Autor: LwPersFw
« am: 31. Oktober 2018, 09:33:13 »Sollten Ihnen im Rahmen der Versetzung die UKV zugesagt worden sein, weil Sie vermeintlich keine Wohnung mehr hatten... schreiben Sie auf keinen Fall eine Beschwerde gegen die Zusage der UKV!
Schreiben Sie einen Antrag auf Abänderung der UKV-Entscheidung in Nicht-Zusage der UKV ab Beginn der Versetzung.
Schildern Sie im Antrag ganz exakt die Geschenisse...Wer Ihnen was gesagt hat... etc.
Parallel stellen Sie TG-Anträge für die jeweiligen Monate... auch wenn diese zur Zeit abgelehnt werden...
So sichern Sie sich aber Ihre Ansprüche, wenn Ihrem Antrag entsprochen wird.
Sollte die neue Wohnung im Einzugsgebiet von Nordholz liegen... also 30 km um Nordholz... ist dies hinfällig, da Sie dann sowieso kein TG-Empfänger mehr wären.
Für diesen Fall ist nur erforderlich, die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen zu lassen, damit dies für zukünftige Maßnahmen...Kommandierungen über 3 Monate/Versetzung... Wirkung entfaltet.
Schreiben Sie einen Antrag auf Abänderung der UKV-Entscheidung in Nicht-Zusage der UKV ab Beginn der Versetzung.
Schildern Sie im Antrag ganz exakt die Geschenisse...Wer Ihnen was gesagt hat... etc.
Parallel stellen Sie TG-Anträge für die jeweiligen Monate... auch wenn diese zur Zeit abgelehnt werden...
So sichern Sie sich aber Ihre Ansprüche, wenn Ihrem Antrag entsprochen wird.
Sollte die neue Wohnung im Einzugsgebiet von Nordholz liegen... also 30 km um Nordholz... ist dies hinfällig, da Sie dann sowieso kein TG-Empfänger mehr wären.
Für diesen Fall ist nur erforderlich, die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen zu lassen, damit dies für zukünftige Maßnahmen...Kommandierungen über 3 Monate/Versetzung... Wirkung entfaltet.