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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 31. Oktober 2018, 09:33:13 »

Sollten Ihnen im Rahmen der Versetzung die UKV zugesagt worden sein, weil Sie vermeintlich keine Wohnung mehr hatten... schreiben Sie auf keinen Fall eine Beschwerde gegen die Zusage der UKV!

Schreiben Sie einen Antrag auf Abänderung der UKV-Entscheidung in Nicht-Zusage der UKV ab Beginn der Versetzung.

Schildern Sie im Antrag ganz exakt die Geschenisse...Wer Ihnen was gesagt hat... etc.

Parallel stellen Sie TG-Anträge für die jeweiligen Monate... auch wenn diese zur Zeit abgelehnt werden...
So sichern Sie sich aber Ihre Ansprüche, wenn Ihrem Antrag entsprochen wird.


Sollte die neue Wohnung im Einzugsgebiet von Nordholz liegen... also 30 km um Nordholz... ist dies hinfällig, da Sie dann sowieso kein TG-Empfänger mehr wären.

Für diesen Fall ist nur erforderlich, die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen zu lassen, damit dies für zukünftige Maßnahmen...Kommandierungen über 3 Monate/Versetzung... Wirkung entfaltet.
Autor: wolverine
« am: 29. Oktober 2018, 11:04:40 »

Ich glaube, ohne Akteneinsicht kommt man da nicht weiter. Aus dem Vortrag ist nicht wirklich etwas Sinnvolles zu entnehmen. Für mich klingt das eher nach Umzug an den Dienstort als nach Trennungsgeld. Und Umzug vor Versetzung ist auch nicht ganz ohne.
Autor: Rollo83
« am: 29. Oktober 2018, 10:12:57 »

Was ich nicht so ganz verstehe:
- Ihr Dienstort ist Nordholz
- Ihre Wohnung ist in Nordholz (ist das eine Zweitwohnung bzw. TG Wohnung)

- Was erwarten die denn für ein TG zu bekommen, nach §6 tägliche Heimkehr oder nach §3 verbleib am Dienstort?

Autor: timmi_91
« am: 26. Oktober 2018, 14:29:36 »

ja , habe ich hab die neue Wohnung in Nordholz anerkennen lassen. den bis zu 1.4.18 war ich in meiner alten Wohnung noch gemeldet hatte die neue aber schon zum 1.3. dann wurde gesagt das ich zum Zeitpunkt der Versetzung keine Wohnung hatte. weil die davon ausgingen das ich schon in der neuen gewohnt hatte und die dann ja gar nicht anerkannt war.
Autor: wolverine
« am: 26. Oktober 2018, 13:48:20 »

Haben Sie denn nun eine anerkannte Wohnung?
Autor: timmi_91
« am: 25. Oktober 2018, 17:41:30 »

bin seit 1.2016 beim Bund und seit dem TG. also auch in meiner Stammeinheit.
Autor: KlausP
« am: 25. Oktober 2018, 14:41:07 »

Zitat
... Am 14.4 kamm endlich eine Verfügung dort stand aber drauf das ich keine Anerkannte Wohnung habe, ich jedoch bis zum letzten Tag in Munster Trennunggeld bekommen habe. ...

Und? Haben Sie einen anerkannten eigenen Hausstand? Dass Sie in Munster TG bekommen haben liegt vermutlich daran, dass Sie dort zur GA waren? Dann liegt wahrscheinlich die Lösung hier: Die GA ist ein Lehrgang und bei Lehrgängen bis zu drei Monaten haben auch Soldaten ohne anerkannten eigenen Hausstand Anspruch auf TG.
Autor: OFwNick
« am: 25. Oktober 2018, 14:25:30 »

Die Beschwer beim DV zur Niederschrift vortragen.
Dieser wird es an die zuständigen stellen weiterleiten.
AM Rande bemerkt so ziemlich am Anfang der GA mit Sicherheit vermittelt worden.
Autor: timmi_91
« am: 25. Oktober 2018, 14:21:41 »

Guten Tag,
Ausgangslage ist ich bin von Munster nach Nordholz gewechselt zum 1.4.18. Es gab damals aber noch keine Versetzungsverfügung, weil die wohl irgendwo im System rumschwirrte und niemand wusste wo die ist, sollte aber zum 1.4 wechseln. Dann hat man mich erstmal so hingeschickt  und die Verfügung sollte danach kommen. Am 14.4 kamm endlich eine Verfügung dort stand aber drauf das ich keine Anerkannte Wohnung habe, ich jedoch bis zum letzten Tag in Munster Trennunggeld bekommen habe.  Die im Gezi meinte dann ich solle das aber erstmal unterschreiben weil das ja nur eine Unterschrift zum Erhalt der Verfügung und die Neue steht dann drauf 1.Änderung. Bin zum gleichen Zeitraum auch umgezogen hatte auch über 1 Monat 2 Wohnungen und hab die neue dann auch gleich anerkennen lassen. Habe dann auch Nachgefragt wann die Neue kommt, da hieße es nur die kommt bald. Zum 1.5 wurde ich dann auf Lehrgang geschickt. War zwischenzeitlich 3 Wochen in der Stammeinheit. Wollte mein Trennungsgeld beantragen fehlte noch die vergleichsmitteiling aus munster wurde dann angeblich hergeschickt. Nun bin ich wieder in der Stammeinheit. Vergleichsmitteiling nicht angekommen und neue Verfügung Immer noch nicht da.

Dann mit meiner alten Refü Bearbeiten gesprochen, sie meinte wenn ich den Nachweis bringe das ich in Munster noch Trennunggeld bekommen habe muss ich das nach Köln schicken und verfügung kann geändert werden.  Wenn man denkt es geht ja doch voran kam dann die Meldung das es nicht mehr geändert werden kann weil ich die falsche Verfügung unterschrieben habe und die 3 Monate Frist abgelaufen ist und das ich mich von mein TG schonmal verabschieden kann. Es liegt noch die Möglichkeit der Beschwerde hieß es dann nur.

Die Frage ist, ist das so rechtens und wo muss ich mich da beschweren. Denn ich seh das nicht mehr ein das man für Fehler anderer, ständig einstecken muss.
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