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Autor: antoine1996
« am: 07. Oktober 2018, 15:22:06 »

Danke für eure Antworten.
Autor: KlausP
« am: 07. Oktober 2018, 13:48:25 »

1. Ja. Mit dem Unterschied, dass man nicht "kündigen" kann, weil man ja keinen Vertrag abschließt sondern eine freiwillige Verpflichtung eingeht. U d die kann man in den ersten 6Monaten jederzeit widerrufen.
2. Man erhält die ganz normale Besoldung nach Bundesbesoldungsordnung.
3. Man muss nur den Teil der Monatsbesoldung zurückzahlen, den man keinen Dienst mehr leistet. SaZ erhalten ihre Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats. Wenn Sie z.B. am 15. des 4. Dienstmonats entlassen werden, müssen Sie die Hälfte der Besoldung für diesen Monat zurückzahlen, weil Sie das Geld ja schon am letzten Arbeitstag des 3. Dientmonats erhalten haben.
Autor: F_K
« am: 07. Oktober 2018, 13:48:06 »

Ja.
"Normale" Bezüge.
Ja (ggf. Rückzahlung von überzahlten Gehalt - wird ja im Voraus gezahlt und dann tagegenau abgerechnet ...).

Macht sich aber nicht gut im Lebenslauf ...
Autor: antoine1996
« am: 07. Oktober 2018, 13:40:29 »

Hallo,

Wenn man sich als Soldat auf Zeit für 4 Jahre verpflichtet, hat man eine Probezeit von 6 Monaten, bei der man jederzeit kündigen darf, richtig?

Verdient man in dieser Zeit direkt das Standard Gehalt oder einen verringerten Betrag?

Widerruft man den Vertrag innerhalb der 6 Monate, kann man das Geld ohne Abzüge behalten?

 
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