Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 09:47:51
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Deepflight
« am: 20. April 2019, 23:01:34 »

Wenns danach ginge was der Bw an Lehrgangszeit erspart wird müsste auch jeder Wiedereinsteller mit Studium nach 26 SLV mindestens als Hauptmann eingestellt werden, weil der Bw ja min. 3,5 Jahre bezahltes BA-Studium "erspart" bleiben.

Man kann das jetzt gut finden oder nicht, aber ich denke die Änderung des Laufbahnziels auf A14 ist hier "Goodie" genug...
Klar mags in einigen Fällen nachteilig oder vielleicht sogar ungerecht sein, aber bei der SLV handelt es sich eben um eine allgemeine gesetzgeberiche Regelung.

60km/h auf Landstraße ist mit einem modernen LKW auch Käse...aber ISSO!

!Achtung: Dieser Beitrag kann subjektive Meinungen enthalten!
Autor: DeltaEcho
« am: 20. April 2019, 14:15:48 »

Dieser Paragraph kommt meiner Meinung nach fast nie zur Anwendung. Er ist auch nicht für 29er gedacht damit diese schneller Lt werden.

Ich möchte gerne mal eine andere Behörde sehen in der ds möglich ist direkt vom mD zum hD aufzusteigen. Das Laufbahnziel wird nach Auswahl mal eben A14 (wenn sie vorher schon BS waren).
Autor: sledgehammer
« am: 20. April 2019, 13:45:32 »

SLV § 29 i.V. mit § 45 Ausnahmen könnte wie im Bsp. der HF sofort zum Leutnant befördert werden.

Zitat
Edding400 Aber machen wir es doch mal an einem Beispiel fest: Ein HF, der seit 6 Jahren als S1 Fw tätig ist, schafft es über §29 SLV zum OffzTrDst und wird nach 3 Jahren seit Ernennung zum OA zum Leutnant befördert. Die einzige Fachausbildung (neben dem OL) ist ein 8 Wochen-Lehrgang in Hannover. Diesen Lehrgang hat der UmP aber bereits! Darüber hinaus hat er sich durch seine Dienstzeit ein enormes Fachwissen im Bereich PersMgmt angeeignet. Sicherlich kann mir nun jemand erklären, warum dieser HF 3 weitere Jahre benötigt, um Leutnant zu werden?!?

Zitat
§ 45 Ausnahmen

(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für einzelne Fälle oder für Gruppen von Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zulassen; dies betrifft:

1.    das Höchstalter für die Einstellung,

2.    die Mindestdienstzeiten für die Beförderung,

3.    das Überspringen von Dienstgraden bei der Einstellung oder Beförderung und

4.    die Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang.

(2) Für die in § 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Soldatinnen und Soldaten entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung über Ausnahmen nach Absatz 1.
Autor: LwPersFw
« am: 19. April 2019, 15:28:53 »


b) Zensur kann unter bestimmten Voraussetzungen legitim sein. Sie betreiben Zensur mit Begründung. Sie sind die Betreiber dieser privaten Plattform und setzen die Grenzen der Meinungsfreiheit in diesem Forum fest, was legitim ist.


Dann sind wir uns ja einig.
...und auch nur auf diesen Punkt bezog sich meine Antwort.
Autor: Tasty
« am: 19. April 2019, 14:17:00 »

Ist das o.g. Urteil rechtskräftig oder wurde Rechtsmittel eingelegt?
Autor: Jacke12345
« am: 19. April 2019, 13:51:01 »

a) Vielleicht ist Klage nicht das einzige Mittel. Wer ist Verordnungsgebender und ist Einflussnahme als Staatsbürger möglich, auf demokratischen Wege?

b) Zensur kann unter bestimmten Voraussetzungen legitim sein. Sie betreiben Zensur mit Begründung. Sie sind die Betreiber dieser privaten Plattform und setzen die Grenzen der Meinungsfreiheit in diesem Forum fest, was legitim ist.

Es war nicht mein Ziel a) und b) in einen Zusammenhang zu stellen. Wieso Sie das so sehen ist mir ein Rätsel. Ich schwinge hier überhaupt keine Keule.
Autor: KlausP
« am: 19. April 2019, 08:32:06 »

Was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun? Der Kläger hat doch seine Rechte wahrgenommen. Zum Rechtsstaat gehört aber eben auch, dass man vor Gericht auch unterliegen kann.
Autor: Jacke12345
« am: 19. April 2019, 03:10:11 »

@Sledgehammer: Sie sind das schwarze Schaf. Aus der Rolle kommen Sie hier im Bundeswehrforum nicht mehr raus. Wenn Sie in Mathematik-Klausuren nur das Ergebnis angeben und die Zwischenschritte weg lassen, erhalten Sie Punktabzüge. Ich habe Ihre Beiträge verfolgt und sehe keinen Grund Sie zu zensieren. Aber die Regeln mache ich nicht. Ist halt so.

Zurück zum Thema, was mich persönlich nicht betrifft, aber was mich als Staatsbürger interessiert, da es Mitbürger gibt, die davon betroffen sind, die übrigens die Aufgabe haben unsere FDGO zu schützen.

Das Soldatengesetz haben viele Menschen während ihrer schulischen Laufbahn, die nach deutschen Maßstäben nicht als elitär zu bezeichnen ist, nicht kennen lernen dürfen. Die Frage, ob die schulische Laufbahn mit sozialer Herkunft in Verbindung gebracht werden kann, lasse ich offen. Die Frage, ob man Fleiß (arbeiten) auch mit sozialer Herkunft in Verbindung bringen kann, lass ich ebenso offen.

Meine Frage wäre, wer in diesem Thema Verordnungsgebende sind und wie deutsche Staatsbürger auf demokratischen Wege Einfluss auf die Angelegenheit nehmen können. Jetzt sind die Fachkundigen unter uns gefragt, die bereit sind dem unwissenden Teil der Gesellschaft Auskunft zu erteilen. Wo wenn nicht im Bundeswehrforum? Versammlungsfreiheit ist ja nicht das einzige Instrument.

Als interessierter Mitleser, der gerne unterschiedlichste Gedankengänge liest, die den Querschnitt der Gesellschaft widerspiegeln, bitte ich darum, zukünftig davon abzusehen, Beiträge, die nicht gegen die Regeln des Forums verstoßen, zu zensieren.

Vielen Dank.

Antwort von LwPersFw/Moderator:

@sledgehammer wurde verwarnt bestimmte Grenzen der Meinungsäußerung nicht zu überschreiten.
Mit der klaren Vorgabe, dass bei Nichtbeachtung der betreffende Beitrag kommentarlos gelöscht wird.
Dies ist ein privates Forum und in diesem gelten die Regeln der Betreiber.
Wer sich nicht daran hält, erst recht nach Hinweis, muss mit den Konsequenzen leben.
Das hat nichts mit Zensur zu tun.
Und diese Regel gilt für alle hier in diesem Forum.
Wer glaubt Alles und Jedes von sich geben zu dürfen, ist hier falsch.
Freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut... aber nicht grenzenlos.

@sledgehammer kann und darf also weiter hier posten... muss sich aber an das halten, was ihm gesagt wurde.
Wenn nicht ... wird weiter gelöscht...
Ob er oder sie das als Zensur empfinden und die "Demokratiekeule" schwingen... ist mir völlig egal.
Und das sage ich klar als Staatsbürger in Uniform.


Autor: SolSim
« am: 18. April 2019, 18:45:01 »

Verordnungen könnte man ändern wenn man denn Interesse vorhanden wäre/gute Unternehmen fürdern ihre Leute/langfristige Perspektiven mit Würdigung der Leistungen der täglichen Arbeit  - rekrutieren ihren Nachwuchs aus den eigenen Reihen/Bieten gutes Familiales Umfeld/Kauf Wohneigentum

Wenn Fachkraft A8/ 3 Jahre auf A9 warten muss? ergibt das keinen Nutzen/
Da müssten eben mal die oberen Chargen ab Oberst i.G. mal aufstehen und sagen: Wir brauchen langfristig gute Leute die den Betrieb schon gut kennen/aber wir brauchen keine Verordnungen die uns diesem Ziel entgegenstehen

Aber vielleicht geht es auch nur um:
Standesdünkel bezeichnet den spezifischen Hochmut eines Standes gegenüber anderen, als ‚niedriger‘ erachteten Ständen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
Behandlung im Bundeskabinett − In vielen Fällen muss der Entwurf einer Verordnung dem Bundeskabinett unterbreitet werden. Eine Befassung des Bundeskabinetts ist stets erforderlich, wenn die Rechtsverordnung durch die Bundesregierung und nicht nur durch ein Bundesministerium erlassen wird, wenn die Verordnung von allgemein-politischer Bedeutung ist, oder wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Bundesministerien bestehen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen allerdings die betreffenden Bundesminister einen persönlichen Einigungsversuch unternehmen; auch der Bundeskanzler kann sich zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit einschalten (§ 17 der Geschäftsordnung der Bundesregierung). Für die Vorlage an das Kabinett gelten strikte Vorschriften über die dort zu machenden Angaben; diese sind in den §§ 22, 23 und 51 GGO enthalten.

Selten so viele leere Worthülsen ohne nutzbaren Inhalt gelesen.
Autor: F_K
« am: 18. April 2019, 12:15:57 »

Unbenommen - aber der Soldat / Bürger, zumindest der mit etwas Sachverstand, sollte die Gesetze und Herleitungen kennen, und dann eine fundierte Meinung verbreiten ... ggf. halt einen fundierten Änderungsvorschlag einbringen.
Autor: d771072
« am: 18. April 2019, 11:25:08 »

Klar ist es so.
Aber als mündiger Bürger darf und kann ich mir über Gesetze und Regelungen meine Gedanken machen. Und sie gut finden oder eben nicht.
Wenn dies nicht so wäre, würde die Gesellschaft sich nicht weiterentwickeln.

Auch als Soldat und Beamter darf ich dies. Ich muß aber natürlich nach den bestehenden Gesetzen und anderweitigen Regelungen handeln.
Autor: F_K
« am: 18. April 2019, 10:56:46 »

.. warum darf (und manchmal muss) ich als Soldat mit Kriegswaffen "rumlaufen", aber als Zivilist darf ich es nicht mal mehr mit einer Sportwaffe (oder mit einem "Einhandmesser")?

.. aber als Zivilist "schmeisse" ich Munition ohne viel Aufwand "einfach so" in den Kofferraum, als Soldat darf ich einen Gefahrguttransport nach allen Regeln der Kunst und der Vorschriften abwicklen - und wenn ich an einer Stelle eine Unterschrift "vergesse", steht gleich ein vierstelliges Bussgeld im Raum?

... ich bin doch immer der gleiche, zuverlässige Bürger?

Es sind halt Regeln für verschiedene Fallgruppen - und der "jetzt" OA benötigt halt 3 Jahre bis zum Leutnant ...

Die Erklärung ist "einfach": Gesetze für "Regelfälle", darauf hin dann Verordnungen - "gefüllte Ungerechtigkeiten" sind da systemisch nicht auszuschließen ...
Autor: Ralf
« am: 18. April 2019, 10:23:51 »

Unfassbar, wegen was geklagt wird.
Danke für den aktuellen Link @LwPersFw.

Viel schlimmer finde ich die Entscheidung!
Selbst die OSLw (Inspektionschefs) versteht nicht, warum 29‘er nicht mit bestehen des OL direkt befördert werden.
Du könntest die selbe Frage stellen, warum ein Offz MilFD auch 36 Monate braucht (oder bei Anrechnung einer Fachschulabschluss 12 Monate angerechnet bekommt und dann halt eben 24 Monate braucht).
Oder warum man als Mindestdienstzeiten zwischen einzelnen Beförderungen 12 Monate haben muss, also warum nicht 3, 6 oder 18 Monate.
Warum wird man nach 3 Jahren als Ungedienter Leutnant und nicht nach 4 oder 2? Die Erfahrungszeit hat man einer nach 2 Jahren, andere noch 4 oder 5 Jahre.
Das ist doch eine rein akademische Diskussion, warum bestimmte Wartezeiten so sind wie sie sind.
Autor: Andi8111
« am: 18. April 2019, 10:09:51 »

Weil der Verordnungsgeber das so entschieden hat, als er darüber nachgedacht hat. Ob das so im Einzelfall auch vernünftig ist, steht nicht zur Debatte. Es ist, wie es ist. Es gibt immer bestimmte Regeln, die Einzelnen sinnlos erscheinen. Das ist leider so.
Autor: Edding400
« am: 18. April 2019, 10:01:09 »

Aber machen wir es doch mal an einem Beispiel fest:

Ein HF, der seit 6 Jahren als S1 Fw tätig ist, schafft es über §29 SLV zum OffzTrDst und wird nach 3 Jahren seit Ernennung zum OA zum Leutnant befördert.
Die einzige Fachausbildung (neben dem OL) ist ein 8 Wochen-Lehrgang in Hannover.

Diesen Lehrgang hat der UmP aber bereits! Darüber hinaus hat er sich durch seine Dienstzeit ein enormes Fachwissen im Bereich PersMgmt angeeignet.
Sicherlich kann mir nun jemand erklären, warum dieser HF 3 weitere Jahre benötigt, um Leutnant zu werden?!?
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de