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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Steven93 am 04. Oktober 2017, 11:29:56

Titel: Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Steven93 am 04. Oktober 2017, 11:29:56
Moin Kameraden.

Ich habe Anfang des Jahres mein Fw Antrag eingereicht und alle dafür Vorgesehenen Prüfungen erfolgreich durchlaufen. Bin jetzt im 5. Dienstjahr und wurde zum FA ernannt. Der WDA hat nun "festgestellt" das ich in der Bewerbersofortmeldung warheitswiedrig angegeben hätte das kein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft.
Mir ist damals das setzten des Falschen Kreuzes sofort aufgefallen und habe dies meinem PersUffz sowie dem KpFw gemeldet. Einen Tag darauf direkt. Haben dann auch mit dem abschicken des Restlichen Datensatzes gewartet bis alles eingestellt war.
Nur hat wohl meine Kp. Dem BapersBW nicht gemeldet das ich das laufende Verfahren gemeldet habe.
Nun will wohl das BaPers mir die Eignung wieder entziehen. Wie soll ich da jetzt weiterverfahren? Bin echt ratlos zurzeit..

MkG
Steven
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: turbotyp am 04. Oktober 2017, 11:46:47
Dir ist das falsche Kreuzchen sofort aufgefallen. Unterschreibst aber trotzdem?



Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: LwPersFw am 04. Oktober 2017, 11:47:40
Sie werden in diesem Prozess ja aufgefordert, sich zur Sache zu äußern.

Schildern Sie dann, so genau wie möglich, die damaligen Ereignisse.
Benennen Sie PersUffz und KpFw, wenn noch möglich, namentlich.
Eine entscheidende Frage ist ja... wenn der Fehler erkannt wurde ... warum wurde das Kreuz im Fragebogen nicht berichtigt ?

Dann müssen Sie abwarten.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Tommie am 04. Oktober 2017, 11:48:13
Fakt ist, dass eine förderliche Maßnahme nicht hätte erfolgen dürfen, wenn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist! Daher wird die Aberkennung des FA-Status rechtlich nicht zu beanstanden sein!
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2017, 12:38:09
Zur zum Verständnis:

Zitat
das ich in der Bewerbersofortmeldung warheitswiedrig angegeben "habe"

1.) Diese Meldung ist also von DIR schriftlich erfolgt - mit Deiner UNTERSCHRIFT?

2.) Wie ist Deine "Korekturmeldung" erfolgt? Schriftlich gegen Empfangsbekenntnis oder ein mündlich - und nun kein Nachweis?

3.) Ein (inwischen eingestelltes - wie?) Ermittlungsverfahren hat es damals gegeben?

4.) Kannst Du nachvollziehen, dass dies aus Sicht des WDA einen Einstellungsbetrug / unwahre dienstliche Meldung darstellt?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Steven93 am 04. Oktober 2017, 13:45:52
Moin..

Zu 1.) Ja zu dem Tag stand dort meine Unterschrift drunter.

2.) Ich habe die Korrektur dem Vorgangdurchfühtenden PersUffz sowie meinem KpFw mündlich gemeldet. Beide Personen stehen heute auch dazu das sie dieses nicht weitergemeldet haben und Bezeugen damit die Richtigkeit meiner Korrekturmeldung.

3.) Ermittlungsverfahren , wurde nach 170stpo eingestellt.

4.) Ich kann den guten WDA vollkommen verstehen! Warten nun auf ein schreiben der Rechtsabteilung des BaPers und Antworten mit der Stellungnahme beider genannten Kameraden darauf.

Kurzer Chronik Überblick ,
Sofortmeldung in 01/17 / ein tag drauf Korrekturmeldung!
Einstellung nach 170stpo in 02/17
Termin im KC in 06/17
Zulassung zur Laufbahn 08/17

Verrückt diese Bürokraten :D

MkG
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2017, 14:22:04
Zitat
Verrückt diese Bürokraten :D

Ja?

Zitat
Ja zu dem Tag stand dort meine Unterschrift drunter.

Unwahre, schriftliche Meldung abgegeben (trotz schriftlicher Belehrung) - nun die Folgen sehen, und "Schuld" sind die Anderen?

Ja, nee, ist klar ...

(Nja, wenn Du tatsächlich schriftliche Aussagen der beiden Kameraden hast, geht es ggf. "gut aus" - viel Erfolg. Lerne aber wenigstens daraus ... und 170 ist kein "Freispruch".)
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 04. Oktober 2017, 15:26:01
Ist es eigentlich Einstellungsbetrug wenn folgender Sachverhalt vorliegt:

Eignungstest: 11.09.17
Bescheid von der Polizei über Ermittlungsverfahren: 20.09.17
Einstellung des Verfahrens gemäß 170 StPo / Schreiben der Staatsanwaltschaft: 23.09.2017

Hätte man die paar Tage dem KarrC melden müssen?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2017, 15:33:34
Ja, muss man - weil man SCHRIFTLICH darüber belehrt wird, Änderungen in den Daten des Bewerberformulars SCHRIFTLICH zu melden.

(Liest denn niemand mehr, was er da unterschreibt ...?)
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 04. Oktober 2017, 15:40:11
Danke für die Auskunft, ich werds mal Nachmelden. Ich frage mich nur zu welchem Ergebnis das kommen soll, bzw. welche Rechtsfolge sich ergibt. Geht das denn trotzdem zum Rechtsberater usw.? Wegen 3 Tagen?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: KillBurn93 am 04. Oktober 2017, 15:55:12
Wenn es sich dabei z.b um einen Drogendelikt handelt kann die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden.
Also ja es kann Folgen haben.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: LwPersFw am 04. Oktober 2017, 16:05:11

....welche Rechtsfolge sich ergibt....



Die Folgen können  ... je nach EINZELFALL ... gravierend sein...

siehe hier ... Beitrag vom 05.08.2016

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55157.0
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 04. Oktober 2017, 16:40:50
@LWPersFw

Ich habe den von dir eingebrachten Link gelesen, dort ist die Rede von Verurteilungen und Strafbefehlen. Meine Anfrage bezog sich jedoch auf ein sauber eingestelltes Verfahren ( ohne Auflage, keine Drogen im Spiel). Dieses Verfahren lief ja nur 3 Tage. Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion lostreten.... aber unter Änderung in den persönlichen Verhältnissen verstehe ich Familienstand usw. .


Des Rätsels Lösung scheint der genaue Wortlaut der Belehrung zu sein. Hat die jemand?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2017, 17:27:27
Ja, DU - steht unter der Bewerbung ...

... Liest niemand mehr, was er unterschreibt?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: SGBunny am 04. Oktober 2017, 17:58:07
https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/28106/99614d428c3aa98e35f03867adfdd09c/form-bewerbungsbogen-pdf-data.pdf

Punkt 52
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: LwPersFw am 05. Oktober 2017, 06:34:56
@LWPersFw

Ich habe den von dir eingebrachten Link gelesen, dort ist die Rede von Verurteilungen und Strafbefehlen....

Des Rätsels Lösung scheint der genaue Wortlaut der Belehrung(en) zu sein. <<< Sehr gut erkannt ! Und zwar ALLER Belehrungen/Hinweise im Formular !!

Ich weiß... Ich bin ein alter Herr... aber wo habe ich am 05.08.2016 von Strafbefehlen/Verurteilungen gesprochen...  ;) ;D
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 08:53:15
Ich habe doch glatt das Datum überlesen, schande über mein Haupt!

Hat sich in meinem Fall auch erledigt, da ich das nachgemeldet habe. Ich bin mir allerdings noch nicht so sicher ob es sich theoretisch um arglistige Täuschung handelt, wenn das Verfahren vor Dienstantritt eingestellt wurde und das Verfahren beim Ausfüllen des Bogens noch nicht bekannt war / lief. Hier ist ja schließlich der Zustand der Angabe auf dem Bewerberbogen wieder hergestellt durch die Einstellung des Verfahrens. Und eingestellte Verfahren müssen ja sowieso nicht Angegeben werden (meiner Kenntnis nach)

Ein Verstoß gegen die Belehrung wärs auf alle Fälle.

Vielleicht gibt es hier ja einen findigen Juristen der mir das rein aus neugierde erklärt.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 05. Oktober 2017, 08:56:11
Zitat
Ich verpflichte mich .. alle Änderungen .. anzuzeigen.

@ Nico:

Leseverständnisprobleme oder im kognitiven Bereich?

Da benötigt es keinen Juristen - es ist im normalen Deutsch geschrieben.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 09:14:28
Nur weil es dort steht heisst es nicht dass es auch juristisch so zu bewerten ist!

Ps: Ich streite mich nicht und gehe auch nicht auf unterschwellige Beleidigungen ein. Ich kann Dinge sachlich diskutieren.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 05. Oktober 2017, 09:22:48
Zitat
Nur weil es dort steht heisst es nicht dass es auch juristisch so zu bewerten ist!

Dann erklär doch mal bitte, was Du uns mit dem Satz sagen möchtest?

Laufende Verfahren sind anzugeben - du verpflichtest Dich alle ÄNDERUNGEN zu melden - wird Dir also ein laufendes Verfahren nach Abgabe der Bewerbung gegen Dich bekannt, ist dieses zu melden.
Die Einstellung ist dann ebenfall zu melden.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 09:48:25
Die Frage ist ob die arglistige täuschung zustandegekommen ist, da die Willenserklärung der Bw mich einzustellen auch mit eingestelltem Verfahren zustande gekommen wäre. Denn dieses hätte auch zuvor nicht offenbart werden müssen.

Ich kann das Ja verstehen dass Sie keine Lügner bei der Bw wollen, das will ich auch nicht. Es geht mir nicht darum Recht zu beugen, ganz im Gegenteil ich bin einfach nur an diesen Sachverhalt interessiert.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 05. Oktober 2017, 09:56:51
Zitat
auch mit eingestelltem Verfahren zustande gekommen wäre

Das ist eine "haltlose" Vermutung.

Während eines laufendes Verfahren wird nicht eingestellt - und auch eingestellte Verfahren können eine Einstellung verhindern.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 10:03:51
Warum wird dann auf dem Bewerbungsbogen nicht nach eingestellten Verfahren gefragt?


Wann kann denn ein eingestelltes Verfahren nach 170StPo ein Einstellungshindernis darstellen (drogen usw ist klar, aber sonst)? Gibts da eine fachliche Weisung?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 05. Oktober 2017, 10:08:13
Och Nico,

ob es einen Ausschluss, ein Hindernis oder eine charakterliche Nichteignung ist entscheidet der WDA oder die dazu befugte Stelle - schaue Dir mal den aktuellen Thread eines aktiven Soldaten an - der war / ist als FA zugelassen - und nun "hat der WDA die Bremse" rein, weil es halt ein Falschangabe war.

Meiner Ansicht nach zeugt das Nichtangeben nach eigner Verpflichtung dies zu machen schon von charakterlicher Nichteignung.

(Deine erste Frage hat mir dem hier diskutierten nichts zu tun und stützt deine Argumentationslinie nicht - auch wenne so ist).
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Andi8111 am 05. Oktober 2017, 10:12:22
Was ist denn so schwierig daran, das zu verstehen? Entgegen einer aktenkundigen Belehrung haben Sie die Eröffnung und die Einstellung eines Strafverfahrens nicht gemeldet. Das war rechtswidrig. Fertig. Die Bundeswehr macht auch keine Willensäußerung. Sie haben etwas beantragt und eine Behörde vollzieht einen Verwaltungsakt indem Sie einstellt oder ablehnt.

Und mit laufendem Verfahren findet keine Einstellung in den öffentlichen Dienst statt.

Paragraph 38 SG. Solange nicht absehbar ist, dass sich eine eventuelle Strafe im Rahmen des „erlaubten“ bewegt, wird nicht eingestellt.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 10:16:05
Die Einstellung erfolgte nachdem das Verfahren abgeschlossen war, wie oft soll ich das noch sagen?

Mut der Belehrung gebe ich Ihnen recht, aber wenn das Verfahren vor Einstellung eingestellt ist, greifen die Paragraphen ausm SG doch nicht, oder doch?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Andi8111 am 05. Oktober 2017, 10:20:58
Doch.
Reden wir spanisch?
Es kann doch nicht jeder Straftäter bei sowas einfach warten und hoffen, vor der Einstellung ist das Verfahren beendet. Es muss absolut JEDER Statuswechsel, medizinisch, juristisch, Wohnort, gemeldet werden, weil die Einstellungsbehörde kraft Gesetzes zu prüfen hat, ob nach der Eignungsprüfung noch Einstellungshindernisse eintreten. Und der Bewerber hat mitzuwirken. Wenn es dumm kommt und der WDA bekommt das mit dem eingestellten Verfahren mit, wird die Einstellung vielleicht versagt. Es muss erneut geprüft werden, ob Sie geeignet sind.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 10:26:12
Das bekommt er mit ich habs ja nachgemeldet!
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 10:35:53
Also ich halte mal Fest:
Hier sind scheinbar keine Beispiele bekannt in denen ein Bewerber den Bewerbungsbogen richtig ausgefüllt hat, jedoch keine Nachmeldung über ein eingestelltes Verfahren veranlasst hat und deswegen entlassen wurde, obwohl keine Bestrafung erfolgte.

Die hier angeführten Beispiele zum WDA beziehen sich alle auf Fälle wo tatsächlich eine Bestrafung nach Ermittlungsverfahren erfolgte oder das Kreuz IM Bewerbungsverfahren bewusst falsch gesetzt wurde.







Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 05. Oktober 2017, 10:38:00
Nein - wir halten fest, das wir AKTUELL hier einen Fall haben, wo die Ernennung zum FA WIDERRUFEN wurde - weil Angaben fehlerhaft gemacht worden sind.

Du hast zu melden - und alleine die fehlerhaft Nachmeldung - unabhängig von der Einstellung des Strafverfahrens kann eine NICHTeinstellung des Bewerbers bei der Bw nach sich ziehen ....
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Andi8111 am 05. Oktober 2017, 10:55:49
Ich bin sprachlos.
Wie man nur so obstinat sein kann.
Ich halte fest: Sie sollten sich bewusst machen, dass es Leute gibt, die älter, klüger, gewitzter und schon seit Jahrzehnten Soldaten im Personslgeschäft sind. Es gab Fälle, bei denen zwischenzeitliche nicht gemeldete Verfahren zum Widerruf der Einstellung auch nach Monaten geführt haben. Bestes Beispiel: Bußgeld nicht bezahlt wegen Abstandsverstoß, Strafverfahren eröffnet, nicht gemeldet, Verfahren mit Auflage Bußgeld und Mahngebühren zu zahlen ein viertel Jahr vor Einstellung eingestellt.
Frage bei Gespräch mit Chef und Spieß jedoch wahrheitsgemäß beantwortet: Einstellung widerrufen.

Ich hoffe, Herr Schlaumeier gerät nicht an einen DV wie mich. Das Gehabe bietet Raum für Konflikte...
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Andi am 05. Oktober 2017, 11:07:17
Ergänzend dazu lässt sich das ganze natürlich noch mit drei weiteren Möglichkeiten erweitern, die parallel zu prüfen sind:
1) Einleitung eines Disziplinarverfahrens,
2) Einleitung eines Strafverfahrens und
3) Einleitung der Entlassung nach §55 (5) Soldatengesetz.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: LwPersFw am 05. Oktober 2017, 11:08:36
Also ich halte mal Fest:
Hier sind scheinbar keine Beispiele bekannt in denen ein Bewerber den Bewerbungsbogen richtig ausgefüllt hat, jedoch keine Nachmeldung über ein eingestelltes Verfahren veranlasst hat und deswegen entlassen wurde, obwohl keine Bestrafung erfolgte.

Die hier angeführten Beispiele zum WDA beziehen sich alle auf Fälle wo tatsächlich eine Bestrafung nach Ermittlungsverfahren erfolgte oder das Kreuz IM Bewerbungsverfahren bewusst falsch gesetzt wurde.

Sie verkennen, dass es beim "Einstellungsbetrug" nicht darauf ankommt, ob sich das zu meldende Ereignis bis zur Einstellung "erledigt" hat.

Der Bewerber verpflichtet sich im Bewerbungsbogen:

"...Ich verpflichte mich, alle Änderungen in den vorstehend genannten persönlichen und sachlichen Verhältnissen
zwischen der Abgabe der Bewerbung und dem Tag der möglichen Einstellung der Behörde anzuzeigen, bei der ich
meine Bewerbung eingereicht habe."


Bezogen auf Ihren Fall bedeutet dies:

Sie haben am Tag X, im Feld 23 "Nein" angekreuzt.
Dann war der Einstellungstest beim KC am Tag Y.
Es erfolgt die Einplanung zum Dienstantritt Z.

Zwischen Y und Z erfolgt nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Bereits diese Einleitung ist der Behörde zu melden, da es das "vorstehend genannte" "Nein" in ein "Ja" verändert,
da der Zeitraum "zwischen der Abgabe der Bewerbung und dem Tag der möglichen Einstellung" festgesetzt wurde.

Der Bewerber hat hierbei keinerlei Ermessen selbst zu entscheiden, ob er dies meldet, oder nicht.

Eine spätere Einstellung des Verfahrens ändert daran ebenfalls nichts, da dies, wie hier schon genannt, nur ein weiterer meldepflichtiger Sachverhalt ist.


Die Behörde muss sich auch nicht mit Beweggründen des Bewerbers auseinandersetzen, die zur Unterlassung der Anzeigepflicht geführt haben.



Aber da Sie ja auch rechtlich den Hintergrund wissen wollen, dies ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes:

"Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG ist ein Soldat auf Zeit zu entlassen, wenn er seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, außer wenn der Bundesminister der Verteidigung wegen besonderer Härte eine Ausnahme zulässt.

Die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt, wenn der zu Ernennende durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewußt war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung maßgeblich beteiligten Mitarbeiter der Ernennungsbehörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, diesen durch Täuschung zu einer günstigen Entschließung zu bestimmen.

Unrichtige Angaben sind danach stets eine Täuschung, unabhängig davon, ob die Ernennungsbehörde hiernach gefragt hat oder nicht.

Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, daß die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. u.a. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 -  m.w.N.)."


Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 11:09:56
Nach so einem Fall hab ich doch die gabze Zeit gesucht, dann ist ja alles klar!
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 11:14:03
Eine Frage noch, ich habe ja nun eine Nachmeldung abgesetzt. Bedeutet dass das ich meinen Pflichten nun nachgekommen bin oder wie sieht das aus?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: KillBurn93 am 05. Oktober 2017, 11:32:18
Mit der korrekten Nachmeldung sind ihre Pflichten erfüllt.
Frei nach dem Motto: "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten"
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 05. Oktober 2017, 11:37:50
Weiss jemand wie die Bearbeitungsdauer für sowas im Regelfall ist? Nur ca, ich weiss dass die Glaskugel außer Betrieb ist.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Steven93 am 05. Oktober 2017, 13:29:29
So , nur mal zur Info.
Mein FA Status hat der WDA nicht wiederrufen. Das BaPersBw hat der Rechtsabteilung bestätigt das zwar auf der Meldung das falsche Datum Stand + Unterschrift aber diese erst 2 Monate später im März eingegangen ist. Und somit bei der Abgabe dieser Meldung kein Ermittlungsverfahren mehr vorlag.

MkG
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: F_K am 05. Oktober 2017, 14:06:55
Lieber Steven93:

Frage: War also nicht nur das Kreuz "falsch" gesetzt, sondern jetzt auch das Datum der Unterschrift völlig falsch?

Das "Datum einer Urkunde" ändert sich nicht dadurch, das diese erst später abgegeben wird - das Datum ist ja extra drauf, damit man die Willenserklärung zeitlich einordnen kann - unabhängig davon, wann diese Erklärung gelesen wird.

However: Aus welchen Gründen auch immer möchte BAPers dich unterstützen - und "rettet dir den Arsch".

Moral der Geschichte: Seid ehrlich und unterschreibt nur Dinge, die RICHTIG und VOLLSTÄNDIG sind.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
Beitrag von: Nico Laskowski am 10. Oktober 2017, 10:59:55
Moin Moin, anbei eine Rückmeldung: Meine Nachmeldung beim KarrC war erfolgreich. Die Bearbeiter waren erstaunt dass ich es nachgemeldet habe da es ja wegen 170 StPo eingestellt wurde. Es besteht kein Einstellungshindernis.

Die Nachmeldung wurde sehr positiv aufgenommen! Ich hatte den Eindruck als wenn mir meine Ehrlichkeit sehr hoch angerechnet wurde!

Danke an die Leute die mir alles trotz sehr unterschiedlicher Ansichten erklärt haben und sachlich geblieben sind.