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Autor: Skydiver357
« am: 12. November 2018, 20:17:14 »

Also würdet ihr an meiner Stelle nochmal nachfragen oder erstmal abwarten. Hab halt jetzt schon einmal fürs Führungszeugnis bezahlt.
Autor: F_K
« am: 05. November 2018, 13:17:27 »

Allgemein: Namen, Vornamen und Geburtsdaten (nur das Datum) sind NICHT eineindeutig, so dass hier ggf. Probleme auftauchen können.

Dies ist der Vorteil einer PK - diese ist eindeutig.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich aber das Führungszeugnis in Verbindung mit der Adresse / der Stadt zuordnen lassen.
Autor: BulleMölders
« am: 05. November 2018, 13:12:14 »

Im Führungszeugniss stehen doch Name und Geburtsdatum sollten reichen. Sie sind bestimmt nicht der erste der seine PK (noch) nicht auswendig kennt.
Autor: Skydiver357
« am: 05. November 2018, 10:50:46 »

Hallo zusammen,

Ich habe mein Führungszeugnis zur Versendung an die Bundeswehr beim Bürgeramt beantragt. Leider hatte ich meine PK Nummer nicht dabei. Kann das Führungszeugnis von der zuständigen Stelle bei der Bundeswehr trotzdem zugeordnet werden (Anhand des Namens)?

Grüße
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