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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: miT am 28. September 2018, 18:21:29

Titel: Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 18:21:29
Kameraden, lyncht mich nicht, ich würde gerne folgendes wissen:

Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten. Ein Polizist (w) in Uniform meldet sich, versucht den Zivilisten zu beruhigen und wird vom Zivilisten körperlich angegangen, dieser entzieht sich daraufhin der Festnahme. Polizistin weicht ca 5m zurück, sieht den sitzenden Offizier und bitten ihn wörtlich um „Amtshilfe“ bei der Festnahme. Der Offizier steht auf und überwältigt zusammen, mit der Polizistin, unter Anwendung angemessener körperlicher Gewalt den Zivilisten der durch die Polizistin in Gewahrsam genommen wird. Beide halten unter Zwang den zivilisten am Boden, bis dieser am nächsten Bahnhof von der Bundespolizei übernommen wird.

Jetzt stehen Anzeigen wegen Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte im Raum sowie Anzeigen wegen Körperverletzung gegen die Polizistin UND den Soldaten im Raum.

Wie seht ihr die Lage? Hat der Soldat im allgemeinen korrekt gehandelt?
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: BSG1966 am 28. September 2018, 18:38:50
Wenn ich mich recht irre, ist bezüglich der "Amtshilfe" der Dienstweg, vorsichtig gesagt, ein bisschen sehr abgekürzt worden. Sprich, der Soldat dürfte sich - wenn überhaupt - in erster Linie als Privatperson verantworten müssen (ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird, steht auf nem anderen Blatt Papier).
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: LwPersFw am 28. September 2018, 18:41:34
Ich persönlich würde Aussagen, dass ich nicht auf Grund der Aufforderung der Polizistin zur Amtshilfe eingeschritten bin,
sondern auf Grund:

"§ 127 StPO

Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."

Welche Tat habe ich gesehen:

Widerstand bzw Angriff gegen eine Polizistin


Was deckt das Festnahmerecht?

Das Festnahmerecht deckt das Recht einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da der Tatverdächtige sich meist zu wehren versucht, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen von dem Recht gedeckt.

Der BGH hat dabei bestimmt, dass der Verdacht einer (Straf)Tat genügt,
da die Bürger zur Zivilcourage motiviert werden sollen und nicht jeder Bürger das StGB auswendig kennt...



Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 18:48:41
War rein formell gesehen die Aufforderung zur „Amtshilfe“ falsch? Das ganze erst bei Zustellung eines offiziellen Schreibens dem DV melden?

Diverse Handys von halbstarken haben das ganze festgehalten unter reinrufen von Begriffen die ich nicht Zitieren will. Ich hab schiss, dass das viral geht  :( Shitstorm vorprogrammiert.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 18:56:17
Ich bin zwar kein Jurist, aber das Ganze kann auch ggf. unter Nothilfe (Nennt man das so ?) fallen ?

Ich meine eine Variante der Notwehr - aber halt für einen anderen:

"§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

(Fettdruck durch mich)

Und wenn dieser betrunkene Zivilist die Polizistin körperlich angegangen hat, dann werte ich das als rechtswidrigen Angriff, der mit verhältnismäßigen Mitteln auch abgewehrt werden durfte.

Außerdem darf man ja nicht vergessen, daß von einem betrunkenen Randalierer ja auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die anderen Reisenden ausgeht.

(Und wenn das Bahnpersonal per Lautsprecher schon nach einem Polizisten/Polizistin im Zug gefragt hatte, dann war da schon vorher eine Eskalationsstufe / gegenwärtige Gefahr gegeben).

Du hast in meinen Augen alles richtig gemacht. Ich hätte an deiner Stelle nicht anders gehandelt ? Soll man denn einen Polizisten / eine Polizistin, die um Hilfe gegen einen gegenwärtigen Angriff bittet, im Stich lassen ? Wohl kaum.

Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 18:57:55
P.S.: Gemeint ist natürlich § 32 StGB
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 19:03:23
Ich persönlich zweifle zu keiner Sekunde an dem gezeigten Verhalten und würde niemals anders handeln, nur rechtlich, keine Ahnung. Und wenn sowas an die Öffentlichkeit kommt, klaraufnahmen vom Gesicht oder Namenschild, ihr wisst doch was im Internet los ist und da ist Nazi noch der kleinste Vorwurf.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 19:06:05
Wen würdet ihr einschalten?
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: F_K am 28. September 2018, 19:10:17
Der Polizist in Uniform ist im Dienst bzw. hat sich vor der Handlung in den Dienst versetzt.

Damit ist Widerstand gegen die Festnahme möglich und hier wohl gegeben - damit kann jeder Zivilist im Rahmen der Nothilfe (und da gibt es nicht Mal Verhältnismäßigkeit) die Polizei unterstützen.

Die StA wird mögliche Anzeigen des Täters wohl zu den Akten legen ...
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: dunstig am 28. September 2018, 19:12:59
Beurteile es meinen bescheidenen Bw-Rechtskenntnissen nach genauso wie F_K.

Wen würdet ihr einschalten?
Ist man Mitglied im Bundeswehrverband kann man (wenn man ganz sicher gehen will) sich das auch dort von der Rechts-Hotline bestätigen lassen.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: LwPersFw am 28. September 2018, 19:16:08

War rein formell gesehen die Aufforderung zur „Amtshilfe“ falsch?


Ja.

Deshalb vergessen Sie das.

Sollten Sie sich äußern müssen... Sagen sie das von mir Genannte.
Sie haben in diesem Moment nicht als Amtsperson gehandelt, sondern als normaler Staatsbürger (der hier zufällig in Uniform war).
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 19:18:58

War rein formell gesehen die Aufforderung zur „Amtshilfe“ falsch?


Ja.

Deshalb vergessen Sie das.

Sollten Sie sich äußern müssen... Sagen sie das von mir Genannte.
Sie haben in diesem Moment nicht als Amtsperson gehandelt, sondern als normaler Staatsbürger (der hier zufällig in Uniform war).

Vielen Dank! Sollten solche Dinge veröffentlicht werden, kann ich dagegen vorgehen und den Bund um Hilfe bitte? Meiner Auffassung nach weniger, wenn ich doch als Zivilist geholfen habe. Dennoch würde ich nicht als Zivilist sonder als Soldat wahrgenommen werden von der Öffentlichkeit, wie das immer so ist.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: KlausP am 28. September 2018, 19:26:03
Der "Luftwaffenperser" hat nicht den Begriff "Zivilist" gebraucht sondern "Staatsbürger". Ich sehe da einen deutlichen Unterschied. Man spricht ja nicht umsonst (hoffe ich doch) vom Staatsbürger in Uniform.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 19:32:35
"Zivilist" ist vielleicht wirklich eine etwas unpassende Formulierung (Nicht böse gemeint !)

Weil: Du hattest Uniform an und damit auch - so wie ich es verstehe - eine Garantenstellung. Und zwar in dem Sinne, daß jeder Außenstehende von dir besonders erwarten konnte, für den Rechtsstaat einzustehen.

Es hätte sogar absolut sein können, daß du - falls du rein theoretisch nichts gemacht hättest - dich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323 c StGB schuldig gemacht hättest.

Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: F_K am 28. September 2018, 19:36:46
@ LwPers:

Wir sind uns einig, Amtshilfe, insbesondere Gewaltanwendung im Innern, entfällt.

Sobald Polizei vor Ort ist, entfällt mMn auch das Festnahme Recht, es ist ja Polizei vor Ort.

Der Staatsbürger darf aber davon ausgehen, das die polizeiliche Massnahme rechtmäßig ist, und daher Nothilfe leisten.

Ist auch die bessere Option, da Notwehr keine Verhältnismäßigkeit kennt und daher in der Regel Massnahmen rechtmäßig sind, die der Polizei nicht zustehen.


Ich würde mir da keine Sorgen machen - bei einer "Schlägerei MIT der Polizei" gegen Dritte steht man immer auf der richtigen Seite ...
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 19:43:04
@ F_K

Wie ist das nochmal bitte ? Auf Bahnhöfen und im Bahnverkehr übt doch die Bundespolizei die Polizeigewalt aus ? (Hausrecht liegt bei der Bahn, klar).

Soll heißen: Wenn die Polizistin von einer der Landespolizeien war, dann würde (wenn ich das als Laie richtig sehe) möglicherweise schon der § 127 StPO greifen.

Nix für ungut - ist nur meine Meinung. Am Ergebnis - sprich der Wertung durch die zuständige Staatsanwaltschaft - würde das aber denke ich auch nichts ändern.

@ miT

Gut gemacht ;)
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: F_K am 28. September 2018, 19:49:22
@ StierNRW:

Problem erkannt?

Als "dummer" Staatsbürger würde ich mich auf eine Zuständigkeitsdiskussion eben nicht einlassen - ich hätte die Handlung der Polizei als rechtmäßig bewertet - und dann Nothilfe geleistet.

... Und dann müsste die StA mir nachweisen, das ich hätte erkennen müssen, das dies nicht so ist ...  Und das ist kaum möglich.

Fertig ist die Laube und der Einsatz tödlicher Gewalt möglich.

(Das Festnahme Recht ermöglicht eben keine tödliche Gewalt - da gibt es Verhältnismäßigkeit, und das sind dann schwierige Rechtsfragen ...).
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 19:50:26
@ F_K

Point taken ;)
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: F_K am 28. September 2018, 19:57:43
Gleiches Spiel mit ROE im Einsatz - wenn man da mit Notwehr argumentieren kann, hat man die sichere Seite - je nach ROE hat man sonst Anrufverfahren, Verhältnismäßigkeit, Partnern of Love, whatever ...

(Notwehr erlaubt das Schiessen ohne Vorwarnung durch geschlossene Türen (im Ausnahmefall), wenn man bedroht ist ... Weil man seine Kampfposition eben nicht verschlechtern muss, es eben keine Verhältnismäßigkeit gibt ..)
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: BSG1966 am 28. September 2018, 20:02:01
War rein formell gesehen die Aufforderung zur „Amtshilfe“ falsch?

Sichi. Die Amtshilfe wird auf ganz anderen Ebenen geklärt.

Sie als Soldat dürfen halt auch nicht einfach mal so entscheiden "jo, ich entscheide jetzt dass Amtshilfe gewährt wird und mach dann mal ein bisschen Amtshilfe". Da wird auf der und der Ebene das Gesuch gestellt und anschließend wird das ganze geprüft und dann wird ein Entscheid gefällt und dann wird ggf ein Befehl verfasst und der geht dann an Sie und DANN handeln Sie.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: BSG1966 am 28. September 2018, 20:03:00
Partnern of Love

Ich verlange dass dieser Terminus ab jetzt Eingang in die offizielle Diktion findet.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 20:08:10
Ich danke euch!

Soweit mir bekannt ist, dürfen Polizisten umsonst die DB benutzen solange sie Uniform tragen, im Gegenzug helfen Sie aus bei "ausruf" sei es für das Hausrecht oder Personalfeststellung. Dies gilt für Bundes und Landespolizei. Die Polizistin war eine ganz ganz nette und körperlich trotz Erfahrung dem nicht gewachsen, sie wollte, so sagte Sie, den Einsatz (ziehen) der Dienstwaffe vermeiden.

Die Parolen mir gegenüber waren der Nationalität des gegenüber begründet nehme ich an, es ist ja sofort Rechts( -> ) wenn man das "Recht" durchsetzt. Ich glaube die ganzen Handys und Beleidigungen haben mich mehr geschockt und getroffen als alles andere.

Ich denke der Wortlaut "Amtshilfe" der Polizistin ergab sich aus der Situation, sie hatte sicher anderes im Kopf als den richtigen Terminus.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: BSG1966 am 28. September 2018, 20:17:53
Ich gehe auch nicht davon aus dass sie ein offizielles Amtshilfeersuchen meinte, sondern gezielt Sie angesprochen hatte da sie sich von Ihnen am ehesten eine Reaktion erhofft hatte. So oder so würde ich bei einer Stellungnahme das Wort einfach streichen.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 20:26:04
@ miT

Wenn das Wort "Amtshilfe" wortwörtlich gefallen ist, solltest du es mMn schon in deine Meldung schreiben - ABER: Keiner wird von dir juristische Finessen erwarten, da du selber kein Jurist bist. Die Polizistin brauchte deutlich sichtbar Hilfe und du hast geholfen. Punkt.

Und die Handycams könnten auch nur zeigen, wie aggressiv der Täter war.

Und nochmal: Das Bahnpersonal hatte ja per Lautsprecher vorher einen Notruf abgesetzt (Ich nenne das jetzt mal so).
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 20:45:05
 Wie gesagt ich mache mir keine Sorgen falsch gehandelt zu haben, im Gegenteil. Doch gerade bei Handy Aufnahmen sehen die Leute immer das was sie sehen wollen insbesondere wenn es gekürzte Fassungen sind.  Und gut so manche auf Polizisten und insbesondere Soldaten zu sprechen sind wissen wir ja traurigerweise und ich möchte echt nicht zu irgend einer Hetze beitragen egal von welcher Partei.
Da die Polizistin das ziehen der Dienstwaffe in Erwägung gezogen hat und dies auch so angegeben hat, denke ich wie ihr habe ich keine größeren Probleme zu erwarten. Zumal den Herren ja keine Nase gebrochen wurde, komischerweise hatte er natürlich üüüüüberall Schmerzen die kaum auszuhalten waren.  ::)
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: Grog am 28. September 2018, 21:02:02
@miT: Respekt... deine Zivilcourage ist beispielgebend.

Kein Entscheidungsträger wird sich an dem Wort "Amtshilfe" einer Polizistin, die in einer Not- bzw. Stresssituation war, aufhängen.

Bei der DB dürfen alle Polizisten, in Uniform, kostenlos mitfahren. Habe mehrere Bekannte, die das so Praktizieren. Und jeder Polizist darf / muss auch (grob formuliert) in Gefahrensituationen oder bei Straftaten einschreiten. Das gilt gerade dann, wenn ein zuständiger Beamter (Land oder Bund) nicht vor Ort ist.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 21:07:40
Danke, mir wäre es lieber wenn sowas niemals nötig wäre.
Ich überlege gerade für mich selber wie viel Glück der Herr hatte nur einem Sanni begegnet zu sein 😂 wenn ich an meine ehemaligen Kameraden aus Seedorf denke, hätte ihm wirklich was weh getan  :o
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: seltsam am 28. September 2018, 21:22:24
Ich sehe da einen deutlichen Unterschied. Man spricht ja nicht umsonst (hoffe ich doch) vom Staatsbürger in Uniform.
Welxher Unterschied soll das sei ?

Der Stäatsbürger ist Zivilist und gerade der Hinweis auf "in Uniform" bedeutet den Unterschied vom Soldaten zum Zivilsten.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: seltsam am 28. September 2018, 21:44:38

Fertig ist die Laube und der Einsatz tödlicher Gewalt möglich.

(Das Festnahme Recht ermöglicht eben keine tödliche Gewalt - da gibt es Verhältnismäßigkeit, und das sind dann schwierige Rechtsfragen ...).
Es gibt aber immer noch den Begriff des "relative mildesten Mittels". Da gleich mit dem Äußersten zu reagieren, wird demjenigen, der es anwendet wohl kaum gut vor Gericht bekommen.

Es muss erst einmal geklärt werden, ob die Polizistin aufgrund der fehlenden Zuständigkeit überhaupt als solche handeln konnte. Ebenso war auch wohl der Helfende nicht  im Dienst. Die Möglichkeit der Amtshilfe scheidet aufgrund der inhaltlichen Begebenheit schon aus.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 21:48:39
Ich überlege gerade für mich selber wie viel Glück der Herr hatte nur einem Sanni begegnet zu sein 😂

Du Sanni & Offz ? Arzt ?
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 21:50:03
Natürlich war die Landespolizistin zuständig, dies ist sogar u.a. explizit so mit der DB geregelt. Sie übergibt dann natürlich an die Bundespolizei sobald möglich. Aber was hat das bitte mit meinem „im Dienst sein“ zu tun?

Das mit der Amtshilfe hatten wir bereits geklärt?!
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 21:51:19
Ich überlege gerade für mich selber wie viel Glück der Herr hatte nur einem Sanni begegnet zu sein 😂

Du Sanni & Offz ? Arzt ?

Schreck lass nach, sogar nur Seiteneinsteiger  ;D Bin ich jetzt ein schlechter Mensch?
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 21:57:08
Im Gegenteil ;D Ich bin TrpOffz dR im ZSanDst - von daher ein Seelenverwandter - irgendwie ;D

Freut mich sehr ^^
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 21:59:11
Ich hatte mich jetzt schon auf die Neckermann Sprüche vorbereitet 😂😂 oder sind die mittlerweile OUT da gefühlt jeder zweite mit Dienstgrad eingestellt wird 🤦‍♂️
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: F_K am 28. September 2018, 21:59:33
Nochmal:

- Notwehr (Nothilfe) kennt kein Verhältnismäßigkeit
- von ausreichend geeigneten Mitteln sollte man das mildeste wählen
- eine eigene Gefährdung oder einem Kampf darf man aber ausweichen
- sofern möglich, ist tödliche Gewalt anzusehen.

RECHT braucht UNrecht nicht zu weichen.

(Wie gesagt, im Zweifel ohne Androhung durch die Tür Schiessen .... - war im Ergebnis tödlich ...).
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StierNRW am 28. September 2018, 22:01:53
@ miT

Naja, im SanDst gibt es ja einige Seiteneinsteiger, stimmt schon.

@ F_K

Danke - das mit der Türe hätte ich so nicht gedacht, aber wieder etwas gelernt.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: F_K am 28. September 2018, 22:07:26
.. da hat ein Rocker die Polizei (die sich nicht zu erkennen gegeben hat) durch die Tür bekämpft - der Rocker hat Jungs der anderen Rocker erwartet, mit denen er Stress hatte - ging bis zum BGH - durch Notwehr gedeckt.

D. b. die Notwehrlage wurde irrtümlich angenommen - war aber unvermeidbar.

Und dementsprechend darf man wohl immer eine Nothilfelage annehmen, wenn ein Polizeibeamter "kämpft".
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 28. September 2018, 22:10:26
.. da hat ein Rocker die Polizei (die sich nicht zu erkennen gegeben hat) durch die Tür bekämpft - der Rocker hat Jungs der anderen Rocker erwartet, mit denen er Stress hatte - ging bis zum BGH - durch Notwehr gedeckt.

D. b. die Notwehrlage wurde irrtümlich angenommen - war aber unvermeidbar.

Und dementsprechend darf man wohl immer eine Nothilfelage annehmen, wenn ein Polizeibeamter "kämpft".

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

 Falls es jemanden interessiert,  dass meinst du sicher
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: KlausP am 28. September 2018, 22:29:00
Ich sehe da einen deutlichen Unterschied. Man spricht ja nicht umsonst (hoffe ich doch) vom Staatsbürger in Uniform.
Welxher Unterschied soll das sei ?

Der Stäatsbürger ist Zivilist und gerade der Hinweis auf "in Uniform" bedeutet den Unterschied vom Soldaten zum Zivilsten.

Dann lesen Sie das Ganze noch mal im Zusammenhang und nicht nur das herausgerissene Zitat.  Vielleicht verstehen Sie es dann. Aber ich vermute das Gegenteil ...
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: ulli76 am 29. September 2018, 11:37:13
Ich würde den Vorfall dem eigenen DV melden.
Ich als Chef würde davon nicht erst erfahren wollen, wenn mein Soldat in einem Video auf sozialen Netzwerken auftaucht. Und nur wenn ich als DV davon weiss, kann ich meinen Soldaten unterstützen.

Polizisten in Uniform dürfen kostenlos Bahn fahren. Ich weiss nicht, ob die DB das für lau macht (bzw. als Gegenzug zum Sicherheitsgewinn) oder ob die Länder da einen pauschalen Obulus zahlen. Hat aber auch den Nachteil, dass dann die Waffe am Mann sein MUSS.
Das führt durchaus zu Problemen, wenn ein Polizist zu einer Veranstaltung fährt, der Dienstherr erwartet dass er den kostenfreien Zug nimmt, der Beamte aber keine Möglichkeit hat, seine Waffe vor Ort adäquat zu verwahren.

Auch in zivil kann sich ein Polizeibeamter jederzeit in den Dienst versetzen. Sowas ist relevant, weil da 1. bestimmte Rechte mit verbunden sind und 2. kann im Falle einer Verletzung ein Dienstunfall geltend gemacht werden.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: Kestrel am 29. September 2018, 11:48:09
Als DV würde mich diese Angelegenheit auch sehr dringend interessieren - und zwar aus zwei Gründen:
1. Um auf mögliche Fragen zu dem Vorgang - von wem auch immer - vorbereitet zu sein.
2. Um schon einmal den gesamten Papierkram fertig zu machen - z.B. den für das Ehrenzeichen...  ;)

Also einfach melden - je nach Deiner Dienststelle wäre das sogar eine Sache für das zuständige PIZ, weil es möglicherweise zu Anfragen durch die Presse kommen könnte.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 29. September 2018, 12:42:54
Ich habe ne kurze schriftliche Stellungnahme für den DV geschrieben die ich ihm vorlege zur Kenntnisnahme bei zeitgleicher inkenntnissetzug. Die oben genannten Gründe sehe ich tatsache auch so, möchte ihn nicht ins offene Messer laufen lassen.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: StOPfr am 29. September 2018, 13:28:39
Bestens!
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: miT am 29. September 2018, 14:02:56
Zitat
Die Deutsche Bahn teilte auf Anfrage mit, dass bereits jetzt für die Polizei des Bundes und der Länder grundsätzlich in Nah- und Fernverkehrszügen freie Fahrt in der 2. Klasse gelte, wenn die Beamten in Uniformen unterwegs seien. Die Regelung sei gültig für dienstliche sowie private Fahrten. "Das erhöht das Sicherheitsempfinden der Reisenden", sagte ein Bahn-Sprecher in Stuttgart. Die Reaktionen der Fahrgäste darauf seien durchweg positiv.

In einer kleinen Anfrage an das Innenministerium hatte zuletzt der SPD-Landtagsabgeordnete Ernst Kopp auf die widersprüchliche Lage im Land hingewiesen, dass Polizisten aus anderen Bundesländern kostenlos in Baden-Württemberg in ICE- und IC-Zügen reisen dürften, aber jene mit Dienstort im Südwesten nicht. Er hatte betont, dass eine einheitliche Freifahrtregelung im öffentlichen Interesse liege. dpa/lsw

Zitat
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßten das Vorhaben. Der Vorteil für die Reisenden sei ein besserer Schutz, sagte der GdP-Vorsitzende Hans-Jürgen Kirstein. Bei Problemen mit Passagieren sollten die Beamten direkt eingreifen. Zudem könnten die Zugbegleiter auf rasche Hilfe setzen, wenn es Ärger etwa mit Randalierern oder Schwarzfahrern gebe. Der Landesvorsitzende von Pro Bahn, Stefan Buhl, meinte aber, dass die Polizisten für die Passagiere auch tatsächlich optisch sichtbar sein müssten.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: MMG-2.0 am 29. September 2018, 22:08:03
War rein formell gesehen die Aufforderung zur „Amtshilfe“ falsch?

Sichi. Die Amtshilfe wird auf ganz anderen Ebenen geklärt.

Sie als Soldat dürfen halt auch nicht einfach mal so entscheiden "jo, ich entscheide jetzt dass Amtshilfe gewährt wird und mach dann mal ein bisschen Amtshilfe". Da wird auf der und der Ebene das Gesuch gestellt und anschließend wird das ganze geprüft und dann wird ein Entscheid gefällt und dann wird ggf ein Befehl verfasst und der geht dann an Sie und DANN handeln Sie.

Die Ebene ist dann Behördenleiter, Amtsleiter, Dienststellenleiter.
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: TomTom2017 am 30. September 2018, 22:46:12
Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten.
Wtf, wir waren aber nicht im selben Zug? :o Wusste nicht, dass das so eskaliert ist... Aber hatte mir die Frage im Zug auch schon gestellt: was wäre, wenn...
Titel: Antw:Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei
Beitrag von: LwPersFw am 01. Oktober 2018, 06:27:45
Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten.
Aber hatte mir die Frage im Zug auch schon gestellt: was wäre, wenn...

Dann handelt der Staatsbürger in Uniform - wenn er will (oder muss: Stichwort "unterlassene Hilfeleistung) - nach der von F_K genannten Nothilfe, oder dem von mir genannten 127 StPO.



"§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."