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Autor: Ralf
« am: 20. April 2018, 04:39:50 »

Thema vom ursprünglichen Thread abgetrennt.
Autor: KlausP
« am: 19. April 2018, 20:31:38 »

Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang zum Thema "Versetzungsantrag und Tauschpartner" jetzt nicht.
Autor: Ralf
« am: 19. April 2018, 20:19:00 »

Das muss ja vorher geklärt sein, sonst wird der Werdegangswechsel nicht angeordnet. Geht auch ohne Untersuchung, wenn die Aktenlage eindeutig ist.
Autor: Akuma
« am: 19. April 2018, 20:16:30 »

Auch nicht bei einem Verwendungsreihenwechsel?
Autor: Akuma
« am: 19. April 2018, 20:14:48 »

Vielen Dank erst einmal für die raschen Antworten. Es ist die Verwendung zum Versorger. Na ja, mit den Jahren ist halt auch leider ein wenig mehr Gewicht hinzugekommen und meine Augen haben sich auch die Jahre verschlechtert. Bei solch Angelegenheiten ist es ja immer schwierig das schnell irgendwie abzustellen oder zu verbergen.
Autor: Ralf
« am: 19. April 2018, 20:06:38 »

Wieso sollte man untersucht werden? Das ist doch keine Weiterverpflichtung oder ein Statuswechsel.
Ist das denn ein Problem, da du nachfragst?
Autor: KlausP
« am: 19. April 2018, 20:06:00 »

Nein, warum auch? Eine Versetzung ist ja keine Weiterverpflichtung oder ein Laufbahnwechsel. Möglich wäre eine Untersuchung hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit für eine bestimmte Tätigkeit, z.B., auf Sprungtauglichkeit, wenn man vorher noch nicht Fallschirmjäger war.
Autor: Akuma
« am: 19. April 2018, 20:00:40 »

Moin, wird man bei einer Versetzung mit Standortwechsel noch einmal komplett ärztlich untersucht oder findet überhaupt eine Untersuchung statt?
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