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Autor: Niederbayer
« am: 29. Dezember 2014, 22:59:30 »

Danke dir
Autor: BulleMölders
« am: 29. Dezember 2014, 19:31:30 »

Die gezahlte Unterkunftspauschale ist geringer als der tatsächliche Gegenwert der Unterkunft. Diese Differenz muss als Geldwerter Vorteil versteuert werden.
Der tatsächliche Gegenwert der Unterkunft ergibt sich aus dem Durchschnitt, den man für eine Gleichwertige Unterkunft in der freien Wirtschaft zahlen müsste. Dieser Wert wir in regelmäßigen Abstandes vom Finanzministerium ermittelt.
Autor: Niederbayer
« am: 29. Dezember 2014, 17:02:27 »

Habe in einem anderen Thread hier gelesen, dass unsere Unterkunftspauschale niedriger als der Sachwert der Unterkunft ist und deswegen dieser geldwerte Vorteil drauf gerechnet wird. Ist das gemeint?
Autor: Niederbayer
« am: 29. Dezember 2014, 16:58:21 »

Hallo Kameraden,

ich habe eine Frage zu meiner Bezügeabrechnung.
Ich bin über 25 und nehme eine Unterkunft in Anspruch.
Die ist in der Abrechnung mit 100,50 € veranschlagt. Darunter steht dann unter Z306 "Geldwerter Vorteil GU - freiw. Inanspr." mit 87,36 €.
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was ich da genau freiwillig in Anspruch nehme.
Ich werde nach den Feiertagen die Sachbearbeiterin anrufen, würde aber trotzdem gerne wissen, ob zufällig jemand weiß, worum es sich dabei handelt.

Mkg

Niederbayer
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