Autor: ToMA
« am: 06. Januar 2018, 15:33:05 »
@icecool
Die Stellen nach 26.2 SLV sind auch für Juristen sehr beschränkt.
Bei mir in den ResOffz-Lehrgängen sind die meisten Juristen 26.4er mit dem Vorteil, dass sie nicht (unbedingt) auf juristische Beorderungsposten gesetzt werden müssen.
Vielleicht spricht Dich das mehr an?
Nachteil, wenn ihn denn manche als solchen sehen, wäre allerdings, dass man nach den Ausbildungsmodulen nicht OTL (wie in Deinem Fall) sondern "nur" OLt wird.
Bevor Du eingesetzt wirst, durchläuftst Du 3 Res-Offz-Module à 10 Tage, die aber mit Anreise mit 13 Tagen zu planen sind. Jedes Modul wird über 3 Anwesenheitsphasen verteilt, dazwischen finden Online-Übungen statt. Grob kannst Du also mit 9 x 1 Woche rechnen. Wenn Du dich hier durch die Reserve-Threads klickst, wirst Du mehr darüber erfahren.
Solltest Du Ungedienter sein (siehe Frage von F_K), sind zuvor die beiden ASSA-Module (à 2 Wochen) zu absolvieren.
Du musst Dich fragen, willst Du bei der Bw nur Dein Fachwissen einbringen, dann bewirb Dich nach 26.2. .
Bist Du aber auch gerne bereit, nicht fachspezifisch eingesetzt zu werden, besteht nach einer eventuellen Ablehnung immernoch die Möglichkeit, diese Bewerbung für den 26.4 aufrecht zu erhalten.
Oder Du bewirbst Dich gleich nach 26.4 SLV.
Zu beachten: 26.2er Bewerbungen werden (bisher) auf dem Tisch entschieden, 26.4-Bewerber müssen nach Köln zum ACFüKrBw zur Eignungsfeststellung.
Die oben beschriebenen Ausbildungszeiten sind jedoch für beide Verfahren gleich (26.2. und 26.4).
Nach den ResOffz-Modulen trennen sich dann die Wege. Während die 26.2er grundsätzlich dann auf den Beorderungsposten gesetzt werden (Training on the Job-mäßig), müssen die 26.4er i.d.R. noch Dienstpostenausbildungslehrgänge besuchen. Hier variiert die Dauer der Lehrgänge entsprechend dem Anforderungsprofil des zukünftigen Dienstpostens.
Das ganze macht aber nur dann Sinn, wenn man wirklich die Absicht hat, später regelmäßig (am besten jährlich mind. 3 bis 4 Wochen) zu üben. Nur alle 2 Jahre mal für 2 Wochen zu üben ist nicht zweckdienlich.
Hinzu kommen noch die Inübunghaltung nach IGF/KLF, DSA (kein wirklicher Aufwand), was vom zeitlichen Aufwand her zu berücksichtigen ist.
Sollte ich noch etwas vergessen haben, kann es ja gerne ergänzt werden.