Autor: Andi
« am: 04. Dezember 2017, 12:22:36 »Ach so, nein, da verwechselst du nichts.
Ist nur so, dass das Normen sind, die in der Bundeswehr auf Grund der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft die Ausnahme und nicht die Regel sind. Als Soldat bekommt man auf Dienstreisen/als TG-Empfänger grundsätzlich eine Unterkunft gestellt, so dass diese "Kürzung" die Regel ist. Die Ausnahme ist (wenn auch mit steigendem Dienstalter als TG-Empfänger dann die Regel), dass man keine Unterkunft gestellt bekommt und dann TÜG als TG-Empfänger/ÜG als Dienstreisender bekommt. Wobei letzteres an sich nicht vorkommt, da die Unterkunft bei Dienstreisenden durch das Travelmanagement gebucht wird.
Bei anderen Statusgruppen/Dienstherren wäre deine Aussage völlig richtig.
Gruß Andi
Ist nur so, dass das Normen sind, die in der Bundeswehr auf Grund der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft die Ausnahme und nicht die Regel sind. Als Soldat bekommt man auf Dienstreisen/als TG-Empfänger grundsätzlich eine Unterkunft gestellt, so dass diese "Kürzung" die Regel ist. Die Ausnahme ist (wenn auch mit steigendem Dienstalter als TG-Empfänger dann die Regel), dass man keine Unterkunft gestellt bekommt und dann TÜG als TG-Empfänger/ÜG als Dienstreisender bekommt. Wobei letzteres an sich nicht vorkommt, da die Unterkunft bei Dienstreisenden durch das Travelmanagement gebucht wird.
Bei anderen Statusgruppen/Dienstherren wäre deine Aussage völlig richtig.
Gruß Andi