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Zusammenfassung

Autor: Pericranium
« am: 30. Mai 2022, 13:32:16 »

Es ist halt, ohne Studienplatz, schwierig zu beurteilen ob es dann Probleme mit der Anerkennung geben könnte. Es gibt Bundesländer, da müssen es z.B. 30 Tage am Stück sein. Wenn man da dann nur vier Wochen macht (28 Tage), dann hat man evtl. später ein Problem mit der Anerkennung. Deshalb am besten schauen, dass das Praktikum mindestens 30 Tage geht, dann sollte das eigentlich kein problem sein. Dann einfach, wenn die Uni bekannt ist, vom zuständigen LPA das Praktikum anerkennen lassen bzw. das passende Formular dafür ausfüllen und hinschicken.
Autor: WirdMaHellImHals
« am: 26. Mai 2022, 13:13:58 »

Ich möchte an der Stelle kurz einen Betreuungsoffizier zitieren, der einem SanOA auf eine sehr ähnliche Frage antwortete:
"Wer Fragen stellt kriegt Antworten." Es kontrolliert niemand wo Sie ihre Pflegepraktika absolviert haben. Dies liegt vor allem dadran, dass die Ableistung des Pflegepraktikums von Uni zu Uni unterschiedlich ist.

An manchen Universitäten müssen es 90 Tage sein, an anderen 3 Monate. Achten Sie bei der Absolvierung ihres Krankenpflegedienstes darauf, dass sie mit ihrem Praktikum sowohl die eine, als auch die andere Voraussetzung erfüllen würden. Sonst könnte es Ihnen passieren, dass Sie einen weiteren Monat dranhängen müssen.
Autor: T.D.
« am: 23. Mai 2022, 19:00:29 »

Mach es einfach. Im Ausland lernst du in dem Praktikum wahrscheinlich eh mehr als in Deutschland. Erwarte da blos nicht zu viel von und vor allem keinen tieferen Einblick in irgendein Gesundheitssystem.

Das KPP hat übrigens NICHTS mit deiner späteren Tätigkeit als Arzt zu tun. Warum man unbedingt 3 Monate machen muss, statt damals ich noch 2- keine Ahnung. Naja- die Krankenhäuser freuen sich über unbezahlte Arbeitskräfte die die Arbeit erledigen und die man rumscheuchen kann weil sie die Bescheinigung brauchen.

Wird gemacht, auch dir vielen Dank für die Einschätzung!

LG

T.D.
Autor: ulli76
« am: 23. Mai 2022, 18:28:53 »

Mach es einfach. Im Ausland lernst du in dem Praktikum wahrscheinlich eh mehr als in Deutschland. Erwarte da blos nicht zu viel von und vor allem keinen tieferen Einblick in irgendein Gesundheitssystem.

Das KPP hat übrigens NICHTS mit deiner späteren Tätigkeit als Arzt zu tun. Warum man unbedingt 3 Monate machen muss, statt damals ich noch 2- keine Ahnung. Naja- die Krankenhäuser freuen sich über unbezahlte Arbeitskräfte die die Arbeit erledigen und die man rumscheuchen kann weil sie die Bescheinigung brauchen.
Autor: T.D.
« am: 23. Mai 2022, 16:14:08 »

Verstehe! So ist das überhaupt kein Problem.

Das kannst du problemlos machen. Ich dachte, du wolltest das KPP im Ausland machen während du bereits im Dienst bist.

Das KPP ist nur für dein Studium wichtig, damit zum Physikum zugelassen wirst.

Für die Bundeswehr ist das überhaupt nicht von Bedeutung. Würdest du bereits mit vollständig abgeleisteten KPP kommen, dann wäre das

auch vollkommen in Ordnung. Die 50% Regel gilt nur, wenn du schon im Dienst bist. Dein Studium ist vollkommen losgelöst von der BW.

Der Studienplatz gehört dir, dabei spielt es keine Rolle ob du Soldat bist oder nicht. Das ist auch der Grund, weshalb man erst seinen

Widerruf ablegen muss, bevor man einen Studienplatz erhält.

50% Regel:

Ohne Gewähr, aber ich vermute mal, dass liegt daran das du ja Bezüge beziehst und in den BWK's, ähnlich wie in zivilen Einrichtungen,

meist zu wenig Personal vorhanden ist.

Verstanden, danke für die Info!

LG

T.D.
Autor: Chern187
« am: 23. Mai 2022, 15:53:24 »

Verstehe! So ist das überhaupt kein Problem.

Das kannst du problemlos machen. Ich dachte, du wolltest das KPP im Ausland machen während du bereits im Dienst bist.

Das KPP ist nur für dein Studium wichtig, damit zum Physikum zugelassen wirst.

Für die Bundeswehr ist das überhaupt nicht von Bedeutung. Würdest du bereits mit vollständig abgeleisteten KPP kommen, dann wäre das

auch vollkommen in Ordnung. Die 50% Regel gilt nur, wenn du schon im Dienst bist. Dein Studium ist vollkommen losgelöst von der BW.

Der Studienplatz gehört dir, dabei spielt es keine Rolle ob du Soldat bist oder nicht. Das ist auch der Grund, weshalb man erst seinen

Widerruf ablegen muss, bevor man einen Studienplatz erhält.

50% Regel:

Ohne Gewähr, aber ich vermute mal, dass liegt daran das du ja Bezüge beziehst und in den BWK's, ähnlich wie in zivilen Einrichtungen,

meist zu wenig Personal vorhanden ist.
Autor: F_K
« am: 23. Mai 2022, 15:47:34 »

Eben - und jetzt hast Du die Zeit - Reserven sind zu bilden.
Autor: T.D.
« am: 23. Mai 2022, 15:35:59 »

Unabhängig von der Frage, mach doch einfach das Praktikum. Schaden kann es auf keinen Fall und es gibt Einblick in den Alltag einer Einrichtung.

Nicht jeder Mediziner ist für die unmittelbare Patientenversorgung "gebaut" oder möchte eine Fachrichtung im operativen Bereich einschlagen. Manchmal sind es die Gerüche oder auch "Bilder", die einen Medizinstudenten erstmal umhauen, wenn er/sie/es eine eiternde Wunde sieht und riecht oder Patienten die komplett inkontinent sind ... oder einen Obdachlosen waschen ...

Klar wäre das mit Sicherheit sinn- und wertvoll.

Aber da jede Entscheidung mit Opportunitätskosten verbunden ist, da der Tag nun einmal nur 24h hat, wäre es mir schon wichtig, dass das Praktikum auch anerkannt werden kann. Zumal ich ja alternativ nicht auf dem Sofa sitzen und genannte Erfahrungen ohnehin früher oder später machen werde.

LG

T.D.
Autor: christoph1972
« am: 23. Mai 2022, 15:28:04 »

Unabhängig von der Frage, mach doch einfach das Praktikum. Schaden kann es auf keinen Fall und es gibt Einblick in den Alltag einer Einrichtung.

Nicht jeder Mediziner ist für die unmittelbare Patientenversorgung "gebaut" oder möchte eine Fachrichtung im operativen Bereich einschlagen. Manchmal sind es die Gerüche oder auch "Bilder", die einen Medizinstudenten erstmal umhauen, wenn er/sie/es eine eiternde Wunde sieht und riecht oder Patienten die komplett inkontinent sind ... oder einen Obdachlosen waschen ...

Autor: T.D.
« am: 23. Mai 2022, 15:05:35 »

Das heutige Umfeld ist halt unsicher - als Zivilist (noch keine mil. Betreuung) wirst Du keine verbindliche Antwort erhalten.

Verstehe. Trotzdem erstmal vielen Dank für die Hilfe!

LG

T.D.
Autor: F_K
« am: 23. Mai 2022, 14:55:09 »

Das heutige Umfeld ist halt unsicher - als Zivilist (noch keine mil. Betreuung) wirst Du keine verbindliche Antwort erhalten.
Autor: T.D.
« am: 23. Mai 2022, 14:44:29 »

Gehe einfach davon aus, dass Du das Pflegepraktikum (den Rest) in einem BWK machen darfst.

Für individuelle (andere) Lösungen NACH Dienstantritt mit dem Betreuungsoffizier sprechen.

Ich frage deshalb, weil ich kurzfristig die Möglichkeit habe, im Vorfeld der Grundausbildung (Juni) noch ein einmonatiges Pflegepraktikum zu absolvieren.

Ob das sinnvoll ist, hängt allerdings von der Antwort auf oben gestellte Frage ab.

LG

T.D.
Autor: F_K
« am: 23. Mai 2022, 13:58:45 »

Gehe einfach davon aus, dass Du das Pflegepraktikum (den Rest) in einem BWK machen darfst.

Für individuelle (andere) Lösungen NACH Dienstantritt mit dem Betreuungsoffizier sprechen.
Autor: T.D.
« am: 23. Mai 2022, 13:27:03 »

Manchmal ist es auch möglich das KPP in zwei Blöcke a 45 Tage zu splitten.

Anderenfalls gibt es da eigentlich nichts zu interpretieren. Wenn es heißt mindestens 50%, dann sind 60 Tage ok, aber 30 zu wenig, weil 30/90~33%<50%.

Ebenso stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist das KPP im Ausland abzuleisten. Ich denke hier macht es mehr Sinn ggfs. eine Famulatur im Ausland abzuleisten. Dies hängt aber alles von Leistungen während des Studiums ab.

Wenn das bei dir alles problemlos läuft, ist man sicherlich gewillt dich bei deinen Plänen zu untersützen.

Danke für deine schnelle Rückmeldung!

Was ich vergessen habe explizit zu erwähnen und worauf ich mich beziehe, ist die Regelung, dass es im Falle eines bei Einstellung bereits abgeleisteten Pflegepraktikums eine Ausnahme von der 50/50 Regelung gibt.

Daher meine Frage, wie dies im Falle eines nur bereits zum Teil abgeleisteten Pflegepraktikums aussieht. Also ob sich genannte Regelung dann auf die Restzeit oder die Gesamtzeit bezieht.

LG

T.D.
Autor: Chern187
« am: 23. Mai 2022, 13:21:27 »

Manchmal ist es auch möglich das KPP in zwei Blöcke a 45 Tage zu splitten.

Anderenfalls gibt es da eigentlich nichts zu interpretieren. Wenn es heißt mindestens 50%, dann sind 60 Tage ok, aber 30 zu wenig, weil 30/90~33%<50%.

Ebenso stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist das KPP im Ausland abzuleisten. Ich denke hier macht es mehr Sinn ggfs. eine Famulatur im Ausland abzuleisten. Dies hängt aber alles von Leistungen während des Studiums ab.

Wenn das bei dir alles problemlos läuft, ist man sicherlich gewillt dich bei deinen Plänen zu untersützen.
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