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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 23. April 2018, 20:16:46 »

Selbst die Ministerin - bzw. ihr Büro - schreiben regelmäßig, dass die "Vereinbarkeit Familie und Beruf" keinen subjektiven Anspruch auf irgendetwas begründet.
Insofern sollten Urteile 2018 nicht anders lauten.
Autor: Ralf
« am: 23. April 2018, 17:43:05 »

Also nur weil an einem DP TrD steht, wird jemand im Falle einer Konkurrentenklage nicht gezogen.
Zumal es auch recht viele DP gibt deren Beschreibung nicht explizit auf einen TrD Offz bezogen werden kann. Die Taxonomiestufen unterscheiden da nicht und eine reine Führungsaufgabe muss nicht zwangsläufig durch eine TrD wahrgenommen werden.  Es gibt auch MilFD als DV. Diese Abgrenzung des DP fällt schwer. Allenfalls wenn ein bestimmtes Studium hinterlegt wäre. Und da müsste man dann in der BU des MilFD schon lesen,  dass er den Aufgaben auf dem DP wegen fehlender Ausbildung nicht ganz gewachsen ist.

Das halte ich alles für sehr sehr schwierig zu konstruieren.
Autor: Rollo83
« am: 23. April 2018, 11:38:08 »

@ Mero89

Ja das kann der Soldat selbst verständlich in seine Beschwerde schreiben.
Die Antwort "Der Soldat hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten" ändert daran aber doch nichts.
Autor: OMLT
« am: 23. April 2018, 11:13:29 »

Auch eine Ministerin kann nichts an der geltenden Rechtsprechung und Gesetzeslage ändern.

Autor: Mero89
« am: 23. April 2018, 10:12:29 »

Die Urteile sind nun auch schon etwas in die Jahre gekommen und unsere Ministerin hat sich da etwas großes auf die Flagge geschrieben mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da würde ich die Urteile gerne Stand 2018 mal sehen wollen, denn bisher führen die meisten diesen Grund an heimatnah versetzt zu werden.

@Rollo83 : Der Soldat könnte sich beschweren, dass ein OffzMilFD auf einem OffzTrDst Posten sitzt ( z.B. als 01 kodiert (Einstiegsverwendung) ) und ihm somit eine Möglichkeit genommen wird heimatnah eingesetzt zu werden, obwohl dieser Posten statusfremd (OffzMilFD) besetzt wurde. Das Ergebnis dieser Beschwerde würde mich dann schon interessieren ;) Letztlich wird da wohl oder übel der OffzMilFD dann den kürzeren ziehen, da er auch kein Anspruch auf diesen Dienstposten hat und seine Verwendungsdauer ausläuft.

@Ralf : Vorab möchte ich sagen, dass ich dein Fachwissen sehr schätze und auch deine Antworten die direkt auf andere Threads verlinken, oder direkt ein Gesetzestext beinhaltet ! Bei diesem Thema wäre ich mir momentan jedoch nicht so sicher was die Rechtslage angeht, das ist jetzt allein meine Meinung, denn heutzutage beschwert sich jeder und das nicht bei seinem Vorgesetzten, sondern manchmal direkt an die Ministerin.
Autor: Rollo83
« am: 23. April 2018, 07:56:56 »

Ralf hast das Ganze dann noch mal mit einem Gerichtsurteil untermauert. Damit wäre die Beschwerde verschwendete Zeit.
Autor: Ralf
« am: 23. April 2018, 07:54:43 »

Zitat
Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Ver- wendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahin- gehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB
40.02 - jeweils m.w.N.). Bei dieser Entscheidung sind zwar aus Fürsorgegrün- den sowie wegen der gemäß § 6 Satz 1 SG auch für Soldaten geltenden Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen zu berücksichtigen. Bei einem Berufssoldaten und einem Soldaten auf Zeit gehören jedoch seine jeder- zeitige Versetzbarkeit und damit die Möglichkeit, ihn dort einzusetzen, wo er gebraucht wird, zu den von ihm freiwillig übernommenen Pflichten und zum prägenden Inhalt seines Wehrdienstverhältnisses. Er muss es deshalb hinneh- men, wenn seine persönlichen Belange beeinträchtigt werden und für ihn da- raus Härten entstehen. Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu ver- wenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahms- weise hintangestellt werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2011
- BVerwG 1 WB 43.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).
Autor: Rollo83
« am: 23. April 2018, 07:33:52 »

Über oder gegen was möchte der OffzTrDst sich denn beschweren?
Mir wäre nicht bekannt das man ein Anrecht auf einen bestimmten Dienstposten hat und ich könnte mir vorstellen das genau mit dieser Antwort die Beschwerde entschieden wird.
Autor: Mero89
« am: 23. April 2018, 07:16:09 »

Hi Ralf !

Danke Dir für Deine schnelle Antwort !

Ok, also Förderungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Wie sieht es mit der Dienstpostensicherheit aus ? Sollte z.B. ein Offz TrDst sich für einen Offz-TrDst Dienstposten interessieren und bewerben auf dem aber bereits ein OffzMilFD sitzt, muß dieser diesen Dienstposten dann zugunsten des Offz-TrDst zum nächsten Stichtag räumen ?

Gruß !

Hierzu muss man ganz klar sagen, dass die Dienstposten erst mal nur für den TrDst gedacht sind, somit sollten diese Posten auch so besetzt werden, sonst macht die Dienstpostenbeschreibung gar keinen Sinn mehr. Genauso ist das andersrum, ein OffzMilFD Posten wird nicht ständig von einem OffzTrDst besetzt, das kenne ich aus eigener Erfahrung.

Hier spielen aber mehrere Faktoren mit rein wie zB Restdienstzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc. Letztendlich entscheidet das dein Personalführer mit dem Personalführer TrDst.

Nur als Beispiel : Du sitzt seit 2 Jahren auf diesem OffzTrDst Posten, ein OffzTrDst soll versetzt werden zum Ende deiner Verfügungsdauer, aber aufgrund von Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ihm dein Dienstposten zugeteilt, da deine Verfügung nur noch ein paar Monate geht, dann wird er diesen Dienstposten bekommen.

Sollte es so sein, dass du auch eine Familie vor Ort hast und die gleiche Argumente bringst, wirst du deine Posten sehr wahrscheinlich trotzdem verlieren, wenn der OffzTrDst über den Beschwerdeweg geht.
Autor: Rollo83
« am: 20. April 2018, 07:51:40 »

Also wenn das so wäre dann würde wahrscheinlich kein OffzMilFD auf einen Dienstposten OffzTrDst gehen weil man ja jeden Tagen bangen müsste das man nicht wieder vom Dienstposten verdrängt wird.
Das wäre ja dermaßen unattraktiv.
Autor: keytrigger
« am: 20. April 2018, 07:47:52 »

Alles klar. Danke Dir für die Informationen.
Autor: Ralf
« am: 20. April 2018, 07:12:48 »

Nein, die individuelle Planung ist davon unberührt. Die DP-Besetzung kommt ja von der Aufgabe und der Qualifizierung des DP-Inhabers her. Und die Tätigkeiten sind ja in einigen Bereichen identisch.
Autor: keytrigger
« am: 20. April 2018, 05:39:33 »

Hi Ralf !

Danke Dir für Deine schnelle Antwort !

Ok, also Förderungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Wie sieht es mit der Dienstpostensicherheit aus ? Sollte z.B. ein Offz TrDst sich für einen Offz-TrDst Dienstposten interessieren und bewerben auf dem aber bereits ein OffzMilFD sitzt, muß dieser diesen Dienstposten dann zugunsten des Offz-TrDst zum nächsten Stichtag räumen ?

Gruß !
Autor: Ralf
« am: 20. April 2018, 04:41:26 »

TrDst, nicht TrpDst.

Keine Vor- oder Nachteile hinsichtlich der Förderungsmöglichkeiten. Es werden sogar recht viele DP wechselweise besetzt.
Autor: keytrigger
« am: 19. April 2018, 20:37:24 »

Hallo Community!

Weiß jemand von euch, welche ggf. Vor- und/oder Nachteile - im Bezug auf Förderungsmöglichkeiten und Dienstpostensicherheit - es für einen OffzMilFD haben kann, einen Offz-TrpDst Dienstposten zu besetzen.

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