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Zusammenfassung

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 16. September 2018, 18:50:35 »

Heutzutage, wo in vielen Unterkunftsbereichen Kleinküchen existieren, die auch den Soldaten nach Dienst zur Verfügung stehen, dürften Geräte wie Kochplatten, Wasserkocher usw. in den Stuben nicht mehr das große Problem darstellen bzw. könnten in so einem Fall auch gänzlich verboten werden (örtliche Regelungen). Das nach wie vor Kaffeemaschinen usw. in den Stuben sein werden, wird sich nicht verhindern lassen. Ungeachtet techn. Rahmenbedingungen sollte man die Kirche im Dorf lassen und nicht mehr Restriktionen als technisch bzw. dienstlich notwendig sind anwenden.
Autor: Tasty
« am: 14. September 2018, 22:22:05 »

Die Leistungsgrenze 1.5 kW (früher 1.2 kW) hat nicht zwingend mit dem Energieverbrauch, sondern mit der Installation und Absicherung zu tun. Viele Bestandsbauten haben in der Regel im Unterkunftsbereich nur wenige Stromkreise, wo dann eine Vielzahl Räume/Steckdosen abgesichert ist, so dass man eben nicht an jeder gleichzeitig Dose die volle Leistung abnehmen kann. Raumweise oder gar steckdosenweise Absicherungen sind wenn, nur in ertüchtigten Bauten oder Geschäfts-/Dienstzimmern zu finden.

Die in der Regel recht schwache Absicherung ist in der Tat der Grund. Gerade bei Altbauten laufen mehrere Stuben über eine Sicherung, wenn dann auf jeder Stube größere Verbraucher angeschlossen sind, fliegt ständig die Sicherung raus.
Der Brandschutz ist natürlich nicht gefährdet, da jede Anschlussleitung entsprechend ihrer Absicherung dimensioniert ist (bzw andersrum).
Der Kostengesichtspunkt kann auch keine Rolle spielen, sonst müsste konsequenterweise auch vorgeschrieben sein, wie oft man am Tag wie lange unter der heißen Dusche stehen darf oder wie lange man Geräte mit 1500W pro Tag betreiben darf.
Autor: Ralf
« am: 14. September 2018, 16:59:11 »

Könnt ihr bitte eure Diskussion bitte in einem naturwissenschaftlichen Board weiterführen?
Die Weisungslage ist klar und es ist dafür völlig egal warum wieso weshalb.
Autor: F_K
« am: 14. September 2018, 13:28:33 »

@ Seltsam:

Was soll da der Physik wiedersprechen?

Grenzbetrachtung:

- Aufheizung mit einem Watt - das Wasser wird NIE kochen, sondern den Raum heizen - Wirkungsgrad 0, Abwärme 100 %
- Aufheizung in unendlich kurzer Zeit - keine Zeit für Abwärme, Wirkungsgrad 100 %.

(Es geht nicht um die Umsetzung elektrischer Energie in Wärme, sondern um den Verlust an Wärme gegenüber der Umwelt ...
Autor: seltsam
« am: 14. September 2018, 13:11:07 »

Der verbotene Wasserkocher mit 2 kW würde z.B. sogar weniger Energie benötigen als das vor sich hinköchelnde 500 W Exemplar, da es in der langen Zeit der Erwärmung mehr Wärme abgibt als das schnell aufheizende Stärkere.
Gibts da ein Erklärung zu, die nicht der Physik widerspricht? Bislang war es so, dass sich die Aufheizzeit unterscheidet, nicht aber der Energieeintrag in das Wasser.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 13. September 2018, 23:35:22 »

Ich habs, der Kasernenkommandat regelt das über die Brandschutzordnung.


"Das Anschließen privater elektrischer Kleingeräte mit einer Nennleistung bis 1500 Watt ist nicht genehmigungspflichtig und ohne Kostenerstattung erlaubt (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, 10.4)."


Mehr wollte ich gar nicht.

Ich frage mich, welche Art Gerät du da anschließen/betreiben möchtest? Wenn du weiterliest, steht irgendwann "Der Betrieb privater Heiz- und Klimageräte ist verboten". Leistung bzw. Einschaltdauer ist hier egal, da generell verboten. Allerdings gibt es Chefs bzw. KasFw, die Heizgerät auf alle Arten der Elektrowärme beziehen und bei denen somit auch Kochplatten, Wasserkocher, Haartrockner und kleine Tischgrill/Waffeneisen darunterfallen. Aus meiner Sicht sind 'Heizgeräte' nur jene, die als Raumheizung dienen könnten, wie Ölradiatoren, Heizlüfter/-strahler usw. und nicht alles, was sich irgendwo erwärmt.

Die Leistungsgrenze 1.5 kW (früher 1.2 kW) hat nicht zwingend mit dem Energieverbrauch, sondern mit der Installation und Absicherung zu tun. Viele Bestandsbauten haben in der Regel im Unterkunftsbereich nur wenige Stromkreise, wo dann eine Vielzahl Räume/Steckdosen abgesichert ist, so dass man eben nicht an jeder gleichzeitig Dose die volle Leistung abnehmen kann. Raumweise oder gar steckdosenweise Absicherungen sind wenn, nur in ertüchtigten Bauten oder Geschäfts-/Dienstzimmern zu finden.

Der verbotene Wasserkocher mit 2 kW würde z.B. sogar weniger Energie benötigen als das vor sich hinköchelnde 500 W Exemplar, da es in der langen Zeit der Erwärmung mehr Wärme abgibt als das schnell aufheizende Stärkere.
Autor: FwLwSichTrDR
« am: 11. September 2018, 23:04:45 »

Sodele, ist doch eigentlich gar nicht so schwer! In der Kasernenordnung sollte das Problem dokumentiert sein. Aber zuständig für weitere Infos ist das Technische Gebäudemanagement des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum. Diese können Ihnen nähere Infos geben darüber!
Autor: Jupiter
« am: 11. September 2018, 15:05:58 »

Ich habs, der Kasernenkommandat regelt das über die Brandschutzordnung.


"Das Anschließen privater elektrischer Kleingeräte mit einer Nennleistung bis 1500 Watt ist nicht genehmigungspflichtig und ohne Kostenerstattung erlaubt (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, 10.4)."


Mehr wollte ich gar nicht.
Autor: Astloch
« am: 11. September 2018, 15:01:09 »

Also ich würde ja einfach mal in die jeweilige Brandschutzordnung gucken ;)
Autor: Gummy Bear
« am: 11. September 2018, 14:51:27 »

Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...

Ja klar, ich lade mein Handy im Dienst, damit bin ich automatisch Reichsbürger und lehne die Bundesrepublik Deutschland ab.  :o

Nö, aber egoistisch ...
Und wir reden hier nicht vom Handy, sondern über einen Grill.


Danke für die Anworten, ich gucke tatsächlich mal in der Kasernenordnung nach.  Das alles bis 1500W toleriert wird und darüber hinaus Stromdiebstahl ist klingt erstmal schlüssig.

(Darüber hinaus muss man bedenken, dass 1500W als Spitzenleistung nicht gleich 1500W sind.   Ein Gerät mit 1600W darf ich nicht eine Sekunde betreiben, ein Gerät mit 1400W darf ich 24/7 laufen lassen. Da gibt das mit dem Stromdiebstahl überhaupt keinen Sinn.)

Du magst mit deiner Argumentation logisch schlüssiger sein, aber unterm Strich zieht einfach die Anweisung, Ordnung oder gesetzeslage.
Das gilt hier genauso wie für durchaus andere Sachen.

Der Blick in die Kasernenordnung ist sicherlich sinnvoll, sich über "vermeintlich" dämliche Vorschriften aufzuregen dagegen sinnlos, weil meist ergebnislos.
Autor: Jupiter
« am: 11. September 2018, 14:45:59 »

Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht.

Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...

Ja klar, ich lade mein Handy im Dienst, damit bin ich automatisch Reichsbürger und lehne die Bundesrepublik Deutschland ab.  :o

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Danke für die Anworten, ich gucke tatsächlich mal in der Kasernenordnung nach.  Das alles bis 1500W toleriert wird und darüber hinaus Stromdiebstahl ist klingt erstmal schlüssig.

(Darüber hinaus muss man bedenken, dass 1500W als Spitzenleistung nicht gleich 1500W sind.   Ein Gerät mit 1600W darf ich nicht eine Sekunde betreiben, ein Gerät mit 1400W darf ich 24/7 laufen lassen. Da gibt das mit dem Stromdiebstahl überhaupt keinen Sinn.)


Autor: Gummy Bear
« am: 11. September 2018, 14:15:07 »

Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht.

Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...

Das ist genau die Troll-Antwort, die ich nicht haben wollte.

Man sollte keine Fragen stellen, bei denen auch eine negative Antwort zu erwarten ist.
Es geht hier nicht darum, Recht und Absolution zu bekommen, sondern um einen klar definierten Bereich der Nutzung.

Was ist so schwer daran, auch mal zu akzeptieren, dass die Nutzung von Steuergeldern in Form von Strom auf einer Liegenschaft nun einmal eingeschränkt ist?
Autor: KlausP
« am: 11. September 2018, 14:11:04 »

Ich würde ja einfach mal einen Blick in die Kasernenordnung werfen, dort sollte die konkrete Regelung enthalten sein. Aber auch dort werden Sie vermutlich keine unterschiedlichen Regelungen zwischen Unterkunfts- und Dienstzimmern finden. Damit gilt für mein Verständnis im Dienstzimmer die gleiche Festlegung wie in der Unterkunft.
Autor: F_K
« am: 11. September 2018, 14:03:07 »

Es ist KEIN Unfug - sondern Gesetz.

Für Gemeinschaftsunterkünfte gibt es wegen der "Wohnsituation" eben die generelle Erlaubnis der Nutzung von Geräten bis 1500 Watt - alles darüber ist dann wieder "Stromdiebstahl", auch wenn es der Täter juristisch nicht verstehen mag.

Eine solche Ausnahme besteht für "Nichtgemeinschaftsunterkünfte" eben nicht. Das Aufladen des Mobiltelefons (das Radio, die Tischlampe) wird vermutlich noch "toleriert", bei einem PRIVATEN Grillen nach Dienstschluss aus einem Büroraum heraus ist die Rechtslage aber klar.
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