Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Matze 78 am 22. September 2018, 13:29:33

Titel: Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: Matze 78 am 22. September 2018, 13:29:33
Mahlzeit.
Kann mir einer sagen wie das mit dem Verbleib des Schießbuches bei einer noch laufenden Beorderung ist. Bleibt dies beim Beordeeungstruppenteil? Ich hab es bisher immer am Mann gehabt bzw war es in meinem Besitz.
Wurde jetzt nSak umgeschult, wenn ich nun aber bei ner DVag am Schießen etc teilnehme möchte ich nicht nun wieder n neues Schießbuch anlegen, zumal da dann die nSak Übungen plus Wertungsübungen nicht mit drin stehen.
Gruß
Titel: Antw:Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: KlausP am 22. September 2018, 13:32:02
Zitat
Bleibt dies beim Beordeeungstruppenteil?

Ja.
Titel: Antw:Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: Matze 78 am 22. September 2018, 23:05:14
Und wie bitte kann ich dann bei ner DVag nachweisen welche Wertungsübung ich schon geschossen habe wenn mal nen Schießen ansteht und ich das Schießbuch nicht zur Hand habe?
Titel: Antw:Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: KlausP am 23. September 2018, 07:10:31
Das Schießbuch gehört aber zu den Unterlagen, die beim Beorderungstruppenteil zu lagern sind - genauso wie Truppenausweis, Dienstführerschein, Erkennungsmarke, Fahrtenbuch ...
Titel: Antw:Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: Verteidiger am 23. September 2018, 12:18:35
Ist immer wieder ein Problem, dass frisch ausgeschiedene Kameraden nicht mit zum Schulschießen kommen können, weil sie das Schißebuch bei der Auskleidung mitabgeben müssen und sie erst wieder im AGSHP von vorne starten müssen. Egal wie oft der Kamerad im aktiven Dienst geschossen hat. Hier empfiehlt es sich eine realitätsnahe Anwendung, dass das Schießbuch am Soldaten bleibt und ein Schießbuch bei Beorderungstruppenteil/Karrierecenter.
Titel: Antw:Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: christoph1972 am 23. September 2018, 12:40:10
Die pragmatische Lösung wäre, sich vor dem Ausscheiden eine Kopie des Schießbuches anzufertigen, was ja wohl möglich und erlaubt sein wird(!?) und die Kopie entsprechend von einem Berechtigten beglaubigen zu lassen.
Titel: Antw:Verbleib des Schießbuches
Beitrag von: Verteidiger am 24. September 2018, 09:10:12
Die pragmatische Lösung wäre, sich vor dem Ausscheiden eine Kopie des Schießbuches anzufertigen, was ja wohl möglich und erlaubt sein wird(!?) und die Kopie entsprechend von einem Berechtigten beglaubigen zu lassen.

Das wäre vermutlich die Klügste Lösung und sollte in den Einheiten genutzt werden