gut?! Und was halten nun die Kameradinnen und Kameraden der RSUKp davon, die dort teils schon jahrelang mitmachen, seit langer Zeit SG oder OSG sind, und dann kommt da dieser Newbie, und klettert nach ein paar gemeinsamen Wochenenden die Leiter hoch?! Hat jemand das schon so durchgemacht, und mag Erfahrungen und Tipps teilen?

Deinen restlichen Bericht kann ich unterschreiben, siehe meine Geschichte in der Reserve-Abteilung, genau so habe ich es auch erlebt. Wer weiß, vielleicht laufen wir uns bei einem Modul mal über den Weg.  =:o)

P.S. Was war Deine Wunschverwendung?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Schwejk am 18. November 2018, 17:49:18
... und viel Erfolg bei den weiteren Stufen, die nächste ist die Auswahlkonferenz im März/April, ....

Betrifft diese Auswahlkonferenz nur ROA a.d.W. oder auch ROA (SaZ) mit Einstellungstermin 1.7.19 ?

Wenn nein, wann wird dann über diese ROA (SaZ) konferiert und entschieden ?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: KlausP am 18. November 2018, 17:54:33
Wieso sollte es für düsen Personenkreis eine Auswahlkonferenz geben? Die haben doch ihren Einstellungstermin und damit steht auch bereits der weitere Ausbildungsgang während der Dienstzeit fest.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Schwejk am 18. November 2018, 18:05:25
Die haben doch ihren Einstellungstermin und damit steht auch bereits der weitere Ausbildungsgang während der Dienstzeit fest.

Meine o.a. Frage zielte auf solche Kandidaten (ROA SaZ) ab, bei denen eine Offizierseignung vorliegt, aber die konkrete Einstellungszusage (einschl. Termin und TSK) noch aussteht.

Wann wird über deren Einstellung entschieden ?

Heisst dieses Verfahren nicht auch "Auswahlkonferenz" ?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: KlausP am 18. November 2018, 18:55:58
Dann haben Sie mich mit "Einstellungstermin 1.7.19" in die Irre geführt. Ich war der Meinung, der stünde eben schon fest.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Schwejk am 18. November 2018, 20:18:33
Dann haben Sie mich mit "Einstellungstermin 1.7.19" in die Irre geführt.

Lag nicht in meiner Absicht. "Gewünschter Einstellungstermin 1.7.19" wäre als Formulierung korrekt und besser gewesen.

Nochmal meine jetzt präzisierte Frage:
Wann findet für ROA (SaZ) mit gewünschtem Einstellungstermin 1.7.19 oder 1.10.19 eine etwaige Auswahlkonferenz statt ?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 18. November 2018, 20:39:08
Von einer "Konferenz" weiß ich nichts, aber die Eignungsreihenfolge wird auch Ende April/Mai aufgelöst, genauso wie bei den OATrD.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Schwejk am 19. November 2018, 01:45:51
Von einer "Konferenz" weiß ich nichts, aber die Eignungsreihenfolge wird auch Ende April/Mai aufgelöst, genauso wie bei den OATrD.

in einem älteren Thread schrieb @Phate26 hierzu:
Du musst für den ROA keinen Mathetest machen, dafür hast du bei festgestellter Eignung allerdings auch keine Chance auf eine Direktzusage, weil über alle ROA-Bewerber des Jahres in einer Konferenz geschlossen entschieden wird. Die konferenz ist meines Wissens nach idR Mitte Februar - sprich, selbst wenn du im z.B. im Oktober in Köln warst, kommt die mögliche ZUsage nicht vor Ende des I. Quartals des Folgejahres.
(https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46832.0)

Ob die Bescheidung der Bewerber nach einer Konferenz oder einem konferenzähnlichen Prozedere erfolgt, ist eigentlich nachrangig.

Die Bescheidung erfolgt wohl im Zeitraum März bis Mai.

Für den Bewerber bedeutet das Unsicherheit bis dahin. Und andere Optionen für den beruflichen Werdegang verfallen unter Umständen bis dahin.

 
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren
Beitrag von: Ralf am 19. November 2018, 04:49:21
Zitat
Für den Bewerber bedeutet das Unsicherheit bis dahin. Und andere Optionen für den beruflichen Werdegang verfallen unter Umständen bis dahin.
Das ist bei der Masse der OATrD aber auch, nämlich der weitaus größere Anteil, der keine Direktzusage bekommt.