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Autor: ltsamy
« am: 14. November 2017, 17:44:37 »

danke,

werde ich machen und beide Bescheide von 2014 und 2015 mit schicken.
Autor: F_K
« am: 14. November 2017, 17:19:53 »

Erfülle die Forderung, gibt zusätzlich den Bescheid von 2015 ab und begründe entsprechend.

Bescheid abwarten, ggf. Rechtsmittel einlegen.

Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.
Autor: ltsamy
« am: 14. November 2017, 16:53:26 »

Moin,

kennt sich jemand aus, wie wird der Verdienstausfall fuer Selbstaendige in 2015 berechnet?

Lage: RDL im November 2015, P fordert Steuerbescheid von 2014 an.

Problem: Einkuenfte in 2014 sehr gering, da erst wenige Monate selbstaendig taetig gewesen.
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