Ich habs, der Kasernenkommandat regelt das über die Brandschutzordnung.
"Das Anschließen privater elektrischer Kleingeräte mit einer Nennleistung bis 1500 Watt ist nicht genehmigungspflichtig und ohne Kostenerstattung erlaubt (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, 10.4)."
Mehr wollte ich gar nicht.
Ich frage mich, welche Art Gerät du da anschließen/betreiben möchtest? Wenn du weiterliest, steht irgendwann "Der Betrieb privater Heiz- und Klimageräte ist verboten". Leistung bzw. Einschaltdauer ist hier egal, da generell verboten. Allerdings gibt es Chefs bzw. KasFw, die
Heizgerät auf alle Arten der Elektrowärme beziehen und bei denen somit auch Kochplatten, Wasserkocher, Haartrockner und kleine Tischgrill/Waffeneisen darunterfallen. Aus meiner Sicht sind 'Heizgeräte' nur jene, die als Raumheizung dienen könnten, wie Ölradiatoren, Heizlüfter/-strahler usw. und nicht alles, was sich irgendwo erwärmt.
Die Leistungsgrenze 1.5 kW (früher 1.2 kW) hat nicht zwingend mit dem Energieverbrauch, sondern mit der Installation und Absicherung zu tun. Viele Bestandsbauten haben in der Regel im Unterkunftsbereich nur wenige Stromkreise, wo dann eine Vielzahl Räume/Steckdosen abgesichert ist, so dass man eben nicht an jeder gleichzeitig Dose die volle Leistung abnehmen kann. Raumweise oder gar steckdosenweise Absicherungen sind wenn, nur in ertüchtigten Bauten oder Geschäfts-/Dienstzimmern zu finden.
Der verbotene Wasserkocher mit 2 kW würde z.B. sogar weniger Energie benötigen als das vor sich hinköchelnde 500 W Exemplar, da es in der langen Zeit der Erwärmung mehr Wärme abgibt als das schnell aufheizende Stärkere.