Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 12:33:09
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 13. Februar 2018, 17:27:52 »

@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?

Mir ist nichts Besonderes aufgefallen...
Autor: Rollo83
« am: 13. Februar 2018, 17:23:33 »

@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?
Autor: LoggiSU
« am: 11. Februar 2018, 12:05:56 »

Ich denke, mit Dienstwohnung meint sie die Pendlerwohnung.
Autor: KlausP
« am: 11. Februar 2018, 10:55:38 »

Mir ist immer noch nicht ganz klar, welche "Miete" die TE nun genau meint. Die für die "Pendlerwohnung" ihres Mannes am Standort oder die für die Familienwohnung am Heimatort?
Autor: LwPersFw
« am: 11. Februar 2018, 10:53:24 »

Im Anhang eine aktuelle Info des BVA zum Thema TG

Stand : Januar 2018
Autor: LwPersFw
« am: 10. Februar 2018, 18:47:26 »

Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.


Dies ist doch die korrekte Antwort.

Es gibt das sog. Trennungstagegeld + Reisebeihilfen.

Für den Fall das dem Soldaten dann keine unentgeltliche Unterkunft gestellt werden kann...

... kann er sich in einem standortabhängigen Kostenrahmen z.B. ein möbliertes Zimmer mieten... oder eine kleine Wohnung....
Autor: Ralf
« am: 10. Februar 2018, 14:33:45 »

Er könnte sich auch einen Beratungstermin im BwDLZ ausmachen und sich genau auf seine Situation hin beraten lassen.
Autor: LoggiSU
« am: 10. Februar 2018, 14:28:32 »

Man bekommt Trennungsgeld, Reisebeihilfe UND einen Mietzuschuß.
Autor: KlausP
« am: 10. Februar 2018, 09:32:03 »

Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?

Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
Autor: Rollo83
« am: 10. Februar 2018, 08:53:54 »

Trennungsgeld sind bei Ihnen da verheiratet diese 10,xx Euro.
Quasi der erhöhte Satz der 3 Mahlzeiten.

Reisebeihilfen alle 14 Tage.

Trennungsübernachtungsgeld Satz X (abhängig vom Ort) für die Unterkunft.
Autor: Simone schmitz
« am: 10. Februar 2018, 08:47:45 »

Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?
Autor: KlausP
« am: 10. Februar 2018, 08:16:26 »

Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.
Autor: Simone schmitz
« am: 10. Februar 2018, 08:08:54 »

Guten Morgen,

Mein Ehemann ist trennungsgeld berechtigt.
Er wird wohl Berufssoldat. Ich habe mal gehört, dass man zusätzlich zum Trennungsgeld noch Wohngeld für die Dienstwohnung bekommen kann. Ist das richtig? Ein Umzug der Familie kommt für uns nicht in Frage. 

Vielen Dank für eure Hilfe 
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de